21-0669

Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2020 und Potenzialflächen 2020 sowie Leitlinien für die Wohnungsbauentwicklung Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.02.2020
Sachverhalt


 

Anlass und Zielsetzung

Hamburg wächst, ebenso der Bezirk Eimsbüttel. Die Bezirke und der derzeitige Senat haben im Jahr 2011 gemeinsam den Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau verhandelt, unterzeichnet und somit eine Vereinbarung zum Wohnungsneubau geschlossen. Gemäß diesem Vertrag hatte sich der Bezirk Eimsbüttel zur Genehmigung von durchschnittlich 700 Wohnungen jährlich verpflichtet.  Im Jahr 2016 wurde der Vertrag erneuert und angepasst. Dieser besagt nun für die Gesamtstadt das Ziel von 10.000 genehmigten Wohnungen pro Jahr.

r den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies eine Zielzahl von 1.050 Wohneinheiten pro Jahr. Mit den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen sollen die Bezirke diese Ziele konkreti­sieren sowie Vorhaben und konkrete Flächen benennen. Diese Wohnungsbaupro­gramme sind gemäß Vertrag für Hamburg jährlich zu aktualisieren.

In den Jahren 2011 bis 2015 ist es jeweils gelungen, die eingegangene Verpflichtung aus dem Vertrag für Hamburg zu erfüllen und z.T. weit über 700 Wohneinheiten pro Jahr zu ge­nehmigen. Seit 2016 konnten die geforderten 1.050 Wohneinheiten ebenfalls übertroffen werden.

 

 

Inhalt und Methodik

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2020 legt der Bezirk Eimsbüttel das mittlerweile neunte Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm vor. Die Fortschreibung orientiert sich an dem übergeordneten Konzept Eimsbüttel 2040. Aktuell wurden insbesondere die Potenziale entlang der Magistralen und des Schnellbahnnetzes in den Fokus genommen.

Das aktuelle Wohnungsbauprogramm des Bezirks Eimsbüttel, das Wohnungsbauprogramm 2020, knüpft an die vorherigen Wohnungsbauprogramme an und ist die Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms 2018 / 2019. Flächen, deren Potenziale komplett genehmigt wurden, entfallen. Neue Potenzialflächen werden aufgenommen. Gleichzeitig wurden bestehende Potenzialflächen gemäß fortgeschrittenen Erkenntnissen aktualisiert und ggf. neu bewertet.

Das Wohnungsbauprogramm 2020 enthält einen Textteil, in dem die Rahmenbedingungen des Bezirks, die Zusammenhänge des Wohnungsbauprogramms mit dem Entwicklungskonzept „Eimsbüttel 2040“ und Einblicke in die aktuelle Wohnungsmarktanalyse dargestellt werden. Außerdem werden die Strategien für die Wohnungsbauentwicklung in Eimsbüttel erläutert sowie die Potenzialflächen in der bekannten und bewährten Form der Steckbriefe aufgeführt.

Das Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm bildet die Basis sowohl für die quantitative als auch die qualitative wohnbauliche Ausrichtung des Bezirks und stellt die Grundlage für die im Vertrag für Hamburg eingegangene Verpflichtung dar.

 

Wohnungsbaupotenzialflächen

 

Die Summe der im Wohnungsbauprogramm 2018/2019 enthaltenen Potenzialflächen be­trägt 115 Flächen mit einem Potenzial von ca. 8.700 Wohneinheiten bis 2023 ff. Es konnten acht der im Wohnungsbauprogramm 2018/19 genannten Potenzialflächen in 2019 aktiviert werden. Auf zwei dieser Flächen wurden Teilbereiche genehmigt, hier verbleiben jeweils noch Wohnungsbaupotenziale und die Steckbriefe somit im Wohnungsbauprogramm 2020.

