Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 04.12.2018

Ö 1

Allgemeine Geschäftsordnungsangelegenheiten; Festlegung der Stimmberechtigungen

Herr Döblitz eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder und Herr Döblitz stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Ö 1.1

Geheime Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden

Herr Schmidt schlägt als stellvertretenden Vorsitz Herrn Falk Schmidt-Tobler  DIE GRÜNEN vor.

Die Stimmzettel werden an alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder von Frau Tandek ausgeteilt.

Frau Bahr und Herr Schulte zählen die Stimmenanzahl und Herr Döblitz die Stimmen.

Herr Falk Schmidt-Tobler hat 15 von 15 Stimmen bekommen.

 

Stellvertretender Vorsitz Herr Falk Schmidt-Tobler wurde einstimmig gewählt.

Ö 2

Bürgerfragestunde

Es gibt keine Wortmeldungen.

Ö 3

Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 76 (Redingskamp) Bericht Grobabstimmung und Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion

Frau Papke berichtet vom bisherigen Verlauf der Planung und erläutert die Lage des Plangebietes im Stadtteil.

 

Hinsichtlich der Abgrenzung des Geltungsbereichs erläutert Frau Papke die Veränderung im Vergleich zum Stand der Aufstellungsinformation im Februar, in welcher ein ca. 51,5 ha großer Geltungsbereich als zu überprüfende Abgrenzung gezeigt worden sei.

 

Es ergebe sich der nun präsentierte Geltungsbereich von ca. 24,3 ha mit den Teilbereichen, für die ein unmittelbares Planungserfordernis erkannt worden sei. Das nördliche Eisenbahnerviertel (Wettbewerbsgebiet) als Nachverdichtungsbereich, der nördliche Haseldorfer Weg mit der Rücknahme der Festsetzungen aus dem aktuellen Planrecht auf den Bestand zur Sicherung und das Schulgelände am Niekampsweg mit der Sicherung als Fläche für den Gemeinbedarf (bisher W II o) und Möglichkeit der Entwicklung. Zudem solle im Zuge der Planung der Grünzug entlang des Alpenrosenwegs / Jaarsmoor gestärkt werden und eine Qualifizierung der Freiflächen erfolgen.

 

Für die anderen Teilbereiche der ursprünglichen Planung sei derzeit kein unmittelbares Planungserfordernis herzuleiten.

 

Insgesamt würden laut Frau Papke mit der Planung die folgenden Ziele verfolgt werden: Die Nachverdichtung im Bereich der Eisenbahnersiedlung, die Sicherung und Entwicklung des Schulstandorts am Niekampsweg, die Anpassung des Planrechts im nördlichen Bereich des Haseldorfer Weges und damit die Sicherung des Bestands und die Stärkung des Grünzugs am Alpenrosenweg/Jaarsmoor. Die Grundlagen zu diesen Zielen würden die bekannten Programme Eimsbüttel 2040, RISE, das Wohnungsbauprogramm Eimsbüttel 2017 und der städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerb im Eisenbahnerviertel bilden.

Zur Erinnerung zeigt Frau Papke die Flächen des Wettbewerbsgebietes auf und erläutert den Siegerentwurf, welcher derzeit überarbeitet würde.

 

Anhand eines Luftbildes und einer Flurstücksdarstellung beschreibt Frau Papke die Bestandssituation. Es folgt hierauf eine Erläuterung des bestehenden Planrechts, aus welcher die Notwendigkeit zur Änderung des Planrechts ersichtlich wird. Frau Papke zeigt weiterhin auf, dass eine parallele Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms nicht notwendig sind.

 

Frau Papke geht auf die Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs hinsichtlich der vorher aufgeführten Ziele der Planung ein. Der Großteil der Fläche solle als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden, in welchen auch die Wohnfolgenutzungen wie Kita, Supermarkt, Café oder Gemeinschaftsflächen neben dem Wohnen zulässig seien. Die Schulfläche solle als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule gesichert werden. Die entlang der Straße Jaarsmoor verlaufende Grünachse solle als öffentliche Grünfläche gesichert und gestärkt werden.

