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Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 und Potenzialflächen 2019 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 04.12.2018 Stadtplanungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Anlass und Zielsetzung

 

Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet.  Im Jahr 2016 wurde der Vertrag erneuert und angepasst. Dieser besagt nun für die Gesamtstadt das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr.

 

r den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies eine Zielzahl von 1.050 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkreti­sieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbaupro­gramme sind gemäß Vertrag für Hamburg jährlich zu aktualisieren.

 

In den Jahren 2011 bis 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen und z.T. weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. Seit 2016 konnten die geforderten 1.050 Wohneinheiten ebenfalls übertroffen werden.

 

 

Inhalt und Methodik

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile achte Eimstteler Wohnungsbauprogramm vor. Diese Fortschreibung  steht unter dem besonderen Einfluss des übergeordneten Konzepts Eimsbüttel 2040. In diesem Jahr wurden daher insbesondere die Potenziale entlang der Magistralen in den Fokus genommen. Dieses betrifft sowohl neue Flächen wie auch die Neubewertung von bestehenden Potenzialflächen

 

Das Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 gilt für das Jahr 2019. Es wird „2018 / 2019“ benannt, da das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramme künftig nach dem Jahr benannt werden soll, in dem es erscheint. Hiermit erfolgt eine Angleichung an die Praxis der anderen Bezirke. Die Eimsbütteler Wohnungsbauprogramme der letzten Jahre wurden  nach dem Jahr der Beschlussfassung benannt.

Das Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 baut auf dem vorangegangenen Wohnungsbauprogramm 2017 auf. Es enthält einen Textteil, in dem die Zusammenhänge des diesjährigen Wohnungsbauprogramms mit dem Entwicklungskonzept „Eimsbüttel 2040“ dargestellt werden sowie die Potenzialflächen in der bekannten und bewährten Form der Steckbriefe.

 

Inhalt und Steckbriefe aus dem Wohnungsbauprogramm 2017 haben weiterhin Bestand und wurden gegebenenfalls aktualisiert. Potenzialflächen, die komplett genehmigt wurden, sind entfallen. Flächen mit einem Potenzial von je unter 10 Wohneinheiten werden fortan nicht mehr fortgeschrieben und aufgeführt. Mit dem Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 werden neun neue Potenzialflächen ausgewiesen.

 

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar.

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

 

Die Summe der im Wohnungsbauprogramm 2017 enthaltenen Potenzialflächen be­trägt 143 Flächen mit einem Potenzial von über 8.200 Wohneinheiten bis 2022 ff. Es konnten 19 der im Wohnungsbauprogramm 2017 genannten Potenzialflächen in 2018 aktiviert werden. Auf elf dieser Flächen wurden Teilbereiche genehmigt, hier verbleiben jeweils noch Wohnungsbau-potenziale und die Steckbriefe somit im Wohnungsbauprogramm 2018/2019.

 

Auf 7 Wohnungsbauflächen, die nun entfallen, konnten gesamt ca. 300 Wohneinheiten genehmigt werden. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen:

 

3.120Bismarckstraße 16-22 / Tegethoffstraße 9

4.023rtnerstraße 76 (rückw.)

5.048Osterfeldstraße 39

5.053Hinter der Lieth 4-10

6.057Randstraße 61 - 65

8.022aVielohweg, zw. Nr. 124 und 126 

9.006Holsteiner Chaussee 395-397

 

Auf einer Fläche wurde eine Jugendeinrichtung für ca. 160 Bewohner/innen genehmigt. Diese Fläche entfällt somit auch aus dem Wohnungsbauprogramm:

 

3.029b Paciusweg 1

 

Auf Teilbereichen von 11 Potenzialflächen wurden zwar ebenfalls Genehmigungen für Wohnungsbau mit insges. ca. 500 Wohneinheiten erteilt, jedoch steht auf diesen noch ein Restpotenzial zur Verfügung. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

4.001Hoheluftchaussee / Bismarckstraße / Moltkestraße / Eppendorfer Weg

5.036Julius-Vosseler-Straße

6.003cSportplatzring 71, 73 / Stellinger Steindamm 14

6.011Koppelstraße 22-30 / Hagenbeckstraße (östl. Koppelstraße 30)

6.046Kieler Straße 432-462 / Pelikanstieg 6-20 / Stellinger Steindamm 5-31 

6.047Steenwisch / Jaguarstieg / Brehmweg / Hagenbeckstr. / Eidelstedter Weg

7.024rgensweg 74-82

7.045Pinneberger Chaussee 4-24 / Holsteiner Chaussee 3-7

8.006cPaul-Sorge-Str. 93 - 101 / Sethweg 5

9.094Oldesloer Straße 69-81 / Königskinderweg 2a / Radenwisch 1

9.110hlingsallee / Jungborn  

 

Diese Flächen verbleiben im Wohnungsbauprogramm um die Aktivierung der Restflächen anzustoßen.

