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Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte 2018 (4. Fortschreibung)

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Grundlage für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm Hamburg-Mitte ist die am 08. September 2016 fortgeschriebene Vereinbarung zwischen dem Senat und den sieben Hamburger Bezirken zum Wohnungsneubau (Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau“). Ziel ist es hiernach, mindestens 10.000 Wohnungen pro Jahr (vormals 6.000 Wohnungen) zu genehmigen. In Hamburg-Mitte soll das Neubauvolumen (laut Vertrag Anzahl der genehmigten Wohneinheiten) durchschnittlich bei 1.400 Wohnungen pro Jahr (vormals 750 Wohnungen) liegen. Darüber hinaus sollen insbesondere bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Für den Geschosswohnungsneubau im Mietsegment wird dabei künftig ein Anteil von 30% öffentlich geförderter Wohnungen angestrebt.

r das im Juni 2016 von der Bezirksversammlung beschlossene Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2016 (3. Fortschreibung) wurden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) alle Stadtteile systematisch und umfassend auf mögliche Potenzialflächen für Wohnungsneubau untersucht. Viele Projekte konnten bis heute erfolgreich entwickelt und abgeschlossen werden (Erreichung der Bezugsfertigkeit bis spätestens Februar / rz 2018). Eine bedeutende Anzahl befindet sich noch in der Realisierungsphase und einige Suchräume wurden und werden schrittweise konkretisiert. Im Rahmen der nun 4. Fortschreibung hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis intensiver Untersuchungen weitere neue Standorte und Flächen erfasst.

Mit Stand Juni 2018 wurden inzwischen 58 neue Potenzialflächen mit einem zusätzlichen Wohnungsbaupotenzial von derzeit rd. 6.000 Wohnungen aufgenommen. Diese neuen Flächen fokussieren sich ganz überwiegend im Hamburger Osten. Ein überwiegend mittel- bis längerfristiges Wohnungsbaupotenzial liegt unverändert auf den Elbinseln mit rd. 41 %. Ein beachtlicher Anteil findet trotz langjähriger Nachverdichtungen auch weiterhin im Zuge der Innenentwicklung in den innerstädtischen und Innenstadtrandquartieren statt.

Zwischenzeitlich hat das Fachamt SL zu den fortgeschriebenen und den neuen Potenzial­flächen die Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und den relevanten Fachbehörden und Kammern geführt. Die eingegangenen Stellungnahmen der TöB und die geführte Abwägung des Fachamtes SL sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Aus der Beteiligung ergaben sich keine grundsätzlichen Änderungen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, für das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018 auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Bezirksversammlung im Hauptausschuss am 07.08.2018 (steht aufgrund der Sommerferien unter Vorbehalt) oder alternativ in der regulären Sitzung der Bezirksversammlung am 20.09.2018 eine positive Beschlussempfehlung zu geben.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.

Abwägungstabelle des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL)
(Beteiligung TöB)

2.

Entwurfsfassung Bezirkliches Wohnungsbauprogramm 2018 des Fachamtes SL: 
158 Projektbögen mit alten (100) und neuen (58) Standorten

Hinweis: Vor der Beschlussfassung wird der noch in der Bearbeitung befindliche Textteil sowie die Stadtteilprofile seitens des Fachamtes SL ergänzt.

3.

Tabellarische Gesamtübersicht über die Potenzialflächen und Gesamtbilanz des Fachamtes SL