Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2021

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Panz bittet darum, die TOP 4 (Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost") und TOP 5 (Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2022) in der Reihenfolge zu tauschen.

 

Die Tagesordnung wird in der so geänderten Form einvernehmlich beschlossen.

Ö 2 - 21-1188

Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ Präsentation des finalen Booklets und Projektabschluss (Referent: Herr Bormann von yellow z)

Herr Bormann stellt das Entwicklungskonzept anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Kühl bedankt sich bei Herrn Bormann für die Durchführung des Projektes und insbesondere die Integration Oberbillwerders und der Vier- und Marschlande.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Vorlage und die Präsentation zur Kenntnis und vertagt zur abschließenden Beratung auf den Sitzungstermin des Stadtentwicklungsaus-schusses am 09.02.2022.

Ö 3 - 21-1190

Hochbauliche Mehrfachbeauftragung Beensroaredder, hier: Abstimmung der Auslobungsunterlagen

Herr Panz stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor und beantwortet Verständnisfragen aus dem Plenum.

 

Herr Krohn fragt, ob alle Bungalows abgerissen werden sollen und ob es sich bei den Wohnungen um Eigentumswohnungen handelt.

 

Herr Panz bestätigt den kompletten Abriss der Bungalows und führt aus, dass es sich bei den Wohnungen um Baugenossenschaftswohnungen, also Mietwohnungen, handele.

 

Herr Krohn möchte wissen, wie viele Wohnungen durch den Neubau entstehen werden.

 

Herr Panz verweist auf das Wohnungsbauprogramm, das für diese Fläche 50 Wohneinheiten vorsieht. Würde man die volle Länge und maximale Geschosshöhe einer möglichen Bebauung gemäß Auslobungsentwurf ausnutzen, könnten rd. 80 Wohneinheiten entstehen. Die genaue Zahl werde sich nach dem konkurrierenden Entwurfsverfahren und anschließenden Baugenehmigungsprozess ergeben.

 

Ein Vertreter der HANSA Baugenossenschaft eG ergänzt, dass die jetzigen Bewohner der Bungalows und Mitglieder der Baugenossenschaft seit 2016 über die Planungen informiert wurden. Die Bewohner werden über ein Umsiedlungsprogramm genossenschaftsintern, sozial verträglich und möglichst im nahen Umfeld umgesiedelt.

 

Herr Emrich führt aus, dass seine Fraktion dem Ansinnen offen gegenüberstehe. Er bemerkt zusätzlich, dass auch Reihenhäuser und Einfamilienhäuser ihre Berechtigung im Stadtbild haben. Die Quote von 60 Prozent Sozialwohnungsbau stelle kein Qualitätsmerkmal dar, da so kaum eine Durchmischung erreicht werde und Normalverdiener ausgeschlossen werden. Er schlägt eine Erweiterung der Jury um einen Platz, dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn Noetzel, vor.

 

Frau Lühr begrüßt die Quote von 60 Prozent Sozialwohnungen und ergänzt, dass ihres Wissens nach 50 Prozent der Hamburger Bürger §5-Schein-berechtigt sein. Sie lobt ausdrücklich die energetischen Zielsetzungen des Projektes. Sie fragt nach dem im Auslobungstext erwähnten Pflichtenheft der HANSA Baugenossenschaft eG und den genannten „Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau“ des Bezirks Bergedorf.

 

Herr Panz führt aus, dass es sich bei dem Pflichtenheft um eine Anlage des Wettbewerbsverfahrens handele, die den teilnehmenden Büros zur Verfügung gestellt werde. Die Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau des Bezirks Bergedorf finden sich in der Drucksache 21-0393 vom Mai 2020.

 

Frau Westberg erklärt, dass auch ihre Fraktion dem Vorhaben offen gegenüberstehe. Sie bittet um Berücksichtigung einer Wohnung für große Familien.

 

Der Vertreter der HANSA Baugenossenschaft eG nimmt die Bitte auf. Soweit die Vermietungsabteilung der Baugenossenschaft keine Einwände habe, spreche aus seiner Sicht nichts gegen die Einplanung einer solchen Wohnung.

