Förderung der Fußgänger und der Barrierefreiheit
Große Anfrage der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Laut Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden den Bezirksämtern aus den Ansätzen bei der Produktgruppe 269.04 Zentrale Programme Verkehr und Straßenwesen in den Haushaltsjahren 2017/18 (insgesamt) zusätzlich zwei Million Euro zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen konsumtiven Mittel fließen in 2017/18 den Rahmenzuweisungen für Betriebsausgaben Straßen (Förderung Barrierefreiheit und Fußverkehr) zu. Der Bergedorfer Anteil beträgt 119.000 € für die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und 119.000 € für die Förderung des Fußverkehrs. Jeweils zum Jahresende verfallen die nicht verausgabten oder gebundenen Mittel. (Vgl. Drs. 20-4260 Bezirk Hamburg-Nord)
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist der Verwaltung der obige Sachverhalt bekannt?
2. Gibt es bereits Planungen, welche Maßnahmen mit diesen Geldern finanziert werden sollen?
2.1.Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?
2.1.1. Wann sollen sie im Ausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt werden?
2.1.2. Wurden bereits Mittel für diese Maßnahmen beantragt?
2.2.Wenn nein, gibt es Planungen, förderfähige und ‑würdige Maßnahmen zusammenzustellen?
2.2.1. Wird der Ausschuss für Verkehr und Inneres an der Zusammenstellung und Auswahl der Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wie?
2.2.2. Werden die Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf und der Seniorenbeirat an der Zusammenstellung und Auswahl der Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wie?
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