Herr Schmidt eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Die Fraktionen benennen die Vertretungen für die abwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Herr Schmidt begrüßt Herrn Bernstein als erstmalig zugenannten Bürger und weist ihn auf die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Amtsverschwiegenheit gem. §§ 6 und 7 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §§ 203, 331, 332 und 353 b Strafgesetzbuch (StGB), § 35 Sozialgesetzbuch I und § 7 Hamburgisches Datenschutzgesetz hin. Herr Bernstein nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Herr Schmidt stellt die Stimmberechtigungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Vor Eintritt in die weitere Tagesordnung erkundigt sich Herr Schmidt, ob sich ein Mitglied zu einem Tagesordnungspunkt für befangen erkläre. Dieses wird verneint.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Gäste: Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), Leiterin Projektgruppe Planung Mitte Altona, Frau Pockrand (BSW), Leiterin Referat Bodenordnung
Frau Pockrand stellt sich und Frau Ferber einleitend vor. Sie sei für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Absatz 4 BauGB auf den Flächen östlich und westlich des neuen Regional- und Fernbahnhofs zuständig, die im Februar 2017 im Auftrag des Senats eingeleitet wurden. Für den städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplan, der innerhalb des Prozesses der VU Diebsteich erarbeitet werde, sei Frau Ferber zuständig. Anschließend erläutert Frau Pockrand die Gebietsumgrenzungen der VU und der Rahmenplanung sowie des Vorbehaltsgebietes. Ferner stellt Frau Pockrand den vom Senat bei Einleitung der VU formulierten Arbeitsauftrag dar und erläutert die bisherigen und zukünftigen Arbeitsschritte des Verfahrens inklusive der erfolgten Bürger- und TöB-Beteiligung. Derzeit befinde man sich in der Phase der Finalisierung des Rahmenplans. Nach Abschluss der VU durch den Endbericht des beauftragten Planerkonsortiums – voraussichtlich im Sommer – werden Senat und Bürgerschaft mit den Ergebnissen befasst.
Frau Ferber erläutert, dass im Entwurf des Rahmenplanes zwei Zeithorizonte dargestellt seien:
Frau Ferber erläutert die unterschiedlichen Bausteine der Entwicklung: Musikhalle, Regionalligastadion, Sportpark, gemischt genutzte Quartiere mit großem Anteil an produzierendem Gewerbe auf den Flächen der Metro sowie dem derzeitigen Briefverteilzentrum, neuer Schulcampus auf den Flächen der Kurt-Tucholsky-Schule sowie das verkehrliche Konzept. Im Zusammenhang mit den Planungen zum Gewerbegebiet rund um den Haferweg habe die BSW Gespräche mit den großen ansässigen Unternehmen geführt. Im Rahmenplan seien daraufhin die Zielsetzungen Verdichtung und Weiterentwicklung im Bestand sowie die Ausbildung straßenbegleitender Kanten aufgenommen worden. Frau Ferber ergänzt, dass das Vattenfall-Grundstück nicht zur Verfügung stünde, da die Behörde für Umwelt und Energie dieses für die Energieversorgung benötige.
Des Weiteren führt Frau Ferber aus, dass die Neustrukturierung des Eimsbütteler Marktplatzes als Zukunftsthema aufgenommen worden sei und die Umgestaltung auch im Rahmen der Magistralen-Entwicklung betrachtet werde.
Herr Armi merkt an, dass sich der Ausschuss bereits im Anschluss an den Sachstandsbericht zum Rahmenplanentwurf im Stadtplanungsausschuss am 19.03.2019 kritisch in Bezug auf die geringe Stellplatzanzahl vor dem Bahnhof geäußert habe. Ferner müsse auf dem Plan zur Kfz-Erschließung (Folie 31) die BAB 7 in Richtung Volksparkstraße, und nicht in Richtung Stellingen markiert, werden. Auch die bestehende Ausschilderung am Eimsbütteler Marktplatz sollte dementsprechend geändert werden.
Frau Ferber nimmt die Anmerkungen zur Kenntnis.
Herr Kuhn erfragt die konkrete Anzahl der Stellplätze vor dem geplanten Bahnhof. Falls bei der im Rahmenplan dargestellten Kantenausbildung entlang des Eimsbütteler Marktplatzes auch Gewerbe-/Einzelhandelsbetriebe vorgesehen seien, befürchtet Herr Kuhn eine Gefährdung des bestehenden Zentrums an der Osterstraße. Des Weiteren erkundigt er sich, ob die Musikhalle nun sicher an diesem Standort vorgesehen sei.
