22-0657

Entwicklungskonzept für die Nutzung der Großen Moorweide

Antrag

Letzte Beratung: 08.05.2025 Hauptausschuss Ö 10.6

Sachverhalt

Die Moorweide ist aufgrund ihres historischen Hintergrunds eine Hamburgerin bekannte Grünfläche, die ca. 4,3 ha groß ist.

Als Grünfläche hat die Moorweide ökologische Bedeutung als Versickerungsfläche, den Erhalt von schützenswerten Baumbeständen und als Lebensraum verschiedener Tierarten.

Als anerkanntes Gartendenkmal vernetzt die Moorweide die Alster mit Planten und Bloomen und dient vielen Hamburgern als Naherholungsfläche.

Um künftig eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung der Moorweide zu ermöglichen, soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden, das einen Ausgleich zwischen den Interessen schafft, insbesondere dem Bedürfnis die Fläche für öffentliche Veranstaltungen nutzen zu können und den ökologischen Wert der Naherholungsfläche zu erhalten.

Petitum/Beschluss
  1. Die Bezirksversammlung beschließt bzw. fordert den Senat hilfsweise auf dafür Sorge zu tragen, dass die Große Moorweide weiterhin als Veranstaltungsfläche genutzt wird. Das gilt sowohl für kommerzielle als auch nicht kommerzielle Veranstaltungen.
  1. Die Bezirksamtsleitung bzw. hilfsweise der Senat wird aufgefordert, ein strukturiertes Nutzungskonzept zu entwickeln, welches zukünftig eine nachhaltige Sondernutzung der Großen Moorweide durch öffentliche Veranstaltungen ermöglicht und den ökologischen Schutz gewährleistet als auch seine Bedeutung als Naherholungsfläche und Ort mit historischem Hintergrund Rechnung trägt.

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen:

  1. eine Definition der Veranstaltung nach Art und Größe, z. B. Veranstaltungen mit kulturellem oder sozialem Hintergrund, die künftig auf der Moorweide zulässig sein sollen.
  1. ein Kriterien basiertes, transparentes und ausgewogenes Vergabeverfahren gegenüber potentiellen Veranstaltern auf der Großen Moorweide. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob Veranstaltungen auf die zentrale Lage wegen der guten ÖPNV Anbindung angewiesen sind und für die keine andere Veranstaltungsfläche in Betracht kommt.
  1. vor Inkrafttreten des neuen Nutzungskonzeptes ist dieses mit der Bezirksversammlung abzustimmen bzw. hilfsweise ist ihr vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Die Bezirksversammlung beschließt, dass im Falle einer sich abzeichnenden Ausnahmesituation eine Veranstaltungszulassung im Einzelfall durch die Bezirksversammlung zugelassen werden kann, auch wenn dies nicht mit den Vorgaben des in Ziffer 2 genannten Konzeptes im Einklang steht. Hilfsweise wird der Senat aufgefordert, eine entsprechende Vorbehaltsregelung für sich zu treffen.

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke und FDP Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta
Große Moorweide
Stadtteile

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