 

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 werden nur noch Steckbriefe für Flächen mit einem Potenzial von 10 und mehr Wohneinheiten veröffentlicht. Die letzten Jahre zeigten, dass diese kleinen Flächen nur eine geringe Steuerungswirkung im Hinblick auf die Wohnungsbautätigkeit im Bezirk haben. Zwar entfallen nun  26 Flächen mit je einem Potenzial von unter 10 Wohneinheiten und insgesamt einem Potenzial von ca. 100 Wohneinheiten, aber aufgrund verschiedener Faktoren sind diese Flächen durch die Verwaltung nicht steuerbar. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

1.014Feldbrunnenstraße 48

1.029An der Verbindungsbahn zw. 8 & 10

2.012Rothenbaumchaussee 120

3.027Weidenstieg 26

3.046Lindenallee, südl. Nr. 17

3.080Beim Schlump 27

3.153Tresckowstraße 39, 41 (rückw.)

3.174Wiesenstraße, zw. Nr. 28 und Nr. 36

4.034Eppendorfer Weg 177

5.007fAhornallee 19-29 (rückwärtig)

6.004grsterweg, westl. Nr. 116a-c

7.068Kieler Straße / Mühlenauweg, südl. Kieler Straße 671

7.070Holsteiner Chaussee 32-34

8.004bWendlohstraße 159

8.004cWendlohstraße 155

8.004dWendlohstraße 151

8.005aSteendammwisch 53, 55

8.006aSethweg 8 - 12

8.006bPaul-Sorge-Str. 119, 119a

8.006dSethweg 11

8.008aDohlenhorst 14b

8.008bDohlenhorst 10b-12

8.008cPaul-Sorge-Str. 93 - 101 / Sethweg 5

9.038Brummerskamp 33-35

9.039Halstenbeker Straße 27 (östl. Nr. 29)

9.081Grothwisch 3-19

 

 

Drei Flächen entfallen, weil sie Bestandteil von anderen Potenzialflächen werden. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

4.032Hoheluftchaussee 161-163neu: 4.036

9.044Hogenfelder Stiegneu: 9.111

9.046Hogenfelder Straße 17-19 /  Hogenfelder Stieg 1-11neu: 9.111

 

 

Insgesamt verbleibt damit ein Wohnungsbaupotenzial von ca. 7.200 Wohneinheiten auf 106 Potenzialflächen.

 

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2018/2019 werden die noch nicht aktivierten Potenzialflächen aus den letzten Wohnungsbauprogrammen fortgeschrieben und mit neun neuen Potenzialflächen ergänzt. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

3.177Eimsbüttler Marktplatz

4.036Hoheluftchaussee Nord

6.052Kieler Straße / zw. Basselweg und Sportplatzring

6.058Ziegelteich

9.063Kettelerweg / Holsteiner Chaussee 274

9.111S-Bahnhof Schnelsen Süd

9.116Oldesloer Straße / Riekbornweg

9.117Schleswiger Damm / Burgwedel

9.119Frohmestraße Süd

Das Potenzial auf diesen neun Flächen wird mit ca. 950 Wohneinheiten eingeschätzt.

 

Bei vier weiteren Flächen wurden Potenziale nach erneuter Einschätzung angepasst. Dadurch konnten noch einmal ca. 540 Wohneinheiten generiert werden. Es handelt sich um die folgenden Flächen:

 

5.008Julius-Vosseler-Straße 2 / Spritzenweg 5, 14 / Behrmannplatz 3

6.023Kieler Straße / Volksparkstraße / Molkenbuhrstraße

6.024Volksparkstraße / Alte Volksparkstraße / Kieler Straße

6.046Kieler Straße 432-462 / Pelikanstieg 6-20 / Stellinger Steindamm 5-31 

 

 

Das Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 beinhaltet somit 115 Flächen mit einem Potenzial von ca. 8.700 Wohneinheiten bis 2023 ff. Die Übersichtskarten und die einzelnen Steckbriefe der Potenzialflächen wurden insge­samt aktualisiert.

 

 

 

Verfahren

 

Am 16.10.2018 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2018 / 2019 im Stadtplanungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Hierbei wurden Inhalt und Herangehensweise sowie die in 2018 erteilten Wohnungsbaugenehmigungen dargestellt. Die neu aufgenommenen Potenzialflächen wurden vorgestellt und ein Ausblick vorgenommen. Im Nachgang wurden die neuen Potenzialflächen 2019 an die Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 24.10.2018 bis 16.11.2018 stattgefunden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2019 zuzustimmen.

 

 

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