Frau Ferber erläutert, dass unter dem Empfangsgebäude eine Tiefgarage mit 22 öffentlichen Parkplätzen und weiteren Stellplätzen für die Hotel- beziehungsweise Büronutzung geplant sei. In der Quartiersgarage unter dem Regionalligastadion seien auf einer Ebene etwa 500 Stellplätze nachweisbar, eventuell könne hier sogar eine weitere TG-Ebene geplant werden. Weitere Kurzzeitparkplätze könnten grundsätzlich in geringer Zahl in der vorrangig gewerblich genutzten Straße nördlich des Stadions sowie in der Waidmannstraße entstehen. Das Thema werde in der weiteren Projektentwicklung noch vertiefter behandelt. Grundsätzlich sehe die Planung, in Abstimmung mit der BWVI, keine Parkplätze für Pendler sondern nur gebührenpflichtige oder Kurzzeitparkplätze vor. Die entlang des Eimsbütteler Marktplatzes dargestellten Kanten seien stadträumlich gedacht. Konkrete Nutzungen seien damit nicht verbunden. Frau Ferber ergänzt, dass der bisherige Prozess zur Rahmenplanung unter Beteiligung der FHH-Dienststellen erfolgt sei. Eine Befassung von Senat und Bürgerschaft erfolge durch eine Drucksache zum Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen, die in den nächsten Monaten erarbeitet werde. Der Standort für die Musikhalle sei unter den FHH-Dienststellen abgestimmt und wird insbesondere von der Kulturbehörde sehr begrüßt. Ferner sei die Halle als reine Musikhalle und nicht als Mehrzweckhalle vorgesehen.
Herr Obens erkundigt sich nach dem geplanten Fassungsvermögen der Musikhalle.
Frau Ferber führt aus, dass die Halle maximal 4.000 bis 5.000 BesucherInnen aufnehmen könne. Diese Art der Veranstaltung fände wahrscheinlich höchstens nur zwei- bis dreimal pro Woche statt. Ansonsten würde die Halle für Konzerte mit 2.000 bis 3.000 BesucherInnen genutzt werden.
Herr Klein fragt, ob das Stadion im Eigentum der Stadt oder im Eigentum des Vereins sein werde.
Frau Ferber entgegnet, dass es sich um eine komplexe Immobilie mit Mantelbebauung und Quartiersgarage handele und noch nicht geklärt sei, ob das Stadion durch die Stadt oder einen Investor erbaut werde. Ende 2026 werde die Adolf-Jäger-Kampfbahn nicht mehr als Spielstätte zur Verfügung stehen und deshalb solle das neue Stadion am Diebsteich möglichst zum 01. Januar 2027 nutzbar sein.
Herr Leiste erkundigt sich, ob das Regionalligastadion auch zweitligatauglich sei, sollte Altona 93 einmal aufsteigen.
Frau Ferber erläutert, dass das Stadion für bis zu 5.000 BesucherInnen geplant und eine Bundesligatauglichkeit nach ihrer Kenntnis damit nicht gegeben sei. Das Regionalligastadion sei aber auch nicht nur für Altona 93, sondern für den gesamten Hamburger Westen vorgesehen.
Herr Lau möchte wissen, ob am neuen Bahnhof eine Fahrradparkgarage geplant sei und erkundigt sich nach der geplanten Bussituation, insbesondere für den Bus 183 und ob westlich der Gleise ebenfalls ein Busbahnhof, eventuell mit einer Verbindung nach Osdorf, entwickelt werde.
Frau Ferber verdeutlicht anhand der Folie 32, dass der Bus 183 gemäß der Planungen des HVV aus dem Jahr 2016 weiterhin aus Altona nach Norden in Richtung Stellingen fahren werde, dabei aber den neuen Bahnhof am Diebsteich anbinde. Sie ergänzt, dass am Bahnhof kein Busbahnhof geplant sei, sondern jeweils Bushaltestellen. Eine Busverbindung nach Osdorf sei ihres Wissens derzeit nicht vorgesehen, dies könne aber durch die politischen Vertreter gegenüber dem HVV angeregt werden. Eine Fahrradstation mit bis zu 600 Stellplätzen sei im Empfangsgebäude vorgesehen. Weitere Fahrradstellplätze könnten in der Quartiersgarage geschaffen werden.
Frau Erk äußert Bedenken bezüglich der engen Nachbarschaft der lärmintensiven Nutzungen Regionalligastadion und Musikhalle.