 

Auf sechs Wohnungsbauflächen konnten gesamt ca. 950 Wohneinheiten genehmigt werden. Es handelt sich hierbei um folgende Flächen:

5.038  Lenzweg, Julius-Vosseler-Straße 106, 108

6.049  Sportplatzring 5-21 / Basselweg 64

7.024  rgensweg 74-82

7.085  Duvenacker

7.086  Lohkampstraße / Pinneberger Chaussee 

9.028b  Riekbornweg 2-22 und 23-25

 

 

Vier Flächen entfallen, weil sie nach eingehender Prüfung nicht mehr als Potenzialfläche für Wohnungsbau bewertet werden.

2.002  Schlankreye 53-61

3.108  Sillemstraße 48a/b

3.143  Emilienstraße 20a / Osterstraße 76 (rückw.)

4.003  rtnerstraße 67, 67a

 

Eine Potenzialfläche wird in eine neue Fläche (8.113) integriert

8.022f   Nordalbingerweg, süstlich Nr. 14

 

Die Flächen 6.004a, 6.004b, 6.004d und 6.004f werden zu der Fläche 6.004 Försterweg / Ernst-Horn-Straße zusammengefasst. Die Flächen 8.022a, 8.022c und 8.022e werden zu der Fläche 8.022 Vielohweg zusammengefasst. Dadurch entfallen fünf weitere Flächen.

 

Es entfallen somit 16 Wohnungsbauflächen mit einem Potenzial von ca. 950 Wohneinheiten. 

13 Potenzialflächen wurden in Teilbereichen für Wohnungsbau genehmigt oder aufgrund aktueller Entwicklungen neu bewertet. Daraus ergibt sich nach Abzug der Genehmigungen und nach Berücksichtigung der durch Neubewertung entstehenden Potenziale ein zusätzliches Potenzial von ca. 400 Wohneinheiten. Diese Flächen verbleiben im Wohnungsbauprogramm um die Aktivierung der (Rest-) Flächen anzustoßen.

3.042  Bellealliancestraße 67

4.035  Unnastraße

5.016  Rimbertweg

5.018  Rimbertweg / Ansgarweg / Lohkoppelweg

5.052  Heckenrosenweg / Kollaustraße 73-77

6.002  Spannskamp, Högenstraß

6.003a  Sportplatzring 36 / Basselweg

6.003c  Sportplatzring 71, 73 / Stellinger Steindamm 14

6.046  Kieler Straße 432-462 / Pelikanstieg 6-20 / Stellinger Steindamm 5-31

6.047  Steenwisch / Jaguarstieg / Brehmweg / Hagenbeckstraße / Eidelstedter Weg

8.111  Garstedter Weg 11-13 / Tibarg 34

9.056  Pinneberger Straße 21-59 / Süntelstraße 6-16 / Egenbüttler Weg

9.110  hlingsallee / Jungborn         

 

Es entfallen 16 Flächen mit einem Potenzial von ca. 950 WE. Durch Neubewertung bestehender Potenzialflächen entsteht ein zutzliches Potenzial von ca. 400 Wohneinheiten. Es verbleiben 99 Flächen mit einem Potenzial von ca. 8.150 WE für 2020-2024ff.

 

 

Mit dem Wohnungsbauprogramm 2020 werden acht neue Potenzialflächen ergänzt.           

Es handelt sich um die folgenden Flächen:

2.026  Sophienterrasse 

3.178  Eimsbütteler Marktplatz Nord

5.055  Kollaustraße / Nedderfeld

6.059  Kieler Straße / Frühlingstraße

6.060  Koppelstraße

8.113  Nordalbinger Weg / Vielohweg

9.120  Frohmestraße / Schleswiger Damm

9.121  Frohmestraße 69-77 

 

Das Potenzial auf diesen acht Flächen wird mit ca. 650 Wohneinheiten eingeschätzt.

