21-2407.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Mini-Solaranlagen für eine CO2-freie und Hansestadt Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.01.2023 Hauptausschuss Ö 1.1

Sachverhalt


 

Bei einer Mini-Solaranlage - oftmals als Balkonkraftwerk bezeichnet - handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage bestehend aus ein bis zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter verbunden sind. Wesentlicher Vorteil der Mini-Solaranlage ist, dass der erzeugte Solarstrom direkt über einen Stecker in das Hausstromnetz eingespeist wird. Die Haushaltsgeräte verwenden dann automatisch den Solarstrom, anstelle des Stromes aus dem öffentlichen Stromnetz.

 

Die Kosten für eine Mini-Solaranlage richten sich nach der Anzahl der Module und den Kosten für eine Halterung und Montage. Für ein Modul liegen die Kosten für ein Gesamtpaket ab 400 und 600 Euro. Bei zwei Modulen liegen die Kosten ungefähr ab 700 und 800 Euro, je nach Montagematerial und Zubehör auch darüber.

 

Bis zu einer Anlagengröße (Größe des Wechselrichters) von 600W kann die Mini-Solaranlage vereinfacht beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss eine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert sein.

 

Eine solche Anlage kann bei guten Bedingungen rund 600 Kilowattstunden grünen Strom für den Eigengebrauch erzeugen. Bei einem Arbeitspreis von 53,02 Cent / kWh (Stand August 2022, Hamburg Energie, Ökostromtarif) könne somit bis zu 318,20 € im Jahr eingespart werden. Eine Voll-Amortisation wäre also schon in weniger als drei Jahren möglich.

 

Bislang werden solche Anlagen jedoch nicht öffentlich gefördert. Um Hamburg auf den Weg in eine CO2-freie Zukunft zu stärken, ist hier ein Anreizsystem zu prüfen.

 

Petitum/Beschluss


 

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, ein Förderprogramm für Privatpersonen für die Anschaffung von Mini-Solaranlagen aufzulegen.

2. Das kommunale Wohnungsunternehmen SAGA, Wohnungsgenossenschaften und-gesellschaften, sowie alle weiteren Vermieter:innen werden aufgefordert, Mieter:innen die Anbringung von Mini-Solaranlagen zu erlauben und dabei zu unterstützen.

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, eine Beratungsstelle für Interessent:innen zu schaffen, die regelhaft in den Bezirken bzw. Stadtteilen qualifizierte Auskunft und Beratung gibt.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         29. November 2022

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nehmen zu dem gemeinsamen Antrag SPD – GRÜNE (Drs. 21-2407) wie folgt Stellung:

 

Stellungnahme der BUKEA:

 

Zu 1.:

In der Tat fördert die Freie und Hansestadt Hamburg nicht die Investitionskosten für den Erwerb einer Mini-Solaranlage (oder „anderer“ PV-Anlagen). Die Preise für Mini-Solaranlagen sind in jüngster Zeit zwar gestiegen, parallel dazu ist jedoch auch der Verbrauchspreis für Strom aus dem öffentlichen Netz gestiegen. Da der Nutzen einer Mini-Solaranlage darin besteht, Strom selbst zu erzeugen und vorrangig vor dem Strom aus dem öffentlichen Netz zu nutzen, gleichen sich höhere Investitionskosten durch höhere „öffentliche“ Strompreise aus. In vielen Fällen ist daher eine Mini-Solaranlage auch weiterhin wirtschaftlich interessant, da sich eine solche Anlage in einer akzeptablen Zeit amortisiert. Die exakte Amortisationszeit ist dabei individuell abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B. der Einstrahlungsmenge oder dem individuellen Nutzungsverhalten bzw. Eigenverbrauch.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich eine Mini-Solaranlage in der Regel wirtschaftlich rentiert und auch die Investitionskosten trotz jüngstem Preisanstieg mithin überschaubar sind, hat die BUKEA bislang nicht die Notwendigkeit für die Förderung von Mini-Solaranlagen gesehen. Die vorhandenen Förderprogramme und neue Förderansätze werden aber laufend geprüft, um den aktuellen und notwendigen Bedarf der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Politik in der hamburgischen Förderlandschaft abzubilden. Die BUKEA nimmt den Hinweis auf eine aus Sicht der Bezirksversammlung Harburg notwendige Förderung daher gerne entgegen.  

 

Für weitere Informationen siehe auch die Drs. 22/9260 und 22/4011.

 

Zu 3.:

Eine solche Beratungsstelle existiert bereits. Im Jahr 2019 wurden die Hamburger Energielotsen gegründet. Die Hamburger Energielotsen bieten eine unabhängige, kompetente und kostenfreie Energieerstberatung für Privatpersonen und Unternehmen aus Hamburg an. Sie beraten zu allen Fragen rund um das energiesparende Bauen, Modernisieren und Wohnen. Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation der ZEBAU – Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH, Verbraucherzentrale Hamburg, der bundesgeförderten Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie der Handwerkskammer Hamburg. Das Beratungsangebot wird im Auftrag der BUKEA durchgeführt. Die Energielotsen beraten vor diesem Hintergrund auch zu Mini-Solaranlagen. In der Dauerausstellung der Energielotsen im Elbcampus in Harburg befindet sich sogar eine Mini-PV-Anlage zur Ansicht bzw. „zum Anfassen“. Für weitere Informationen siehe www.hamburg.de/energielotsen.

 

Stellungnahme der BSW unter Beteiligung der SAGA zu 2.:

Die SAGA teilt mit, dass sich das Wohnungsunternehmen zu den Klimaschutzzielen des Hamburger Senats bekennt. Zur Erreichung dieser Ziele wird in den nächsten Jahren der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der SAGA-Gebäude sukzessive erhöht.

 

Darüber hinaus befürwortet die SAGA den Wunsch ihrer Mieterinnen und Mieter, sich durch die dezentrale Installation von Mini-Solaranlagen ebenfalls aktiv an der Energiewende zu beteiligen und gleichzeitig die Strombezugskosten zu senken. In diesem Zusammenhang bewertet die SAGA-Anfragen ihrer Mieterinnen und Mieter zum Anschluss von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich positiv und prüft aktuell die erforderlichen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für einzelne Genehmigungen in Hinblick auf den Anschluss von Mini-Solaranlagen in den SAGA-Beständen. Die anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Installation von Mini-Solaranlagen sind dabei nach Mitteilung der SAGA von den jeweils anfragenden Mieterinnen und Mietern zu tragen.

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

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