22-2519

Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen bekannter machen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drucksache

Ergebnis

GNU (Antrag der GRÜNE- und der SPD-Fraktion)

09.09.2026

8.2

222374

Empfehlung mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNE-, SPD-, CDU-, LINKE- und Volt-Fraktion bei Gegenstimmen der FDP und der AfD-Fraktion

Steckerfertige Solaranlagen („Balkonkraftwerke“) ermöglichen es auch Mieter*innen, unkompli­ziert eigenen Solarstrom zu erzeugen und dadurch ihre Stromkosten dauerhaft zu senken. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz und zur dezentralen Energiewende.

Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen können Balkonkraftwerke eine spürbare finanzielle Entlastung darstellen. Dennoch profitieren bislang viele anspruchsberechtigte Haushalte nicht von den bestehenden Möglichkeiten – häufig, weil entsprechende Förderangebote nicht bekannt sind oder Unsicherheiten hinsichtlich Antragstellung, technischer Voraussetzungen oder Installation bestehen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat deshalb gemeinsam ein Förderprogramm für einkommensschwache Haushalte aufgelegt. Träger des Förder­programmes ist der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg. Förderberechtigt sind unter anderem Bezieher*innen von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAFöG, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Haushalte mit Einkommen unterhalb des Pfändungsfreibetrags Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten eines Balkonkraftwerks, maximal € 500 pro Haushalt. Die Caritas unterstützt dabei zusätzlich mit Beratung und Begleitung bei der Umsetzung.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, bestehende Förder- und Beratungsangebote stärker sichtbar zu machen und insbesondere einkommensschwache Haushalte gezielt über ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an der Energiewende zu informieren.

Petitum/Beschluss
  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dafür einzusetzen, dass Informations­materialien zu dem Förderprogramm in Form einer leicht verständlichen und möglichst mehrsprachigen Broschüre erstellt werden und diese auch dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden, um sie in den bezirklichen Einrichtungen auszulegen und zu verbreiten.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

a. das bestehende Förder- und Beratungsangebot für Balkonkraftwerke für Haushalte mit geringem Einkommen im Bezirk Eimsbüttel durch geeignete Informationsmaßnahmen bekannter zu machen;

b. hierzu auf der bezirklichen Website einen gut auffindbaren Informationsbereich ein­zurichten, der die Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote übersichtlich darstellt und auf bestehende Angebote – insbesondere von Caritas – verweist;

c. nach Möglichkeit prüfen zu lassen, an welchen Stellen bestehende regelmäßige Kontakte des Bezirksamts mit dem potentiell berechtigten Personenkreis zur Informationsweitergabe genutzt werden können;

  1. den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit und Umwelt (GNU) nach Veröffentlichung der Informationsbroschüre über deren Verbreitung sowie die weiteren umgesetzten Informationsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.09.2026
Ö 10.9
Lokalisation Beta

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