21-4348.1

Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2018 (4. Fortschreibung)

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Grundlage für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte ist die am 08. September 2016 fortgeschriebene Vereinbarung zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken zum Wohnungsneubau („Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“). Ziel ist es hiernach, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr (vormals 6.000 Wohnungen) zu genehmigen. In Hamburg-Mitte soll das Neubauvolumen (laut Vertrag Anzahl der genehmigten Wohneinheiten) durchschnittlich bei 1.400 Wohnungen pro Jahr (vormals 750 Wohnungen) liegen. Darüber hinaus sollen insbesondere bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Für den Geschosswohnungsneubau im Mietsegment wird dabei künftig ein Anteil von 30% öffentlich geförderter Wohnungen angestrebt.

 

r das im Juni 2016 von der Bezirksversammlung beschlossene Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2016 (3. Fortschreibung) wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) alle Stadtteile systematisch und umfassend auf mögliche Potenzialflächen für Wohnungsneubau untersucht. Viele Projekte konnten bis heute erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden (Erreichung der Bezugsfertigkeit bis spätestens Februar / März 2018). Eine bedeutende Anzahl befindet sich noch in der Realisierungsphase und einige Suchräume wurden und werden schrittweise konkretisiert. Im Rahmen der nun 4. Fortschreibung hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis intensiver Untersuchungen weitere neue Standorte und Flächen erfasst.

Mit Stand Juni 2018 wurden inzwischen 58 neue Potenzialflächen mit einem zusätzlichen Wohnungsbaupotenzial von derzeit rd. 6.000 Wohnungen aufgenommen. Diese neuen Flächen fokussieren sich ganz überwiegend im Hamburger Osten. Ein überwiegend mittel- bis längerfristiges Wohnungsbaupotenzial liegt unverändert auf den Elbinseln. Ein beachtlicher Anteil findet trotz langjähriger Nachverdichtungen auch weiterhin im Zuge der Innenentwicklung in den innerstädtischen und Innenstadtrandquartieren statt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksversammlung wird gebeten, das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018 auf Basis der Beschlussempfehlung des gemeinsamen Stadtentwicklungsausschusses Ost und Süd-West am 27.06.2018 zu beschließen.

 

 

Nicht öffentliche Anlage:

 

-Gesamtbericht „Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2018“ des Fachamtes SL, Entwurfsfassung: 

mit 158 Projektbögen mit alten (100) und neuen (58) Standorten inklusive des inzwischen überarbeiteten und aktualisierten Textteils (Einleitung, Stadtteilprofile, Ausblick)

 

Hinweis: Die Projektbögen haben den Stand vom Juni 2018; dieser entspricht dem Stand der Vorlage für den Stadtentwicklungsausschuss Ost am 27.06.2018 (Mitglieder des SEA Süd-West waren eingeladen). Folgende geringfügige Anpassungen wurden vorgenommen:

1.Im Projektbogen WB 02 „Georg-Wilhelm-Straße 121“ wurde das WE-Mengengerüst entsprechend der aktuellen Entwicklung auf 110 WE (statt 25 WE) geändert.

2.Im Projektbogen WB 10 „Neues Korallusviertel“ wurden das WE-Mengengerüst auf 470 WE (statt 430 WE) sowie die Zeitschiene entsprechend der aktuellen Entwicklung angepasst.

3.Im Projektbogen VE 03 „Am Gleise 8-14 (sog. Warmwasserblock)“ wurde entsprechend der Abstimmung im SEA Ost der Baubeginn in „noch unklar“ geändert und beim Projektstand der Spiegelstrich „Seitens der Kommunalpolitik wird das Bauvorhaben zzt. kritisch beurteilt“ ergänzt.

 

Die Veröffentlichung erfolgt erst nach Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung und nach Vorlage der Bilderrechte.