 

 

Das Wohnungsbauprogramm 2020 beinhaltet somit 107 Flächen mit einem Potenzial von ca. 8.800 Wohneinheiten bis 2024 ff. Zu beachten ist, dass sich ein Teil der Potenziale, wie z.B. am Eimsbütteler Marktplatz auf sehr langfristige Entwicklungen bezieht. Die Übersichtskarten und die einzelnen Steckbriefe der Potenzialflächen wurden insge­samt aktualisiert.

 

Eine Übersicht über alle im Wohnungsbauprogramm 2020 enthaltenen Flächen gibt die Tabelle im Anhang.

 

 

 

Qualitäten bei der Wohnungsbauentwicklung

Sieben Leitlinien der Eimsbütteler Wohnungsbaupolitik

 

r den Bezirk Eimsbüttel ist die quantitative Erhöhung der Wohnungsbestände untrennbar mit einer qualitativen Weiterentwicklung in allen Stadtteilen verbunden. Die einzelnen Stadtteile des Bezirks haben jeweils ihren eigenen Charakter und ihre eigenen Identitäten. Eine besondere Qualität, die es zu bewahren gilt. Die gestellten Anforde­rungen an den Wohnungsbau durch den „Vertrag für Hamburg“ bedeuten für alle Stadtteile eine Herausforderung. Dieser Herausforderung stellt sich der Bezirk Eimsbüttel, möchte dabei jedoch die bestehenden Qualitäten erhalten und fördern.

Hierzu und zu den zentralen Fragestellungen für den Bezirk Eimsbüttel wurden strategische Leitlinien entwickelt. Sie sollen die Grundlage für die weitere Entwicklung des Bezirks bilden und die Basis für den Dialog und die Kooperation mit den handelnden, gesellschaftlichen Akteuren darstellen.

Die zentralen Fragestellungen des Bezirks wurden in einem bezirksinternen Prozess definiert und dezernatsübergreifend erarbeitet. Die Themenkomplexe wurden weiter ausgearbeitet und mündeten in sieben Leitlinien, die erstmalig in das Wohnungsbauprogramm 2011 / 2012 aufgenommen und veröffentlicht wurden.

Die Leitlinien haben sich bewährt, wurden aber im Laufe der Zeit und im Prozess für das Entwicklungskonzept „Eimsbüttel 2040“ geschärft.

 

1. Wohnungsbau soll städtebauliche Qualitäten unter Beibehaltung der Stadtteilidentitäten fördern.

2. Notwendige und wertvolle Freiflächen insbesondere in den zentralen Lagen stehen für den Wohnungsbau nicht zur Verfügung.

3.  Wohnungsbau soll mit einer Stärkung der Infrastruktur einhergehen.

4. Durch Wohnungsbauprojekte sollen demographische Entwicklungs-tendenzen ge­steuert und die soziale Mischung gefördert werden.

5. Eimsbüttel setzt sich dafür ein, in allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu realisieren.

6. Der Wohnungsbau in Eimsbüttel soll nachhaltig und ressourcenschonend sein.

7. Eine qualitätsvolle Mischung  von Arbeit und Wohnen soll erhalten bleiben.

 

 

1.     Wohnungsbau

Wohnungsbau soll städtebauliche Qualitäten unter Beibehaltung der Stadtteilidentitäten fördern.

Die Ressource Boden ist begrenzt. Gleichzeitig sollen mehr Wohnungen errichtet werden. Dies führt zwangsläufig zu einer zunehmenden Verdichtung in allen Bereichen, in denen neue Wohnungen entstehen. Dabei ist der Bezirk Eimsbüttel bereits in weiten Teilen stark verdichtet, auch die äeren Stadtteile liegen über dem Hamburger Durchschnitt. Weiterhin gebieten der sparsame Umgang mit der Fläche sowie ökonomische und städtebauliche Gründe eine vorrangige Entwicklung von Umstrukturierungsflächen.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, den Herausforderungen weiterer Verdichtung für alle Teile des Bezirks gewachsen zu sein. In den bereits hoch verdichteten Bereichen geht es um qualitätsvolle und städtebaulich sinnvolle Lösungen. So müssen z.B. flächensparende Wohnformen entwickelt und angeboten werden. Flächenreserven im Siedlungsbestand müssen nicht nur baulich entwickelt werden, sondern müssen auch ihren Beitrag zur Weiterentwicklung des Quartiers leisten (doppelte Innenentwicklung). Gleichzeitig sorgen die bereits stark verdichteten Bereiche für spürbaren Druck auf die angrenzenden Gebiete.