Frau Ferber entgegnet, dass man sich vor allem Synergieeffekte erhoffe, beispielsweise durch gemeinsam genutzte Stellplätze. Dieses und welche baulichen Anforderungen aus dieser Nachbarschaft abgeleitet werden müssen, werde konkreter in den nächsten Planungsschritten untersucht.
Herr Heymann erkundigt sich nach dem Radverkehrsnetz und ob bei der Streckenführung durch das Gewerbegebiet eine Verbreiterung des bestehenden Straßenquerschnitts vorgesehen sei. Zudem fehle eine Anbindung an den Eimsbütteler Marktplatz.
Frau Ferber stimmt Herrn Heymann zu, dass es auch ihrer Ansicht nach richtig und wichtig sei, den Straßenraum neu zu sortieren. Dieser Konkretisierungsschritt liege aber im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Altona. Die Realisierung der wichtigen Ost-West-Radverbindung über eine Veloroute sei als langfristiges Ziel in den Rahmenplan 2040 aufgenommen.
Herr Bohny spricht sich dafür aus, möglichst mittelständisches Gewerbe und keinen Einzelhandel auf den Gewerbeflächen anzusiedeln.
Frau Ferber erläutert, dass das Bezirksamt Altona für die Flächen zuständig sei und über Bebauungspläne steuernd eingreifen könne. Es würde auch dem Wunsch der BSW entsprechen, neues Planrecht zu schaffen.
Herr Pillatzke fragt nach der Anzahl der vorgehaltenen Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr. Im derzeitigen Fernbahnhof Altona würde es 40 Stellplätze für diesen Zweck geben.
Frau Ferber erläutert, es gebe viele Möglichkeiten zu parken, es sei jedoch kein P+R vorgesehen. In der Tiefgarage unter dem Empfangsgebäude sowie im öffentlichen Straßenraum werde geprüft, wo öffentliche Parkplätze für Kurzzeitparker geschaffen werden.
Frau Zimmermann erkundigt sich, ob es tatsächlich möglich sei, eine Friedhofnutzung in Frage zu stellen.
Frau Ferber verweist auf Gespräche mit der Kirche. Man könne sich vorstellen, lange nicht belegte Friedhöfe oder Teile der Friedhöfe in einen Park zu verwandeln. Dies sei auch für Teilbereiche des Friedhofes im Rahmenplangebiet vorgesehen.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
(Hinweis: Die verwendete Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Frau Döscher fasst zunächst Anlass und Ziel der Planung zusammen, die unter anderem der Entwicklung und Standortsicherung der Firma Beiersdorf im Bezirk Eimsbüttel diene. Hierfür stellt sie die drei Standorte der Beiersdorf AG vor:
Entwickelt werde die Fläche durch die TROMA, die Alters- und Hinterbliebenenstiftung der Beiersdorf AG, die dort auch langfristig als Bestandshalter fungieren werde. Geplant seien etwa 900 Mietwohneinheiten mit ergänzenden Nutzungen.
Es folgt eine kurze Beschreibung des Plangebietes und der Umgebung sowie eine Einordnung zum Stand des Bebauungsplanverfahrens.
Mit der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) am 03. Dezember 2019, die von etwa 80 Bürgerinnen und Bürgern besucht wurde, sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß BauGB erfolgt. Der vorgestellte Bebauungsplan-Entwurf basiere auf den Ergebnissen des vorgelagerten, breit angelegten informellen Bürgerbeteiligungsverfahrens der „Stadtmacherei Eimsbüttel“ und dem Siegerentwurf des städtebaulich-freiraumplanerischen Gutachterverfahrens der Planungsgemeinschaft ASTOC/Land Germany.
Frau Döscher erläutert die städtebaulichen Grundstrukturen und die planungsrechtlichen Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfes. Als Baugebietskategorie werde ein Urbanes Gebiet (MU) mit einer Geschoßflächenzahl von 3,0 festgesetzt. An den Blockrändern werde eine 7-geschossige Bebauung festgesetzt, an der zentralen Wegeverbindung durch das Gebiet könnten zwei Hochpunkte mit 10 beziehungsweise 12 Geschossen entstehen. Die öffentliche Nutzung der Wegeverbindungen auf den privaten Flächen im Plangebiet werde durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte abgesichert.