 

Am Ende führt Frau Papke die Erkenntnisse aus der Grobabstimmung auf und erläutert, dass der B-Plan im Normalverfahren aufgestellt würde. Frau Papke schlägt zudem vor, dass eine Kinder- und Jugendbeteiligung nicht im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, sondern im Rahmen der Freiraumplanung erfolgen solle.

 

Herr Rust möchte die Abstimmung über die Zustimmung zur ÖPD auf einen Ausschuss im Februar vertagen, um sich in der Fraktion noch detaillierter über den die Planung beraten zu können.

 

Herr Obens stimmt dem Wunsch der Vertagung von Herrn Rust zu, um sich in der Fraktion zu beraten und die Anzahl der Wohneinheiten zu hinterfragen. Herr Obens fragt, ob nicht auch einmal 400 WE genannt wurden.

 

Herr Schuster weist darauf hin, dass vor dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb nur eine ungefähre Anzahl an Wohneinheiten genannt worden sei und dass sich die jetzige Anzahl der WE im Zuge des Wettbewerbs ergeben habe.

 

Herr Lau merkt an, dass es verwunderlich ist, dass nun plötzlich Gründe vorhanden seien, die den Geltungsbereich verkleinern müssten.

 

Frau Papke weist darauf hin, dass bereits zur Aufstellungsinformation auf die notwendige Überprüfung des Geltungsbereichs hingewiesen wurde. Es würden keine Gründe zur Verkleinerung des Bebauungsplanes vorliegen, sondern es ergebe sich für bestimmte Teilbereiche kein Planungserfordernis, welches eine Überplanung rechtfertigen würde. Dies würde jedoch nicht bedeuten, dass nie eine Überplanung oder eine weitere Entwicklung stattfinden könne.

 

Herr Schuster ergänzt, dass auf fachlicher Ebene diskutiert worden sei, wie groß der Geltungsbereich sein könne. Die Meinung von Herrn Lau empfinde er als legitim, aber im Rahmen  der Grobabstimmung und der Beobachtung der Aktivitäten und der gesetzlichen Erfordernisse ist der Bereich so weit zusammengefasst, wie es planungsrechtlich notwendig sei. In den ausgelassenen Bereichen werde kein aktueller Handlungs- und Regelungsbedarf gesehen. Der Geltungsbereich sei aus fachlicher Sicht und im Einvernehmen mit den Behörden abgestimmt worden.

 

Herr Lau empfindet den Geltungsbereich als positiv äußert jedoch eine Sorge bezüglich des Redingskamps. Herr Lau fragt, ob die Mobilität trotz der Nachverdichtung des Geltungsbereiches verbessert werden kann, da unter anderem nach seiner Erfahrung schon ein Engpass in den Spitzenverkehrszeiten herrsche und aus der Verdichtung des Gebietes ein höheres Verkehrsaufkommen resultieren würde.

 

Frau Papke weist auf eine Begehung des örtlichen Polizeikommissariats hin und auf die Stellungnahme bezüglich des Verkehrsaufkommens seitens der Behörden, dass die Strecke derzeit als Ausweichstrecke aufgrund des Autobahnumbaus genutzt werde. Frau Papke fügt hinzu, dass der Geltungsbereich im RISE Gebiet liegt, für welches ein Mobilitätskonzept beauftragt ist.

 

Herr Leiste fragt, wie viele von den 250 Wohnungen barrierefrei geplant sind, wie die Stellplatzsituation gelöst werden soll und wie viele Fahrradstellplätze es pro Wohnung geben soll.

Frau Papke antwortet, dass die Anzahl für barrierefreie Wohnungen noch nicht feststehe, dass diese jedoch vertraglich mit dem Wohnungsunternehmen festgehalten werden können und mindestens die übliche Anzahl gefordert werden würde.

 

Frau Häffner unterstützt diese Aussage und ergänzt, dass sich allein aus der HBauO Mindestanforderungen ergäben.

 

Frau Papke antwortet weiter, dass der vorliegende Wettbewerbsentwurf nicht den Maßstab für die Darstellung oder Planung von Fahrradstellplätzen erreiche. Dies und die Planung der Verteilung der Stellplätze seien jedoch beides Themenpunkte, welche das Preisgericht den Planern aus dem Wettbewerb als zu überarbeiten empfohlen hat. Die Überarbeitung laufe derzeit.