 

Herr Panz ergänzt, dass diese auch durch die Zusammenlegung von zwei kleineren Wohnungen hergestellt werden könne.

 

Herr Jarchow bittet Herrn Panz zum Änderungsantrag von Herrn Emrich Stellung zu nehmen.

 

Herr Panz führt aus, dass eine Erweiterung der Jury um Sachpreisrichter auch eine Erweiterung der Fachpreisrichteranzahl nach sich ziehen würde. Alternativ wäre denkbar, weitere Vertreter der Bezirkspolitik in diesem „kleinen Verfahren“ in der Rolle nicht stimmberechtigter Gäste aufzunehmen.

 

Der Vertreter der HANSA Baugenossenschaft eG erklärt, das Thema aufzunehmen und mit dem Vorstand der Baugenossenschaft zu besprechen.

 

Herr Noetzel betont, dass bei vorliegender Auslobung eine Ausgrenzung der Oppositionsparteien vorliege. Er bittet um Antwort zum Änderungsantrag.

 

Der Vertreter der HANSA Baugenossenschaft eG ist einverstanden, das Preisrichter:innengremium entsprechend des formulierten Änderungsantrags zu erweitern.

 

Herr Jarchow stellt fest, dass sich die Abstimmung des Änderungsantrags nun erübrigt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der insofern angepassten Vorlage einstimmig zu.

Ö 4 - 21-1193

Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2022 - Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms

Herr Schneede resümiert die Vorlage zum Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2022.

 

Herr Noetzel bedankt sich für den Entwurf zum Wohnungsbauprogramm, der aus Sicht seiner Fraktion sowohl Stärken als auch Schwächen aufweise. Er kritisiert beispielhaft die Aufnahme folgender 3 Flächen in das Wohnungsbauprogramm: Oberbillwerder, den Tönerweg in Curslack und den Fritz-Reuter-Sportplatz. Er kündigt an, dass seine Fraktion dem Wohnungsbauprogramm so nicht zustimmen könne.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Bergedorfer Wohnungsbauprogramm mehrheitlich mit 8 Zustimmungen (SPD, Grüne, FDP), 2 Enthaltungen (LINKE) und 5 Gegenstimmen (CDU, AfD) zu.

Ö 5 - 21-0840.02

Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" - Präsentation des finalen Booklets und Projektabschluss (Hinzuladung des Fachausschusses für Verkehr und Inneres)

Herr Panz resümiert die Vorlage. Es findet keine weitere Erörterung statt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

Ö 6 - 21-1174

Bebauungsplanverfahren Ochsenwerder 14 (Hotel am Kirchendeich) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (Hinzuladung des Umweltausschusses und des Regionalausschusses)

Herr Wittmann stellt die Vorlage vor und beantwortet Verständnisfragen.

 

Frau Lühr bittet, in ihrer Funktion als Mitglied des Umweltausschusses darum, Vorhaben dieser Art im Umweltausschuss vorzustellen bzw. mit ausführlicheren Unterlagen zu versehen. Die beigefügten Unterlagen reichen für eine Befassung des Umweltausschusses nicht aus. Sie fragt, warum die Unterlagen zum städtebaulichen Vertrag, der im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, dem Umweltausschuss nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Zudem merkt Frau Lühr an, dass das im Energiekonzept benannte Blockheizkraftwerk veraltet sei und heute eher Wärmepumpen verwendet werden. Sie möchte wissen, wer das Energiekonzept erstellt habe und ob dieses dem Bezirksamt vorgelegt wurde.

 

Herr Wittmann führt aus, dass die Bezirksversammlung hinsichtlich einer zusätzlichen Beteiligung des Umweltausschusses eine entsprechende Regelung in die Geschäftsordnung einfügen müsste. In diesem Fall liege ein Bebauungsplan vor, der der Entwicklung des Innenbereichs diene und bei dem die Eingriffs-/ Ausgleichsermittlung nicht anzuwenden ist, so dass z.B. solche Unterlagen nicht erarbeitet werden mussten. Sämtliche abwägungsrelevante Informationen sind in der Begründung dargestellt und bewertet worden. Sofern sich hierzu Fragen stellen, können sie in der gemeinsamen Sitzung von Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss behandelt werden.