Hierbei gilt es den eigenständigen Charme der einzelnen Quartiere zu berücksichtigen und zu bewahren. Der Wohnungsbau in den bisher weniger stark verdichteten Bereichen muss u.a. mit Wohnumfeldverbesserungen verbunden werden. Insgesamt gilt es den Charakter des Stadtteils qualitativ und nicht nur quantitativ zu stärken.

 

2.     Freiraum

Notwendige und wertvolle Freiflächen insbesondere in den zentralen Lagen stehen für den Wohnungsbau nicht zur Verfügung.

Freiflächen sind ein wichtiges Gut in einer urbanen Gesellschaft. Sie dienen als Erholungs- und Gestaltungsräume sowohl für Menschen als auch für Tiere und Pflanzen. Ein wichtiges Kriterium einer Freifläche ist einerseits die Nutzbarkeit (durch den Menschen) sowie andererseits der Nutzen (für Flora und Fauna). Die Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen ist für Freiflächen somit von wichtiger Bedeutung. Anders als Nutzungen wie Wohnen und Gewerbe lassen sich Freiräume gewöhnlich nicht stapeln. Mit Zunahme der Wohnungen ist zudem auch eine Zunahme der Zahl der Nutzer der Freiflächen verbunden.

Das „Grüne Netz Hamburgs“ ist zu erhalten und weiterzuentwickeln. Es dient neben der Funktion als landschaftsorientiertes Gliederungselement des Siedlungsraumes als städtischer Erholungsraum, als ökologisch wirksame Biotopvernetzung, als stadtklimatischer Schutz- und Entwicklungsraum und als grüne Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, die notwendigen und wertvollen Freiflächen im Bezirk Eimsbüttel zu erhalten, nach Möglichkeit aufzuwerten und insbesondere zu vernetzen. Die Entwicklung neuer Wohnungsbauflächen soll mit der Verbesserung von Freiraumqualitäten, der sogenannten „Qualitätsoffensive Freiraum“ einhergehen.  Dieses kann insbesondere durch die Mehrfach-Codierung von bestehenden Freiräumen erfolgen, da die Entwicklung neuer Freiflächen in hoch verdichteten Bereichen schwer zu realisieren ist. Gleichwohl kommen der Gestaltung und Öffnung auch der halböffentlichen ume eine besondere Bedeutung zu, da durch sie neue Qualitäten gewonnen werden können. Die Einbindung neuer Wohnquartiere in das „Grüne Netz“ Hamburg und die „Qualitätsoffensive Freiraum“ sind wesentliche Qualitätsmerkmale für eine nachhaltige Wohnstandort-Entwicklung. Des Weiteren sind insbesondere im verdichteten Kerngebiet nicht nur die klassischen Freiräume wie Spielplätze, Parkanlagen und Kleingärten zu betrachten, eine besondere Aufgabe in Bezug auf den Freiraum kommt auch den Schulhöfen, Sportplätzen und dem Straßenraum zu.

 

 

 

3.     Infrastruktur

Wohnungsbau soll mit einer Stärkung der Infrastruktur einhergehen.

