Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2022 Hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung
Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2021 wurde am 28.01.2021 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-0540.04) und wird jährlich fortgeschrieben.
Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage 1 der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen wurden im Änderungsmodus vorgenommen.)
Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2021 wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf aufgenommen:
Darüber hinaus wurde die Flächenabgrenzung der folgenden Potenzialfläche erweitert:
Zeitlicher Ablauf
Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien und Träger öffentlicher Belange (TÖB):
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und ersucht die Bezirksamtsleitung, die TÖB-Beteiligung vom 01. – 22.10.2021 durchführen zu lassen.