Im Rahmen der ÖPD seien zu den Themen der baulichen Dichte, der Freiraumausstattung, der Mobilität (unter anderem Verkehrsmengen, Parken), der Oberflächenentwässerung und der Zeitplanung der baulichen Entwicklung Fragen gestellt und Hinweise gegeben worden. Das Protokoll der ÖPD werde auf der Homepage des Fachamtes für Stadt- und Landschaftsplanung online gestellt.
Frau Döscher erläutert, dass nun die Bearbeitung der Fachgutachten, die Überarbeitung und inhaltliche Vertiefung des Bebauungsplanentwurfs anstehe. Als nächster Schritt der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolge gemäß BauGB die Öffentliche Auslegung.
Herr Armi erkundigt sich, inwieweit Kitas in Urbanen Gebieten zulässig seien.
Frau Döscher antwortet, dass im Urbanen Gebiet gemäß BauNVO die Wohnnutzung nicht störende gewerbliche und soziale, kulturelle und andere Nutzungen und damit auch Kindertageseinrichtungen zulässig seien. Derzeit seien, orientiert an den Richtwerten und der geplanten Anzahl der Wohneinheiten, zwei bis drei Kitas im Gebiet geplant.
Herr Kuhn äußert sich verwundert, dass die Anmerkungen der Bürger nicht in einem Protokollcharakter dargestellt werden würden.
Frau Döscher erläutert, dass im Nachgang zur ÖPD in der Regel das Protokoll erstellt, im Stadtplanungsausschuss erörtert und veröffentlicht werde. Die Präsentationen der Inhalte und Themen der ÖPD erfolge im Stadtplanungsausschuss mündlich. Die schriftliche Reaktion auf Stellungnahmen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürger erfolge, im Sinne der planungsrechtlichen Abwägung, nach der Öffentlichen Auslegung.
Herr Leiste erfragt die Planungen zur Energieversorgung des Quartiers.
Frau Döscher erläutert, dass das Thema der Energieversorgung im Rahmen eines Energiefachplans gutachterlich behandelt werde. Das Plangebiet liege im Versorgungsbereich des hamburgischen Fernwärmenetzes. Eine Konkretisierung der Planung der Energieversorgung, auch bezogen auf die durch erneuerbare Energien nutzbaren Dachflächenanteile, werde im Rahmen der weiteren Bearbeitung erfolgen. Regelungen zur Energieversorgung seien im Bebauungsplan schwerlich festzusetzen und würden daher im Städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Herr Heymann erkundigt sich nach den weiteren Verfahrensschritten.
Frau Döscher geht auf den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens ein. Der Bebauungsplanentwurf werde in den kommenden Monaten inhaltlich konkretisiert und gehe anschließend in die Behördenabstimmung mit dem Arbeitskreis I. Die erneute Befassung des Stadtplanungsausschusses − mit der Vorstellung des aktuellen Standes des Bebauungsplanentwurfs − erfolge im Verfahrensschritt der Zustimmung zur Öffentlichen Auslegung.
Herr Stephan weist darauf hin, dass das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit Beiersdorf und der TROMA bearbeitet werde. Die beiden Vorhabenträger hätten erneut ihre Bereitschaft für informatorische Gespräche mit den politischen Vertretern zum Ausdruck gebracht.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Frau Broocks verweist auf die Vorstellungen im November 2019 und Anfang Januar 2020 zum Wohnungsbauprogramm 2020 im Stadtplanungsausschuss. Im Dezember 2019 fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Es seien 14 Stellungnahmen eingegangen, die dem Wohnungsbauprogramm 2020 grundsätzlich zustimmen würden und im Januar 2020 ausgewertet wurden. Teile der Stellungnahmen wurden, insbesondere im Textteil des Wohnungsbauprogramms mit den sieben Leitlinien zur Eimsbütteler Wohnungsbaupolitik, aufgenommen.
Nach Erläuterung des Zeitplans stellt Frau Broocks die Evaluation der Potenzialflächen 2020 vor, gibt einen Überblick zu den gemäß Vertrag für Hamburg geforderten Wohnungsbauzahlen (Genehmigung Wohneinheiten) der Jahre 2011 bis 2019 und veranschaulicht die Verteilung der 2019 im Bezirk Eimsbüttel erfolgten Genehmigungen für Wohnungsbau auf die Eimsbütteler Stadtteile. Abschließend veranschaulicht sie die in der Gesamtstadt Hamburg erteilten Genehmigungen im Jahr 2019.