 

Herr Schmidt fragt weshalb der verringerte Geltungsbereich den Mobilitätsknoten der S-Bahn-Elbgaustraße nicht beinhalte, wo doch ein extra Mobilitätskonzept für Eidelstedt entwickelt werde.

 

Herr Brunckhorst kritisiert bezüglich des Mobilitätskonzeptes die Trennung des Bebauungsplanentwurfes Eidelstedt 76 und der Elbgaustraße. Bei einer neuen Wohnraumverdichtung müsse der gesamte Verkehr betrachtet werden und nicht nur die betroffene Straßenverkehrsfläche. Herr Brunckhorst schlägt die Verknüpfung beider Bereiche vor und ergänzt, dass die Verkehrsbehinderungen im Gebiet nicht auf den Umbau der Autobahn zurückzuführen seien, welcher Ausweichverkehre in den Redingskamp auslöse.

 

Herr Stephan weist darauf hin, dass das Mobilitätskonzept im Rahmen von RISE mit einem Schwerpunkt auf dem Zentrum erstellt würde. Es würden aber auch die umliegenden Bereiche berücksichtigt. Ein Bebauungsplan regle originär die Bodennutzung und nicht die Mobilitätsnutzung. Im Bereich der Elbgaustraße werde derzeit kein Planungserfordernis gesehen. Auf den Flächen im Bereich der Haltestelle Elbgaustraße, welche bereits als Straßenverkehrs- und Bahnflächen festgesetzt oder entsprechend genutzt seien, könne auch ohne eine Überplanung mit einem Bebauungsplan die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Mobilitätskonzept erfolgen. Herr Stephan ergänzt, dass die BWVI im Verfahren beteiligt gewesen sei, jedoch keine Hinweise bzgl. der Park+Ride-Anlage gegeben hätte.

 

 

Herr Döblitz vertagt die Abstimmung über die Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion auf Februar 2018.

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Ö 4 - 20-3308

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2018 / 2019 und Potenzialflächen 2019 Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Frau Schulitz gibt einen kurzen Überblick zum Sachstand des Wohnungsbauprogramms. Die wesentlichen Inhalte und die neuen Flächen wurden dem Ausschuss am 16.10.2018 in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Schwerpunkt der diesjährigen Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms ist die Umsetzung von Eimsbüttel 2040. Daher wurden Potenziale insbesondere entlang der Magistralen, an den Zentren und um die Schnellbahnhaltestellen identifiziert.

Frau Schulitz verweist auf die von der BV beschlossene Drucksache 20-3090 „Urbane Magistralen mit nachhaltigem Wachstum verknüpfen". Gemäß erstem Petitum sollen Räume entlang der Magistrale gefunden werden, die sich vordringlich für eine Nachverdichtung eignen. Diesem Petitum sei man mit dem Wohnungsbauprogramm bereits nachgekommen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung werde sich dem Thema weiter widmen, da es sich auch um ein  Kernthema von Eimsbüttel 2040 handelt.

Frau Schulitz stellt Ergebnisse vor, die aus der Beteiligung der Fachbehörden resultierten. Es gab insgesamt 9 Stellungnahmen von Behörden und Trägern Öffentlicher Belange. Grundsätzlich bestand seitens der Beteiligten Zustimmung zum Wohnungsbauprogramm des Bezirks. Einige der eingegangenen Stellungnahmen können aufgrund ihres Detaillierungsgrads erst in den nachfolgenden Verfahrensschritten berücksichtigt werden. Frau Schulitz geht kurz auf die Stellungnahmen ein, insbesondere zu den Flächen Eimsbütteler Marktplatz, Ziegelteich und Hoheluftchaussee-Nord.

Abschließend bittet Frau Schulitz um Beschluss des Wohnungsbauprogramms 2018/2019.

Herr Peters fragt, ob die Potenzialfläche Eimsbütteler Marktplatz  nur die Straßenverkehrsfläche umfasse. Frau Schulitz verweist auf die dargestellte und dem Ausschuss zur Verfügung gestellte Präsentation.

 

Abgesehen von 2 Enthaltungen der Linken Partei, stimmen die restlichen Ausschussmitglieder dem Wohnungsbauprogramm zu.

