Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2022 - Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
Letzte Beratung: 13.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.1
Mit der Drucksache 21-1033.01 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2021 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2022 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom
01. - 29.10.2021 zugestimmt. Die Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, Stellung zu nehmen
a) zu den im Änderungsmodus kenntlich gemachten Änderungen des Entwurfs des Wohnungsbauprogramms
b) sowie zu den drei neuen Flächenpotenzialen Beensroaredder, Chrysanderstraße und Bergedorfer Markt / Sachsentor.
Es wurden insgesamt sieben Stellungnahmen abgegeben. Eine Stellungnahme wurde nach Ablauf der Frist eingereicht. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken zu a) hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken zu b) sind in der Anlage 1 nach den Flächen geordnet aufgeführt.
Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in den Entwurf des Wohnungsbauprogramms übernommen.
a) Zusammenfassung der Abwägung:
In den allgemeinen Stellungnahmen zu übergeordneten Themen wurde angemerkt, dass der Bezirk vor dem Hintergrund der Beschlussfassung der Senatskommission zum "Hamburger Maß - Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt" alle Projekte, die sich noch nicht in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, prüfen und die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten einer höheren Dichte nutzen sollte. Darüber hinaus wurde darum gebeten, einen Textteil zum Hamburger Maß in den Allgemeinen Teil aufzunehmen. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt mit der Begründung, dass für die meisten Projekte im Vorwege Wettbewerbsverfahren / Konzeptausschreibungen durchgeführt oder Funktionspläne erstellt werden. Dabei wird die städtebauliche Dichte i.d.R. auch mit den Fachbehörden, der Politik und den Bürgern abgestimmt. Größtenteils weisen die innerstädtischen Neubauprojekte bereits ein hohes Maß an baulicher Dichte auf. Für Flächen in den Ortskernen der Vier- und Marschlanden wird im Rahmen von Wettbewerbsverfahren oder Konzeptausschreibungen auch Geschosswohnungsbau vorgesehen und somit dichter geplant, als es in der Vergangenheit üblich war. Insgesamt stellen die Vier- und Marschlande aber kein Potenzial für verdichtetes Bauen dar. Das Wohnungsbauprogramm soll übersichtlich gestaltet sein, so dass aus Sicht des Bezirksamtes auf die Nennung der zahlreichen zu beachtenden Hamburger Richtlinien, Strategien, etc. im Einzelnen verzichtet werden sollte.
Weiterhin wurde begrüßt, dass das Bezirksamt in der Fortschreibung auf den im "Bündnis für das Wohnen in Hamburg" erhöhten Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen reagiert hat. In diesem Zuge wurde darauf hingewiesen, dass in der am 23.06.2021 unterzeichneten und veröffentlichten Bündnisvereinbarung (Bündnis für das Wohnen setzt erfolgreiche Arbeit fort - hamburg.de) der Anteil von 35 % geförderten Wohnungen auf die Gesamtheit aller mit dem jeweiligen Vorhaben geplanten Wohneinheiten bezogen wird (und nicht nur auf den Geschosswohnungsbau). Bisherige Absprachen für Wohnungsbauprojekte in einem fortgeschrittenen Planungsstand sind gem. Bündnisvereinbarung von der Erhöhung nicht betroffen.
Neben den allgemeinen Stellungnahmen wurden konkrete Hinweise zu den einzelnen Potenzialflächen (u.a. zu Planungsrecht, Handlungsschritte, Besonderheiten /Restriktionen etc.) abgegeben, die größtenteils in den Entwurf eingearbeitet wurden. Einige Hinweise sind zu detailliert für die Steckbriefe und wurden daher nicht aufgenommen. Das Bezirksamt verweist bei diesen Stellungnahmen darauf, dass im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren für diese Potenzialflächen die Fachbehörden beteiligt werden und im Rahmen dieser Beteiligung Stellung genommen werden kann.
Insgesamt werden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens folgende fünf Flächen in den Vier- und Marschlanden für eine wohnbauliche Entwicklung abgelehnt:
- A 4_3 Curslacker Deich / Tönerweg
- A 4_6 Ochsenwerder Kirchendeich
- A 4_7 Elversweg / Schule
- C 4_2 Ochsenwerder Landscheideweg
- C 4_3 Auf dem Sülzbrack
Als Gründe werden u.a. genannt:
- Landschaftsfenster
- Lage im Zweiten Grünen Ring
- Nachbarschaft zu einem nach §30 BNatSchG geschütztem Brack
- Schutz der ertragreichen Böden vor weiterer Versiegelung
- bedeutende Rolle für die Zielerfüllung des Agrarpolitischen Konzepts der FHH
- Erhalt des dörflichen Milieus mit der kleinteiligen Siedlungsstruktur im Zusammenhang mit der Bedeutung dieser Kulturlandschaft für die Naherholung.
Das Bezirksamt teilt die Bewertung nicht und verweist bei den Stellungnahmen darauf, dass mit der angedachten Entwicklung dieser Flächen vorrangig das Ziel verfolgt wird, die Orts-kerne weiterzuentwickeln und zu stärken. Einige der Flächen wurden zudem als Ergebnis der Stadtwerkstatt Ochsenwerder in das Wohnungsbauprogramm aufgenommen.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2022 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.
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