Herr Kuhn fragt hinsichtlich der Verteilung der Wohnungsbaupotenziale auf die Teilbereiche (Kerngebiet, Urbanisierungszone, Äußere Stadtteile). Er erkundigt sich zudem nach Nettozahlen im Wohnungsbauprogramm, da für Neubauten und Nachverdichtungen auch bestehender Wohnungsbau weichen müsse. Außerdem weist Herr Kuhn darauf hin, dass ein Großteil der Potenziale in privatem Eigentum liegen würde und der Einfluss auf diese Flächen gering sei.
Frau Broocks erläutert anhand der Grafiken auf Folie 5 des Vortrags, dass im Wohnungsbauprogramm 2020 die meisten zu erwartenden Wohneinheiten in der Urbanisierungszone liegen würden. Die zeitliche Verteilung der auf diesen Flächen zu erwartenden Genehmigungen auf die Jahre 2020 bis 2024 sei eine grobe Einschätzung. So gehe man beispielsweise davon aus, dass die Wohneinheiten am Sportplatz Stellingen im aktuellen Jahr genehmigt werden würden und deshalb der Balken für die Urbanisierungszone und das Jahr 2020 entsprechend hoch sei.
Zu den Wohnungsbau-Nettozahlen erläutert Frau Broocks, dass diese Zahlen auch für die Verwaltung interessant seien, hierzu aber keine Erhebungen vorliegen würden.
Bezüglich der Potenzialflächen in privatem Eigentum zeigt die Grafik auf Folie 6, dass knapp 84% der Wohneinheiten des Wohnungsbauprogramms 2020 auf Flächen von privaten Eigentümern liegen. Gleichzeitig weist das Wohnungsbauprogramm aktuell nur noch Flächen mit einem Potenzial von zehn und mehr Wohneinheiten (WE) aus. Die Grafik auf Folie 10 zeigt, dass 61% der Genehmigungen auf Projekte mit 1-2 WE entfallen, 30% auf Projekte mit 3-19 WE. Dies veranschaulicht, dass ein Großteil der genehmigten Wohneinheiten im Bezirk Eimsbüttel auf nicht im Wohnungsbauprogramm 2020 enthaltene Flächen entfällt und somit das Wohnungsbauprogramm als ergänzendes und nicht alleiniges Instrument bei der Umsetzung der Wohnungsbauzahlen zu verstehen sei.
Herr Lau schließt sich dem Wunsch von Herrn Kuhn nach der Darstellung von Nettozahlen an. Des Weiteren erfragt Herr Lau Angaben zu den Wohnungsgrößen, insbesondere, wie viele Wohneinheiten für (kinderreiche) Familien geeignet seien.
Frau Broocks antwortet, dass das Wohnungsbauprogramm hauptsächlich dazu da sei, die gemäß Vertrag für Hamburg geforderte Anzahl der Wohneinheiten abzubilden. Es enthält keine Angaben zu Wohnungsgrößen beispielsweise der Anzahl von Räumen. Frau Broocks verweist in dem Zusammenhang auf die aktuelle Wohnungsmarktanalyse für den Bezirk Eimsbüttel, die unter anderem auch Aussagen zu den Wohnungsgrößen, Nachfrage und Angebot macht. Die Fortschreibung der Wohnungsmarktanalyse, die die Jahre 2013-2017 evaluiert, ist gerade fertiggestellt worden und werde bald online zur Verfügung gestellt. Auch werde die Wohnungsmarktanalyse regelmäßig Investoren und Projektentwicklern empfohlen.
Herr Stephan ergänzt, dass es sich bei dem Wohnungsbauprogramm um eine vom Senat auferlegte Aufgabe handele, mit der sichergestellt werden solle, dass die angestrebten Genehmigungszahlen für den Wohnungsbau erreicht werden könnten. Diesen Senatsauftrag ergänze das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung mit der Beauftragung der Wohnungsmarktanalyse und somit einer kontinuierlichen Raumbeobachtung der letzten Jahre. Dabei werden die Genehmigungszahlen unter anderem auch genutzt, um Kita- und Schulbedarfe sowie die Verkehrsentwicklung zu analysieren und so zu ermitteln, wie die Verwaltung steuernd eingreifen könne.
Auch Herr Klein interessiert sich für Nettozahlen zum Wohnungsbauprogramm. Er erkundigt sich zudem, ob Informationen über frei finanzierte und geförderte Wohneinheiten vorlägen.
Frau Broocks bemerkt, dass es keine eigenständige Auswertung des Bezirksamtes Eimsbüttel dazu geben würde, jedoch könnten der Wohnungsmarktanalyse Informationen hierzu entnommen werden.
