20-3011

Mittel zur Verbesserung der Gehwege

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

25.05.2018

Lfd. Nr. 145 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Koorosh Armi und Peter Schreiber (SPD-Fraktion)

 

Mittel zur Verbesserung der Gehwege

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE wurde der Verein Fuss e.V., der Fachverband für Fußverkehr in Deutschland, in die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 2. Mai eingeladen. Im Austausch mit den Vertreterinnen des Vereins wurde unter anderem die Aufstockung der Rahmenzuweisungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs sowie der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum thematisiert.

Mit den Drucksachen 21/7016 und 21/7017 hatte die Bürgerschaft den Senat ersucht, im Rahmen der vorhandenen Ansätze, den Bezirken durch ergänzende Zuweisungen in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro pro Jahr die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu ermöglichen, wenn dies auch nach Einsatz übertragener Mittel und Ausnutzung temporärer Minderbedarfe erforderlich ist.

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hatte in ihrer Antwort mitgeteilt, dass die Mittel für die Haushaltsjahre 2017/2018 bereitgestellt werden. Für den Bezirk Eimsbüttel ergibt sich daraus eine Aufstockung der Rahmenzuweisungenr Betriebsausgaben Straßen von 116.000 Euro pro Jahr zur Förderung des Fußverkehrs sowie 116.000 Euro pro Jahr zur Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. In welcher Höhe wurden die oben genannten Mittel bereits abgerufen? Bitte getrennt für die Jahre 2017 und 2018 angeben.

 

rderung des Fußverkehrs:

 

2017: vollständig

 

2018: 93.979,06 €

 

Förderung der Barrierefreiheit:

 

2017: vollständig

 

2018: noch nicht bekannt

 

  1. Welche Maßnahmen wurden daraus in welcher Höhe finanziert? Bitte einzeln auflisten.

 

Förderung des Fußverkehrs:

 

2017: Klosterallee 64.000 €

          Schröderstiftsweg 35.700 €

          Schwenkestraße 41.000 €

          Plus Anteil aus regulärer Rahmenzuweisung.

 

2018: Johnsallee (zw. Schlüterstraße – Mittelweg) 93.979,06 €

 

 

Förderung der Barrierefreiheit:

 

2017: Stellinger Steindamm 43.000 €

          Kieler Straße 12.700 €

 

2018: noch nicht festgelegt

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind für das Jahr 2018 geplant?

 

Förderung des Fußverkehrs:

 

2018: keine weiteren Maßnahmen, da die umgesetzten Maßnahmen das Budget bereits ausschöpfen.

 

Förderung der Barrierefreiheit:

 

2018: noch nicht festgelegt

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine

 

Lokalisation Beta

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