Durch den Zuwachs von Wohnungen und dadurch bedingt mehr Einwohner steigen auch die Anforderungen an die soziale, technische und sonstige Infrastruktur. Dabei äern sich diese Anforderungen auf räumlich unterschiedliche Weise in den einzelnen bezirklichen Teilräumen.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, den mit dem Bevölkerungswachstum und den gesellschaftlichen Veränderungen verbundenen wachsenden Anforderungen an die öffentliche wie auch sonstige Infrastruktur rechtzeitig zu begegnen. Dieses betrifft beispielsweise den ÖPNV, die Schul- wie auch die Kita-Situation. Neue entstehende Bedarfe sind zu berücksichtigen und auszubauen.

Es beginnt bereits bei den Anforderungen von neuen Bauvorhaben und bestehenden Quartieren an den ruhenden Verkehr und der verträglichen Unterbringung von diesem, betrifft aber auch gesamtstädtische Interessen beispielsweise beim Ausbau und der Auslastung des ÖPNV. Die Schaffung von Stellplätzen für Car-Sharing und von Ladestationen für Elektromobilität bei neuen Wohnungsbauvorhaben und bestehenden Quartieren soll verstärkt umgesetzt werden.

 

4.     Demographie

Durch Wohnungsbauprojekte sollen demographische Entwicklungstendenzen gesteuert und die soziale Mischung gefördert werden.

Eimsbüttel ist - noch mehr als die Gesamtstadt - ein Bezirk der Kleinhaushalte. Über 80 % der Bevölkerung lebt in 1-2 Personen-Haushalten. Dieser Anteil wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung nicht wesentlich verändern. Zunehmende Singlehaushalte, Gebäudeabrisse, steigender Wohnflächenverbrauch pro Kopf und längeres Lebensalter schaffen schon für sich genommen einen ständigen Mehrbedarf an Wohnungen. Strategien der Stadtentwicklung können dabei die demographische Entwicklung der einzelnen Stadtteile steuern.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, sowohl im Bestand wie auch im Neubau an die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen angepasste Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der steigenden Nachfrage ist dabei die altengerechte Anpassung des Wohnungsbestandes und einer altengerechten Infrastruktur eine der Aufgaben. Durch diese Maßnahmen wird es erleichtert, dass alte Menschen möglichst lang in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Weiterhin sollten sowohl im Bestand als auch im Neubau diese spezifischen Anforderungen angemessen Berücksichtigung finden. Die Integration von seniorenspezifischen Wohnbedarfen ist hier genauso wie das Thema familiengerechte sowie inklusive Wohnungen ein wesentlicher Bestandteil dieser Leitlinie.

 

5.     Soziale Mischung

Eimsbüttel setzt sich dafür ein, in allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu realisieren.

Eine soziale Mischung macht Stadt lebenswert. Der Bestand an preis- und belegungsgebundenen Wohnungen geht durch das Auslaufen von Bindungen und Modernisierungsmaßnahmen in Hamburg immer weiter zurück. Es werden zu wenige neue Sozialwohnungen bzw. geförderte Wohnungen gebaut, auch in Eimsbüttel. Auch die stark nachgefragten Wohnlagen brauchen einen Anteil Sozialwohnungen zur Sicherung der Sozialstruktur. Hier findet zwar Wohnungsneubau statt, dies jedoch vornehmlich im hochpreisigen Bereich und im Eigentumssektor.

Der Bezirk Eimsbüttel nutzt das Instrument der Sozialen Erhaltungsverordnung. Hierzu gehören  zwei Gebiete (Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd) mit knapp 75.000 EinwohnerInnen.

Ziel von Sozialen Erhaltungsverordnungen ist es die Struktur der Wohnbevölkerung im Stadtteil aus städtebaulichen Gründen zu erhalten. Das bedeutet, dass Bewohninnen und Bewohner nicht durch aufwertende, bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel sogenannte Luxusmodernisierungen und die in der Regel damit einhergehenden Mieterhöhungen oder durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aus dem Gebiet verdrängt werden sollen.