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ö 5 - 20-3307

Nahversorgungskonzept 2018 Eimsbüttel

Frau Schulitz stellt anhand einer Übersicht die Inhalte des heutigen Vortrages vor. Die Inhalte des Nahversorgungskonzeptes wurden dem Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 06.11.2018 präsentiert. Der Entwurf des Konzeptes wurde im Anschluss an die Ausschussmitglieder verschickt.

Aufgrund der Nachfragen in der Sitzung am 06.11. stellt Frau Schulitz zunächst einige Fakten und Zahlen zum Thema Onlinehandel dar.

Anschließend geht Frau Schulitz kurz auf die Ergebnisse der Beteiligung der Fachbehörden und Verbände ein. Insgesamt sind acht Stellungnahmen eingegangen. Dabei besteht grundsätzlich Zustimmung zum Nahversorgungskonzept.

Frau Schulitz bittet um Beschluss des Nahversorgungskonzeptes. Sie verweist darauf, dass für alle sieben Bezirke ein Nahversorgungskonzept erarbeitet wurde. Diese sollen - nach Beschluss durch die entsprechenden Bezirksversammlungen - in einem Gesamtpaket von der Senatskommission für Stadtenwicklung und Wohnungsbau beschlossen werden, um ein gesamtstädtisch verbindliches Konzept zur Steuerung des Einzelhandels zu erhalten.

Herr Kuhn fragt, weshalb bestehende Standorte wie Krähenweg und Stellinger Hof ignoriert werden. Sie sind wichtig für die Nahversorgung und viele Menschen schätzen, dass es dort ausreichend Stellplätze gibt. Außerdem fragt Herr Kuhn, ob Eimsbüttel für die Veränderungen, die sich durch den Onlinehandel ergeben, bereit ist und dass möglicherweise mehr Platz für den Onlinehandel und deren Akteure in Eimsbüttel notwendig sei. In Bezug auf die Stellungnahme aus Bönningstedt möchte er wissen, wie der Stand des Austauschs ist.

Frau Schulitz betont, dass der Krähenweg und Stellinger Hof nicht verloren gegangen sind. Beide Bereiche sind als Fachmarktstandorte eingestuft. Diesen Status hatten sie auch im Einzelhandelskonzept Eimsbüttel von 2010. Einzelhandel soll an diesen Standorten bestehen bleiben, aber nicht erweitert. Die Auswirkungen des Onlinehandels und des damit einhergehenden Lieferverkehrs (Last Mile) seien tatsächlich wichtige Fragen mit denen sich die Stadtplanung auseinandersetzt. Frau Schulitz berichtet, dass der Austausch mit Bönningstedt auf Verwaltungsebene aktuell sehr positiv sei. Es sei vorgesehen, dass bei der Fortschreibung des Stadt Umland Forums Nord West Bönningstedt diesem beitrete.

Herr Leiste fragt, wie sich die Lieferverkehrzahlen geändert haben und merkt an, dass die Lieferanten teilweise auf den Gehwegen parken. Frau Schulitz stimmt zu, dass es sich um ein relevantes Thema handelt und aktuell darüber diskutiert werden, wo geeignete Standorte für Paketstationen sein könnten.

Frau Hunter fragt inwiefern bei der Versorgungsthematik Menschen mit Behinderungen beachtet werden. Frau Schulitz antwortet, dass das Nahversorgungskonzept aufgrund seines Abstraktionsgehalts auf dieses Thema nicht eingeht.

 

Das Nahversorgungskonzept wurde einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen

Hinweis: Die verwendete Präsentation wurde an die Ausschussmitglieder und die Fraktionen verschickt und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ö 6

Mitteilung der Verwaltung

Ö 6.1 - 20-3320

Bebauungsplan Schnelsen 93 (Riekbornweg II) Information über die Feststellung des Bebauungsplans

Herr Schuster teilt mit, dass der Bebauungsplan Schnelsen 93 festgestellt wurde.

Der Stadtplanungsausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

Ö 7

Anträge

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 8

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 18.09.2018

Die Niederschrift vom 18.09.2018 wird einstimmig genehmigt.