21-4315

Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Inklusionsbeirates

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
15.02.2024
Ö 10.2
18.01.2024
Ö 10.3
14.12.2023
Sachverhalt

Vor einem Jahr wurde der neue Inklusionsbeirat in Eimsbüttel gewählt. Am 13.06. dieses Jahres haben wir beschlossen, Sondermittel für die technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Sitzungen zur Verfügung zu stellen.

Die Mitglieder des Beirats erhalten für ihr Ehrenamt derzeit keine Aufwandsentschädigung. Wenn die Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung analog zu der für den Seniorenbeirat geltenden Reglung bekommen sollen, müssen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch geschaffen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich

1. an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zu wenden und die Einsetzung des Inklusionsbeirats Eimsbüttel gemäß § 16 des Gesetzes über

Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss vorzunehmen.

2. an die Finanzbehörde zu wenden und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Zahlung von Aufwandsentschädigungen von 40,00€ je Vollsitzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hamburgischen Entschädigungsgesetzes zu genehmigen und die Mittel dem Bezirksamt umgehend zur Verfügung zu stellen.

 

Manuela Pagels und DIE LINKE. Fraktion

 

Anhänge

keine