21-2407

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Mini-Solaranlagen für eine CO2-freie und Hansestadt Hamburg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.09.2022
Sachverhalt


 

Bei einer Mini-Solaranlage - oftmals als Balkonkraftwerk bezeichnet - handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage bestehend aus ein bis zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter verbunden sind. Wesentlicher Vorteil der Mini-Solaranlage ist, dass der erzeugte Solarstrom direkt über einen Stecker in das Hausstromnetz eingespeist wird. Die Haushaltsgeräte verwenden dann automatisch den Solarstrom, anstelle des Stromes aus dem öffentlichen Stromnetz.

 

Die Kosten für eine Mini-Solaranlage richten sich nach der Anzahl der Module und den Kosten für eine Halterung und Montage. Für ein Modul liegen die Kosten für ein Gesamtpaket ab 400 und 600 Euro. Bei zwei Modulen liegen die Kosten ungefähr ab 700 und 800 Euro, je nach Montagematerial und Zubehör auch darüber.

 

Bis zu einer Anlagengröße (Größe des Wechselrichters) von 600W kann die Mini-Solaranlage vereinfacht beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss eine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert sein.

 

Eine solche Anlage kann bei guten Bedingungen rund 600 Kilowattstunden grünen Strom für den Eigengebrauch erzeugen. Bei einem Arbeitspreis von 53,02 Cent / kWh (Stand August 2022, Hamburg Energie, Ökostromtarif) könne somit bis zu 318,20 € im Jahr eingespart werden. Eine Voll-Amortisation wäre also schon in weniger als drei Jahren möglich.

 

Bislang werden solche Anlagen jedoch nicht öffentlich gefördert. Um Hamburg auf den Weg in eine CO2-freie Zukunft zu stärken, ist hier ein Anreizsystem zu prüfen.

 

 

Petitum/Beschluss


 

1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, ein Förderprogramm für Privatpersonen für die Anschaffung von Mini-Solaranlagen aufzulegen.

2. Das kommunale Wohnungsunternehmen SAGA, Wohnungsgenossenschaften und-gesellschaften, sowie alle weiteren Vermieter:innen werden aufgefordert, Mieter:innen die Anbringung von Mini-Solaranlagen zu erlauben und dabei zu unterstützen.

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, eine Beratungsstelle für Interessent:innen zu schaffen, die regelhaft in den Bezirken bzw. Stadtteilen qualifizierte Auskunft und Beratung gibt.