Herr Heymann ist verwundert, dass dem Ausschuss nur eine Tabelle mit einer Auflistung der Potenzialflächen vorliege. Diese würde nicht ausreichen, um die Flurstücke zuzuordnen.
Frau Broocks erläutert, dass die Abgrenzungen der neuen Wohnungsbaupotenzialflächen für das Wohnungsbauprogramm 2020 im November 2019 im nicht-öffentlichen Teil des Stadtplanungsausschuss vorgestellt wurden.
Herr Gottlieb ergänzt hierzu, dass die Steckbriefe zu den Flächen in ALLRIS vorliegen würden und somit den politischen Vertretern zur Verfügung stünden.
Frau Broocks führt weiter aus, dass die bestehenden und fortzuführenden Flächen weiterhin dem veröffentlichten Wohnungsbauprogramm des Vorjahres entsprechen würden.
Herr Stephan bietet an, bis zur nächsten Bezirksversammlung den politischen VertreterInnen den derzeit aktuellen Stand der Steckbriefe (Entwurfsstand) für die Potenzialflächen zur Verfügung zu stellen.
Herr Ernst fragt, ob genehmigte Wohneinheiten, die über den gemäß Vertrag für Hamburg geforderten Sollzahlen liegen, für das Folgejahr angerechnet werden könnten.
Frau Broocks erläutert, dass die Sollzahl auch im Folgejahr erreicht werden müsse. Das sei dem Bezirk Eimsbüttel bisher auch stets gelungen.
Herr Schwanke erkundigt sich, ob und wie die Eigentümer privater Potenzialflächen von der Verwaltung aktiviert und ob, korrespondierend mit den Leitlinien, die Entwicklungen von Freiflächen, Gewerbeflächen und soziale Infrastruktur bei der Ausweisung von Potenzialflächen mitgeplant werden würden.
Frau Broocks sagt, dass EigentümerInnen bereits angeschrieben worden seien, die Resonanz allerdings überschaubar gewesen sei. Wie bereits bei einer vorigen Frage erläutert, zeige das Wohnungsbauprogramm nur einen Bruchteil von den Flächen, auf denen letztendlich die Genehmigungszahlen generiert werden könnten. Die Entwicklungen von Freiflächen oder Gewerbeflächen werden gemäß geltendem Planrecht berücksichtigt. Für das Mitwachsen der sozialen Infrastruktur stehe das Bezirksamt in kontinuierlichen und regelmäßigen Austausch mit unter anderem Schulbehörde, BASFI etc.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Beschlussempfehlung, mit einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, einstimmig zu.
(Hinweis: Die Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt wurde den Mitgliedern nach der Sitzung elektronisch zur Verfügung gestellt.)
Abstimmungsergebnis:
Herr Stephan gibt mündlich eine Mitteilung der Verwaltung bekannt:
Der Bebauungsplan-Entwurf Stellingen 64 sei bekanntermaßen evoziert und werde von der BSW / LP erarbeitet. Es sei nun erforderlich, dass die Evokation flächenmäßig kleinräumig erweitert wird. Ziel der Evokation sei die zügige Durchführung des Bebauungsplanverfahrens Stellingen 64 zu gewährleisten und mit der Darstellung einer Fuß- und Radverkehrserschließung im Norden sowie einer ausreichend großen wohnungsnahen Spielplatzfläche im Süden zu ergänzen.
Im Norden sei die für den Wohnungsbau überplante Fläche bisher über eine Wegeparzelle an den Basselweg angeschlossen. Durch die Ausweisung dieser Fläche als Straßenverkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung − Geh- und Leitungsrecht − solle die Anbindung dauerhaft gesichert werden. Diese Ausweisung ermögliche einen entsprechenden Ausbau, um die Wege zu pflastern und zu beleuchten. Darüber hinaus werde damit die notwendige Leitungsverlegung gesichert. Die für das Spielen angedachte Fläche südlich des Spannskamps entspreche in ihrer Größe nicht den Richtwerten des Landschaftsprogramms. Durch die Hinzunahme weiterer Flächen im Süden könne der vorgesehene Spielplatz auf die empfohlenen etwa 3 000 Quadratmeter erweitert werden.
Das Bezirksamt ist in die Erweiterung der Evokation eingebunden und möchte dieser zustimmen.
Die BSW / LP werde in einer der nächsten Sitzungen des Stadtplanungsausschusses über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens berichten.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Es wurden keine Anträge gestellt.
Die Niederschrift vom 19.11.2019 wird einstimmig genehmigt.