21-0840.02

Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" - Präsentation des finalen Booklets und Projektabschluss

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.12.2021
Sachverhalt

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde am 03.11.21 die Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" vorgestellt und der folgende Vorlagentext (Drs. 21-0840.01) vorgelegt. Das Petitum wurde für die Beschlussfassung am 01.12.21 entsprechend angepasst.

 

Mit der Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" wird das Ziel verfolgt, eine Gesamtstrategie für einen bedeutenden Entwicklungsraum im Bezirk zu entwickeln. Hier werden in den nächsten Jahren bis zu 3.500 Wohnungen und ca. 5.500 Arbeitsplätze entstehen. Hierbei handelt es sich um einen der größten und bedeutendsten Entwicklungsräume auch für die Gesamtstadt Hamburg.

 

Mit der Rahmenplanung sollen in erster Linie laufende Entwicklungen zusammengeführt und miteinander verknüpft und zukünftige Entwicklungsprojekte vorbereitet werden. Die Rahmenplanung wird nach Projektabschluss das relevante Ziel- und Leitbild für zukünftige konkretisierende Planungen darstellen und wird unter das Motto "Vielfalt erleben! WerkStadt Bergedorf" gestellt. Sie stellt ein informelles Planungsinstrument dar, welches aus sich heraus noch keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen kann.

 

Zusammen mit dem Funktionsplan für den Innovationspark, den laufenden Funktions- und Bebauungsplanungen für die großen Entwicklungsvorhaben im Plangebiet (B105 Stuhlrohrquartier, B111 Brookdeich Süd-West und B113 Weidensteg) sowie mit dem in Vorbereitung befindlichen Innenstadtkonzept werden mit diesen aufeinander reagierenden Planwerken die städtebaulichen und freiraumplanerischen Zielsetzungen für den urbanen Bereich Bergedorfs in Teilen geschaffen, in anderen konkretisiert bzw. fortgeschrieben.

Die Rahmenplanung führt die verschiedenen Planungsebenen und Planungsstände in einem strategischen Gesamtraum-Zielbild zusammen und setzt Leitplanken für die Konkretisierung örtlicher städtebaulicher Entwicklungen, landschaftsplanerischer Projekte und Verkehrsplanungen. Sie bildet zudem den Rahmen für die Abschätzung der erforderlichen sozialen, technischen und "grünen" Infrastrukturen.

 

Im Mai 2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Vergabe der Planungsleistung zum Rahmenplan "Urbanes Bergedorf-Südost" zur Kenntnis genommen (vgl. Drs. 20-2029). Die beauftragten Planungsbüros sind Karres en Brands aus den Niederlanden in Zusammenarbeit mit ADEPT aus Dänemark. Im Stadtentwicklungsausschuss wurde zuletzt am 07.02.2021 (vgl. Drs. 21-0840) über Zwischenstände der Planung berichtet und ein Abschluss des Gesamtprozesses in Aussicht gestellt. Seinerzeit wurde vor allem über folgende Aspekte der Rahmenplanung informiert:

  • Vision des Rahmenplans: Freiraumnetzwerk und District+
  • Acht Strategien im Plangebiet
  • Framework: angewandte Strategien und Steckbriefe

 

Der Rahmenplan mündet in einem "Booklet", welches sich in folgende Kapitel unterteilt:

  • Analyse: räumlich und thematisch
  • Vision: Zielbild und Grundkonzept
  • Strategien: übergeordnet und konkret
  • Rahmenplan: Freiraumachsen, Steckbriefe

 

Wesentlicher Inhalt des Zielbildes der Rahmenplanung ist das Zusammenwachsen der heute noch weitgehend fragmentierten Teilräume und eine stärkere Verknüpfung und wechselseitige Ausrichtung der teilräumlichen Projekte verschiedener Planungsträger und -disziplinen (Private Projekt- und Immobilienentwickler, bezirkliche Dienststellen Stadt- und Landschaftsplanung, Management öffentlicher Raum und Sozialraummanagement, übergeordnete Verkehrsplanung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Radschnellweg, Hauptverkehrsstraßen, Schienenwege), Wirtschaftsförderung mit überörtlicher Ausrichtung und Bedeutung durch Behörde für Wirtschaft und Innovation und Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (Innovationspark, Clusterstrategie Schleusengraben).

 

Es wird ein Rahmen für ein zusammenhängendes, miteinander verbundenes und lebendiges Stadtquartier geschaffen, ein Stadtquartier der Nachbarschaften, in dem Vielfalt gelebt werden soll.