Ein Ziel der Leitlinie ist es die durchmischten Strukturen als Grundlage für lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Dafür soll preiswerter Mietwohnraum über das gesamte Bezirksgebiet erhalten und zusätzlich geschaffen werden. Neben der Bildung von familiengerechten Wohnungen ist vor allem auf die Schaffung von Wohnraum zu achten, der ohne öffentliche Transferleistungen bezahlbar bleibt.

Der Bezirk setzt sich dafür ein, dass im Wohnungsneubau mindestens die Anforderungen des Vertrags für Hamburg umgesetzt werden. Aufgrund der besonderen Situation von Eimsbüttel und der Schwierigkeit der Umsetzung werden darüber hinaus gehende Richtwerte gewünscht und auch gefordert:

  • 30 % Anteil öffentlich geförderter Wohnungen bei jedem Vorhaben im Geschoss­wohnungsbau,
  • 50 % Anteil öffentlich geförderter Wohnungen (davon 20% für vordringlich Wohnungssuchende) bei Vorhaben im Rahmen eines neuen Bebauungsplans, sowie
  • 100 % Anteil öffentlich geförderter Wohnungen bei Liegenschaftsflächen.  Der Anteil der Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende (WA) sollte hierbei deutlich über 10% liegen.

 

6.     Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Der Wohnungsbau in Eimsbüttel soll nachhaltig und ressourcenschonend sein.

Hamburg wird zur Climate Smart City. Gemäß im Dezember 2019 beschlossener Fortschreibung des Klimaplans hat Hamburg das Ziel, die CO2-Emissionen in Hamburg bis 2030 um 50% zu reduzieren (siehe Klimaplan Drs. 21/2521). Um das Ziel der klimafreundlichen Stadt zu erreichen, muss der Klimaschutz elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit dem Hamburger Klimaplan die Grundlage für eine klimafreundliche Stadt gelegt. In dem Klimaplan sind die erforderlichen Weichenstellungen bis zum Jahr 2050 in den wesentlichen Handlungsfeldern beschrieben. Auch für den Bezirk Eimsbüttel bedeutet dies Klimaschutz mit der Stadtteilentwicklung und dem Leben und Wohnen im Stadtteil zusammenzubringen. Hierzu wird der Bezirk Eimsbüttel ein integriertes Klimaschutzkonzept mit unterschiedlichen Handlungsfeldern erarbeiten.

Bereits bei der Vorbereitung von Planungsprozessen sollen die entsprechenden Zielvorgaben beachtet werden. Dies gilt auch für Auslobungstexte städtebaulicher und architektonischer Wettbewerbe sowie für Festsetzungen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen.

Insbesondere neue Quartiere im Zuge des Wohnungsbauprogramms bieten die Chance, die Aspekte Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel von Anfang an in der Planung zu berücksichtigen. Damit werden möglichst hohe Gebäudestandards, eine intelligente Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, ein klimagerechtes Mobilitätskonzept, ein modernes Abfallmanagement, eine klimaangepasste Freiflächengestaltung und eine Weiterentwicklung für die bestehenden Quartiere in der Nachbarschaft  angestrebt.

Neubau und Sanierung von Bestandsgebäuden kommt eine wichtige Rolle zu. Fast 30 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland gehen auf den Gebäudebereich zurück. Die Verminderung des Wärme- und Strombedarfes durch baulichen Wärmeschutz und der schrittweise Ersatz fossiler- durch regenerative Primärenergieträger ist somit ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz.

Ein weiterer Schwerpunkt bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes für den Bezirk Eimsbüttel liegt zudem auf der Beteiligung von Bürgern und Bürgerinnen, um auch eine Anstoßwirkung bei den privaten Haushalten zu erreichen. Dies bezieht sich zum einen auf das Nutzerverhalten und Verhaltensweisen im Bereich von Haushaltsenergie, Mobilität und Abfall. Der Konsum trägt zu einem großen Teil zu CO2-Emissionen bei. Hier wären große Einsparpotenziale zu generieren. Dies erfordert aber zum Teil tiefgreifende Verhaltensänderungen.

