22-0730

Balkonsolarkraftwerke endlich finanziell fördern! Mieter:innen mehr Beteiligung an der Energiewende ermöglichen! Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 10.03.2025 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 6

Sachverhalt

Die Klima-Megakrise schreitet in rasender Geschwindigkeit voran. Wir brauchen dringend u.a. eine konsequente sowie sozial und ökologisch gerechte Energiewende, die ihren Namen verdient.

Die vom rotgrünen Senat versprochene Solarkraftoffensive lahmt an vielen Stellen enorm. Der Hamburger Klimabeirat stellt in seinem „Klimamonitor Hamburg 2024“ (von November 2024) fest, dass in Hamburg die Erzeugung erneuerbarer Energie aus Photovoltaik seit einem Jahrzehnt stagniert, obwohl das Solarausbau-Potenzial in unserer Stadt sehr groß ist.

Dazu gehört insbesondere für Mieter:innen auch der dezentrale Ausbau von Balkonsolarkraftwerken, mit dem sie sich in der eigenen Wohnung an einer bürger:innennahen Energiewende beteiligen und gleichzeitig ihre Energiekosten mittel- bis langfristig etwas reduzieren können. Vor einem guten halben Jahr wurde auf Bundesebene endlich eine Privilegierung von Balkonkraftwerken beschlossen, d.h. Mieter:innen kann die Installation eines Balkonsolarkraftwerks (in der Regel) nicht mehr vom Vermieter oder Hausbesitzer verboten werden.

In vielen Bundesländern und Städten wird die Anschaffung eines Balkonkraftwerks inzwischen finanziell gefördert. In Hamburg gibt es hingegen bisher keinerlei Bezuschussung, noch nicht einmal für Mieter:innen, die Sozialleistungsempfänger:innen sind.

Dies kritisieren auch viele Altonaer Mieter:innen, die sich mit kleinem Geldbeutel niedrigschwellig auf dem eigenen Balkon an der Energiewende beteiligen möchten.

Vor diesem Hintergrund möge beschlossen werden:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung Altona zu beschließen, gemäß § 27 Abs. 1 BezVG die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und die Finanzbehörde aufzufordern,

  1. ein Programm zur anteiligen finanziellen Bezuschussung des Erwerbs von steckerfertigen KleinstPhotovoltaik-Anlagen - sog. Balkonsolarkraftwerke r Mieter:innen aufzulegen;
  1. Mieter:innen, die soziale Transferleistungen erhalten, Wohngeld beziehen oder ein ähnlich niedriges Einkommen haben, ist ein Zuschuss in Höhe der vollen Beschaffungskosten eines Balkonkraftwerks zu gewähren.
Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.