22-0568

Referent*innenanfrage zur Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 10.11

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

AM(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

08.01.2025

6.5

22-0504

Empfehlung einstimmig beschlossen.

 

Das Bündnis für den Radverkehr wurde 2021/2022 zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr fortentwickelt. Neue Planungsgrundsätze wurden in der FHH vereinbart, neue Projekte zur Förderung von Fuß- und Radverkehr eingesetzt. Seit der letzten Vorstellung im Ausschuss für Mobilität sind drei Jahre vergangen, mit der neuen Zusammensetzung des Ausschusses in der neuen Bezirksversammlung wird um Sachstand zur Umsetzung des Bündnisses und der angestrebten Projekte gebeten. Außerdem soll den Ausschussmitgliedern der neuen Amts­periode für ihre Arbeit für sichere und attraktive Rad- und Fußwege ein Einblick in einige Best Practice Beispiele sowie grundlegende Planungsgrundsätze aus der ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) und nachfolgender Regelwerker den Fuß- und Radverkehr gegeben werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitz der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der zuständigen Fachbehörde für das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr anzufragen, eine Referentin bzw. eine Referentin in den Ausschuss für Mobilität (AM) zu entsenden zu folgenden Fragen:

  1. Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr be­treffend Maßnahmen im Bezirk Eimsbüttel, die nicht vom Bezirksamt umgesetzt bzw. verantwortet werden.
  2. Aktuelle Übersicht inkl. Planungen zu Velorouten und Radschnellrouten im Bezirk Eims­ttel.
  3. Best Practices“ aus dem Bündnis für den Rad- und Fußverkehr sowie grundlegende Planungsgrundsätze und Vorgaben aus der Restra und weiteren Regelwerken für den Fuß- und Radverkehr, z.B. Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Regelbreite Fußweg, Barriere­freiheit von Fußwegen, sichere Fußngerquerungsmöglichkeiten und Voraussetzungen für deren Einrichtung, vorgezogene Haltelinie und Vorbeifahrstreifen, damit Radfahrende sichtbar vor z.B. rechtsabbiegenden LKWs und Bussen an Ampeln stehen.
  4. Bei den Best Practices und Planungsgrundlagen auch Beispiele für die Zielgruppen Kinder, Schüler*innen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung vorzustellen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 10.11
Anhänge

keine

    

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