Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen bekannter machen Drs. 22-2519, Beschluss der BV vom 17.09.2026
die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss zu den Punkten 1 und 2b wie folgt Stellung:
Die BUKEA begrüßt, dass die Bezirksversammlung Eimsbüttel sich für die weitere Bekanntmachung der Förderung von Balkonkraftwerken für Haushalte mit geringem Einkommen einsetzen möchte. Für fachliche Rückfragen steht die BUKEA hier jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Caritas als Zuwendungsempfängerin wurde im Rahmen der Förderungszuwendung auch ein Budget für Werbemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die BUKEA schlägt vor, dass sich das Bezirksamt Eimsbüttel mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BUKEA in Verbindung setzt, um mögliche Informations- und Werbemaßnahmen gemeinsam abzustimmen.
b. hierzu auf der bezirklichen Website einen gut auffindbaren Informationsbereich ein zurichten, der die Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote übersichtlich darstellt und auf bestehende Angebote – insbesondere von Caritas – verweist;
Webseiten zu Balkonkraftwerken und zum Förderprogramm gibt es bereits innerhalb des Webseitenbereichs der BUKEA. Die BUKEA rät davon ab, eine neue Webseite zum Förderprogramm und damit Doppelstrukturen auf hamburg.de aufzubauen und schlägt vor, dass das Bezirksamt Eimsbüttel auf seinen Webseiten mittels Teaser auf die entsprechenden Webseiten der BUKEA verlinkt. Die BUKEA schlägt vor, dass sich das Bezirksamt Eimsbüttel hierfür bei Bedarf mit dem Referat für Presse- und Öffentlichkeitarbeit der BUKEA in Verbindung setzt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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