22-0721

Einrichtung eines bezirklichen Förderfonds für Balkonkraftwerke Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der Fraktion Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.3

Sachverhalt

 

Die Förderung von Kleinstsolaranlagen sogenannten Balkonkraftwerken kann gemeinnützigen Vereine wie etwa Sportvereine auf vielfältige Weise unterstützen. Balkonkraftwerke sind kompakte Solaranlagen, die sich einfach installieren lassen und bereits auf kleinen Flächen, wie Balkonen oder Fassaden, Strom erzeugen können. Durch eine finanzielle Förderung könnte der Erwerb solcher Anlagen für Vereine erleichtert werden, die oft nur über begrenzte Mittel verfügen.

Gemeinnützige Organisationen könnten die von den Balkonkraftwerken erzeugte Energie zur Deckung ihres eigenen Strombedarfs nutzen und damit ihre Energiekosten langfristig senken. Dies würde ihnen ermöglichen, mehr finanzielle Ressourcen für ihre eigentlichen Vereinszwecke und gemeinnützigen Aktivitäten einzusetzen, sei es für Bildungsprojekte, soziale Initiativen oder Umweltmaßnahmen. Die Möglichkeit, Stromkosten zu senken, schafft finanzielle Entlastung und ermöglicht eine nachhaltigere Budgetplanung.

 

Eine gezielte Förderung für Balkonkraftwerke kann gemeinnützigen Vereinen den Zugang zu diesen Technologien erleichtern, insbesondere für kleinere Organisationen mit begrenztem Budget. So könnten auch Vereine von den Vorteilen der erneuerbaren Energien profitieren und gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende leisten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung richtet aus bezirklichen Sondermitteln einen „rderfonds-Balkonkraftwerke“ in Höhe von 20.000 € ein. Aus diesem sollen gemeinnützige Institutionen und Vereine bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerkes unterstützt werden. Es können bis zu 400 € pro Institution beantragt werden.

 

  1. Die Antragstellung erfolgt analog zum Verfahren bezirklicher Sondermittel.        Über die Vergabe der Förderung an die Antragsteller entscheidet der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung. Die Anträge sind bis zum 31.12.2025 einzureichen.

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, bekannte gemeinnützige Vereine in Wandsbek über die Möglichkeit zu informieren, Anträge zur Anschaffung von Balkonkraftwerken bis zum 31.12.2025 stellen zu können.

 

 

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