Der Bezirk möchte mit dem Klimaschutzmanagement einen besonderen Fokus auf „Klimaschutz im Quartier“ setzen und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie lokalen Einrichtungen, Vereinen und Initiativen Maßnahmen für eine klimafreundliche Stadtentwicklung sowie Klimaschutz im Alltagshandeln entwickeln und umsetzen.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, den Klimaschutz in die Stadtentwicklung und die Quartiere zu transportieren und zu verankern.

 

7.     Gewerbe ro Wohnen

Eine qualitätsvolle Mischung  von Arbeit und Wohnen soll erhalten bleiben.

Neben dem Wohnen ist die Arbeit eine Grundfunktion der Stadt. Hierzu gehört sowohl die Bereitstellung von Flächen für Betriebe und Firmen als auch der Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen. In der verdichteten Stadt sind insbesondere Gewerbehöfe und Mischgebiete sowohl eine Bereicherung des Stadtbilds als auch notwendig für den Erhalt von wohnortnahen Arbeitsplätzen. Einerseits unterliegen integrierte Gewerbehöfe zumeist in zentralen Lagen, in ruhigen Innenhöfen, mit im Vergleich zum Umfeld niedriger Geschossigkeit einem erheblichen Umwandlungsdruck, andererseits werden auch bestehende Wohnungen in Büroraum umgewandelt. Weiterhin bieten gerade die (großflächigen) untergenutzten Gewerbegebiete eine Chance für die Innenentwicklung.

Ein Ziel dieser Leitlinie ist es, die (funktionierenden) Gewerbegebiete und -höfe zu erhalten und zu fördern und Möglichkeiten für wohnortnahe Arbeitsplätze zu schaffen und zu bewahren. Der Bezirk strebt an eine verträgliche Nutzungs-mischung zu erhalten bzw. zu schaffen und das Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten im Sinne der „Stadt der kurzen Wege“ nachhaltig zu stärken.

 

 

Verfahren

Am 19.11.2019 erfolgte die erste Vorstellung des Wohnungsbauprogramms 2020 im Stadtplanungsausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Hierbei wurden Inhalt und Herangehensweise sowie die in 2019 bisher erteilten Wohnungsbaugenehmigungen dargestellt. Die neu aufgenommenen Potenzialflächen wurden vorgestellt und ein Ausblick vorgenommen.

Die Beteiligung der erforderlichen Behörden und Träger der öffentlichen Belange hat vom 02.12.2019 bis 20.12.2019 stattgefunden und wurde im Januar 2020 ausgewertet. Insgesamt sind 14 Stellungnahmen eingegangen, mit denen dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2020 und den Wohnungsbaupotenzialflächen 2020 grundsätzlich zugestimmt wurde. Ferner enthalten die Stellungnahmen Anmerkungen zu den Wohnungsbaupotenzialflächen 2020.

Weiterhin wurden bestehende Potenzialflächen teilweise aufgrund aktueller Entwicklungen neu bewertet bzw. die Potenziale aufgrund von Teilgenehmigungen angepasst. In diesem Zuge entfielen weitere drei Potenzialflächen.

Am 07.01.2020 wurden im Stadtplanungsausschuss in öffentlicher Sitzung die Leitlinien und Strategien für den Wohnungsbau im Bezirk Eimsbüttel vorgestellt. Die sieben Leitlinien wurden erstmalig im Wohnungsbauprogramm 2011 / 2012 veffentlicht und mit der Bezirksentwicklungsplanung sowie Eimsbüttel 2040 stetig weiterentwickelt.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung dem Eimsbütteler Wohnungsbauprogramm 2020 mit den Wohnungsbaupotenzialflächen 2020 und den sieben Leitlinien  zuzustimmen.

 

 

Anhänge

Tabelle Wohnungsbaupotenzialflächen 2020