21-1033.01

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2022 Hier: Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms; TöB-Beteiligung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2021
Sachverhalt

 

Das Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2021 wurde am 28.01.2021 von der Bezirksversammlung beschlossen (siehe Drucksache Nr. 21-0540.04) und wird jährlich fortgeschrieben.

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wird mit der Anlage 1 der Entwurf des fortgeschriebenen Wohnungsbauprogramms vorgelegt (Hinweis: Alle Änderungen wurden im Änderungsmodus vorgenommen.)

 

Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.09.2021 wurden folgende Wohnungsbauflächen in den Entwurf aufgenommen:  

  • Bergedorfer Markt / Sachsentor
  • Chrysanderstraße
  • Beensroaredder

 

Darüber hinaus wurde die Flächenabgrenzung der folgenden Potenzialfläche erweitert:

  • A 1_2 Lohbrügger Landstraße 112/122

 

Zeitlicher Ablauf

Das Bezirksamt empfiehlt folgenden Zeitplan und Beteiligungsschritte der politischen Gremien und Träger öffentlicher Belange (TÖB):

  • Stadtentwicklungsausschuss 29.09.2021: Zustimmung zum Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms und Beschlussfassung der TÖB-Beteiligung
  • TÖB Beteiligung: 01. – 22.10.2021
  • Stadtentwicklungsausschuss 01.12.2020: Zusammenfassende Information über die wichtigsten Stellungnahmen der TÖB‘s, Zustimmung zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms
  • Bezirksversammlung 16.12.2020: Beschlussfassung

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Entwurf des überarbeiteten Wohnungsbauprogramms zu und ersucht die Bezirksamtsleitung, die TÖB-Beteiligung vom 01. – 22.10.2021 durchführen zu lassen.

 

Anhänge