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Nahversorgungskonzept 2018 Eimsbüttel

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.12.2018
Sachverhalt

1.                  Anlass und Zielsetzung

Der Einzelhandel ist ein besonders dynamischer Wirtschaftszweig mit erheblichem Veränderungsdruck und zum Teil gravierenden Auswirkungen auf Stadtentwicklung und Stadtstruktur. Um die Hamburger Zentren zu stützen und zu entwickeln, ist die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben, mit dem Ziel, diese vornehmlich in den Zentren zu konzentrieren, notwendig. Die einschlägige Rechtsprechung verlangt zur Steuerung von Ansiedlungsvorhaben des Einzelhandels ein widerspruchsfreies und inhaltlich fundiertes Konzept für die gesamte Stadt.

 

Aus diesem Grund wurde seit 2016 für jeden der sieben Hamburger Bezirke ein Nahversorgungskonzept erarbeitet. Dies erfolgte im Rahmen eines gemeinsamen Auftrags an die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), um bezirksübergreifend einheitliche Standards bei der Erstellung der Konzepte anzuwenden und vergleichbare Konzepte zur Steuerung der Nahversorgung und des Einzelhandels innerhalb der Stadt Hamburg zu bekommen. Das Nahversorgungskonzept für den Bezirk Eimsbüttel wurde in diesem Rahmen aktualisiert.

 

Parallel zu den Nahversorgungskonzepten der Bezirke überarbeitet die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Hamburger Zentrenkonzept. Dabei werden alle Funktionen der Zentren gleichermaßen betrachtet und Potentiale und Handlungserfordernisse in den Zentren herausgearbeitet.

 

 

2.                  Inhalte des Konzeptes

Das Nahversorgungskonzept basiert auf einer umfassenden Bestandserhebung, die 2016 durch die Gutachter durchgeführt wurde. Hieraus abgeleitet wurden Erkenntnisse zum Einzelhandelsangebot im Bezirk und zur Entwicklung seit 2010 (Erhebung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept Eimsbüttel 2010). Die Bedeutung des Fairen Handels in Eimsbüttel  - als Pilotbezirk der „Fairtrade Stadt“ wurde im Rahmen einer zusätzlichen Untersuchung im Auftrag der Senatskanzlei im Jahr 2016 ermittelt.

Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist eine „Nahversorgungsanalyse“, die für jeden Stadtteil die Nahversorgungsituation hinsichtlich Verkaufsflächenausstattung, Kaufkraft und fußufiger Versorgung darstellt.

Abschließend erfolgt eine Festlegung der Zentren- und Standortstruktur. Bei den Zentren wird differenziert in übergeordnete Zentren (9 Zentren) und Nahversorgungszentren (4 Zentren). Die Hierarchisierung der übergeordneten Zentren wird im parallel in Überarbeitung befindlichen Hamburger Zentrenkonzept vorgenommen. Alle Zentren werden im Nahversorgungskonzept parzellenscharf als zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt. Ergänzend werden Nahversorgungslagen und Sonderstandorte/Fachmarktzentren dargestellt.

 

3.                  Methodik und Verfahren

Über den Prozess der Gutachtenerstellung wurde dem Stadtplanungsausschuss fortlaufend berichtet. Das Gutachten liegt nun vor und wurde dem Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 06.11.2018 vorgestellt und anschließend übersendet.

 

Die Beteiligung der Behörden, der Verbände und Kammern sowie der Nachbargemeinden hat vom 29.10.2018 bis 16.11.2018 stattgefunden.

 

4.                  Weiteres Vorgehen

Die bezirklichen Nahversorgungskonzepte sollen Grundlage für einen angestrebten Beschluss der Senatskommission r Stadtentwicklung und Wohnungsbau sein, um Verbindlichkeit als Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu entfalten.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, das Nahversorgungskonzept 2018 Eimsbüttel zu beschließen.

 

 

Anhänge

Auswertung der Stellungnahmen zum Nahversorgungskonzept