22-4542.2

Planten un Blomen // Finanzierung Programmangebote mit Stadtteilcharakter

Mitteilung öffentlich

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19.09.2024
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2024 dem Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-4542 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

 

Die BUKEA stellt dem Bezirk Hamburg-Mitte für die Öffentlichkeitsarbeit und die Veranstaltungsplanung ein Budget von z.Zt. 182.000 € pro Jahr zur Verfügung. Das Budget ist seit mind. 2004 gleichbleibend.

 

Die Mittel werden vorrangig für ein kostenfreies vielfältiges Kulturprogramm unter dem Aspekt umsonst & draußen und „Kultur im Grünen“ eingesetzt. Ein Teil des Budgets wird für Lizenzen (GEMA/KSK), Werbekosten und Sachkosten verwendet. Die Preissteigerungen der letzten Jahre bei den Kosten für Dienstleistungen wie Druck oder tontechnische Veranstaltungsbetreuung etc. schmälern das Budget nach und nach. Zusätzlich folgt der Bezirk den Honorarempfehlungen im künstlerischen Bereich möglichst zeitnah entsprechend den Mindestempfehlungen, was ebenfalls von Jahr zu Jahr zu Kostenerhöhungen führt.

 

In den vergangenen Jahren wurde die Programmdichte bereits reduziert, um Preissteigerungen aufzufangen. Es bleibt aber trotzdem ein Defizit von 7.100 €.

 

Mit dem Ausgleich dieses Defizits könnten weiter die folgenden Angebote aufrechterhalten werden:

  • pferstube
  • Wasserlichtorgel
  • Teehaus
  • Musikpavillon

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen, zur Ergänzung des Budgets 7.100,-- € aus dem Förderfonds Bezirke (konsumtiv) bereitzustellen, um die Defizite aufzufangen und das Programm 2024 vielfältig zu belassen.

 

Zudem wird die BUKEA aufgefordert, zukünftig eine ausmmliche Finanzierung der Rahmenzuweisung und der Programme sicherzustellen.

 

 

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 19.07.2024 wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA setzt sich in den Haushaltsverhandlungen stets für eine auskömmliche Finanzierung der Unterhaltung der Grün- und Erholungsanlagen ein. Die Sicherstellung des kulturellen Programmes steht jedoch in der Priorität zuständigkeitsgemäß hinter den Erfordernissen der gärtnerischen Pflege. Eine Beteiligung der Behörde für Kultur und Mediennnte möglichweise zur Sicherstellung beitragen.

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 05.08.2024 wie folgt Stellung:

 

Die BKM stellt dem Bezirk Hamburg-Mitte über die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur jährlich Mittel zur Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte durch die Bezirksversammlung und das Bezirksamt zur Verfügung. Die BKM beabsichtigt vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses, die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur mit dem kommenden Doppelhaushalt weiter zu verstärken.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.