Bezüglich der Wärmepumpe, die Thema des Städtebaulichen Vertrags im nichtöffentlichen Teil ist, merkt Herr Wittmann an, dass die Verwaltung im vorliegenden Fall mangels übergeordneter Vorgaben kein energetisches Konzept hätte fordern müssen. Das Hamburgische Klimagesetz fordert einen Energiefachplan dann, wenn größere Vorhaben mit Wärme versorgt werden sollen. Das Konzept sei vielmehr Ausdruck dessen, dass die Verwaltung das bestmögliche aus dem Vorhaben herausholen wolle. Der Energiegutachter habe vor ca. 1 ½ Jahren die Lösung mit dem Blockheizkraftwerk für vertretbar erachtet. Sollte dies nicht auf Einvernehmen stoßen, werde die Verwaltung den Vorhabenträger bitten, weitere Alternativen vorzulegen.

 

Herr Krohn fragt, ob man anstelle der Ferienwohnungen auch normale Wohnungen bauen könnte.

 

Herr Wittmann führt aus, dass diese Thematik eingehend diskutiert wurde. Letztlich sei man zum Schluss gekommen, dass unmittelbar neben der Stellplatzanlage keine Wohnruhe gegeben sei, zumal es Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, Hotel-Nutzungen für eine entsprechende Stärkung des Ortskerns zu etablieren. Der Bebauungsplanentwurf sehe daher ein Sondergebiet und kein Wohngebiet vor.

 

Frau Bendt-Soetedjo fragt, wie mögliche Konflikte zwischen Radfahrenden vom Marschbahndamm und der Zuwegung zum hinteren Bereich des Hotels vermieden werden können.

 

Herr Wittmann zeigt die Zuwegung zum Hotel auf. Beide Flächen bzw. Wege sind voneinander getrennt, sodass keine Konflikte entstehen.

 

Frau Bendt-Soetedjo merkt an, dass man gegebenenfalls für die steigende Anzahl von Lastenfahrrädern mehr Radstellplätze sowie mehr Ladestationen für E-Bikes vorsehen könnte.

 

Herr Wittmann bestätigt, dies mit dem Vorhabenträger zu besprechen.

 

Herr Froh bedankt sich ausdrücklich für die Planungen. Seine Fraktion begrüße das Vorhaben und werde dafür stimmen.

 

Frau Witthöft fragt, inwiefern Stellplätze für Handwerkerfahrzeuge und größere Fahrzeuge mitbedacht wurden.

 

Herr Wittmann führt aus, dass PKW-Stellplätze für die Gäste des Hotels gemäß der Stellplatzverordnung vorgesehen wurden. Es ist davon auszugehen, dass Handwerkerfahrzeuge vor allem wochentags und tagsüber anfahren und daher nicht in Konflikt mit abendlichen Restaurant- und wochenendlichen Hotelgästen stehen.

 

Frau Lühr fragt, ob es zu einer Verschiebung der Auslegung käme, wenn man eine Antwort bezüglich des Blockheizkraftwerks vom Vorhabenträger verlangen würde.

 

Herr Wittmann führt aus, dass eine Antwort die Auslegung nicht verzögern würde, wenn aus dieser keine Diskussionen oder Änderungen resultieren, die ein erneutes Gutachten bedingen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung einstimmig zu.

 

Ö 7 - 21-1171

Konstituierung "Nachbarschaftsforum zwischen Bille und Glinder Au" hier: Informationen zum Nachbarschaftsforum und zur Kooperationsvereinbarung

Herr Schneede stellt das Nachbarschaftsforum und die Kooperationsvereinbarung anhand einer Präsentation vor.

 

Es findet keine weitere Erörterung statt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Ö 8 - 21-1178

Haushaltsplanaufstellung 2023/2024; hier Verteilungsschlüssel für die Rahmenzuweisung aus dem Einzelplan 6.1 hier: Kenntnisnahme und Stellungnahme des SEA

Es findet keine weitere Erörterung statt.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Vorlage einstimmig zu.

 

Ö 9

Mitteilung der Verwaltung

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 10

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

 

Ö 11

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.11.2021 - öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 03.11.2021 wird einvernehmlich genehmigt.