20-1205.01

Förderung der Fußgänger und der Barrierefreiheit

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Laut Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation werden den Bezirksämtern aus den Ansätzen bei der Produktgruppe 269.04 Zentrale Programme Verkehr und Straßenwesen in den Haushaltsjahren 2017/18 (insgesamt) zusätzlich zwei Million Euro zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen konsumtiven Mittel fließen in 2017/18 den Rahmenzuweisungen für Betriebsausgaben Straßen (Förderung Barrierefreiheit und Fußverkehr) zu. Der Bergedorfer Anteil beträgt 119.000 €r die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und 119.000 €r die Förderung des Fußverkehrs. Jeweils zum Jahresende verfallen die nicht verausgabten oder gebundenen Mittel. (Vgl. Drs. 20-4260 Bezirk Hamburg-Nord)

 

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 27.04.2017 wie folgt:

 

1. Ist der Verwaltung der obige Sachverhalt bekannt?

 

zu 1

Ja, der Verwaltung ist die Zuweisung von zusätzlichen Mitteln seit der 18. KW 2017 bekannt.

 

2. Gibt es bereits Planungen, welche Maßnahmen mit diesen Geldern finanziert werden sollen?

 

2.1.Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

2.1.1. Wann sollen sie im Ausschuss für Verkehr und Inneres vorgestellt werden?

 

2.1.2. Wurden bereits Mittel für diese Maßnahmen beantragt?

 

Zu 2. 2.1.2

Nein, da die Rahmenzuweisung noch nicht übertragen wurde.

 

 

2.2.Wenn nein, gibt es Planungen, förderfähige und rdige Maßnahmen zusammenzustellen?

Zu 2.2

Ja, derzeit erfolgt eine interne Abfrage in der Straßenbauunterhaltung im Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Parallel wird es eine Beteiligung des Seniorenbeirates und der Behindertenarbeitsgemeinschaft geben.

 

2.2.1. Wird der Ausschuss für Verkehr und Inneres an der Zusammenstellung und Auswahl der Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wie?

Zu 2.2.1

Ja, die Ergebnisse werden dem Ausschuss für Verkehr und Inneres mitgeteilt.

 

2.2.2. Werden die Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf und der Seniorenbeirat an der Zusammenstellung und Auswahl der Maßnahmen beteiligt? Wenn ja, wie?

Zu 2.2.2

siehe 2.2

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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