Die urbane Nutzungsmischung stellt eine Grundidee des Rahmenplans dar. Der Bestand, die neu entstehenden Quartiere und die zukünftigen Entwicklungsbereiche verbinden die unterschiedlichen Nutzungen auf verschiedenen Ebenen: im Stadtteil, im Baufeld und im Gebäude. Nach diesem sog. DistrictPlus-Prinzip soll ein lebendiger, gemischter und zusammenhängender Stadtteil entstehen. Hierbei wird an Bestandsnutzungen angeknüpft.

 

Auch der geplante Innovationspark bietet die Chance zu einer urbanen Mischung: neue Arbeitsplätze entstehen, neue Unternehmen siedeln sich an, der Stadtraum wird durch neue Beschäftigte belebt, weitere ergänzende Nutzungen finden Platz im neuen, lebendigen Stadtquartier.

 

Die zweite Grundidee besteht aus einem verbindenden Freiraumnetzwerk: in Nordsüd- und Ostwest-Richtung werden bestehende Freiräume miteinander verknüpft, für den Rad- und Fußverkehr ausgebaut und mit aktiven Nutzungen verknüpft. Das Freiraumnetzwerk verbindet die gemischtgenutzten Quartiere untereinander, bietet attraktive Freiräume und verknüpft das Gebiet mit den Nachbarstadtteilen und der umgebenden Landschaft.

 

Inzwischen ist die inhaltliche Bearbeitung fortgeführt und so weit abgeschlossen worden, so dass das finale Produkt im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert werden kann. Ergänzend zu der Rahmenplanung wurde eine Mobilitätsuntersuchung durchgeführt, die ebenfalls in Auszügen präsentiert wird. Der Gesamtprozess wurde von einer bezirksamtsinternen Arbeitsgruppe, einer weiteren AG mit den Fachbehörden und einer Steuerungsgruppe auf Leitungsebene begleitet. Zusätzlich haben mit den örtlichen Akteuren sog. Gremienworkshops stattgefunden.

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 03.11.21 wurden die wesentlichen Inhalte durch einen Referenten (Inhaber) des beauftragten Planungsbüros Karres en Brands vorgestellt. Im zeitlichen Anschluss an die Ausschusssitzung wurde das Booklet Anfang der 45. KW an die SEA-Mitglieder verschickt. Die Bezirksverwaltung strebt an, in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.12.21 die Beschlussfassung als Zustimmung des Ausschusses zu erreichen.

 

Der Bezirk hat sich mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vorverständigt, dass nach dieser finalen Beschlussfassung die Erstellung einer Drucksache auf Senats- und ggfls. Bürgerschaftsebene erforderlich wird. Dies wurde bereits in einer Lenkungsgruppensitzung mit den betroffenen Fachbehörden und öffentlichen Unternehmen im Oktober 2020 angesprochen.

Hintergrund ist u.a. die erforderliche Verbindlichkeit im Hinblick auf die Umsetzung einschl. Finanzierung der wesentlichen Inhalte der Rahmenplanung: zum Teil liegen die Maßnahmen in der Ressortverantwortung von Fachbehörden bzw. in geteilter Verantwortung mit dem Bezirksamt, zum Teil wird der Einsatz von bestimmten Instrumenten und die Durchführung von Planungen und Maßnahmen erforderlich, die über die bezirkliche Zuständigkeit hinaus gehen können . In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden sollen hier die Grundlagen bspw. für notwendige bodenordnerische / bodenpolitische Maßnahmen geschaffen werden, um jenseits heutiger Nutzungs- und Parzellenstrukturen eine städtebauliche Neuordnung voranzubringen, wo dies durch rein privatwirtschaftliches Agieren nicht erfolgversprechend ist.

 

Ebenso sollen die in der Rahmenplanung angesprochenen strategischen Neuordnungsthemen gesamtstädtischer bzw. hervorgehobener Bedeutung weiter unter Einbindung bzw. in Verantwortung der zuständigen Fachbehörden und öffentlichen Unternehmen verfolgt werden:  die Überwindung der Bahnlinie, die Bergedorf-Süd und damit das urban geprägte Bergedorf schon immer nach Süden abriegelt und den Innovationspark von der wenige Gehminuten entfernten Bergedorfer City (Mohnhof / Sachsentor) trennen würde, die Schaffung eines Lärmschutzes an der A 25 und ggf. eine Verlegung der Hochspannungsleitung, damit ein qualitätvoller Innovationspark und eine Entwicklungsperspektive für die vhh ebenso geschaffen werden, wie auch gut geeignete Rahmenbedingungen für eine mögliche Ansiedlung des BG Klinikums.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Rahmenplanung „Urbanes Bergedorf-Südost“ als Grundlage für die weiteren Entwicklungen in diesem Raum zu und beauftragt die Bezirksamtsleiterin
  2. die Projekte und Planungen in bezirklicher Verantwortung entsprechend voranzutreiben.
  3. sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Umsetzungsschritte, Instrumente und Finanzierungsfragen von gesamtstädtischer Bedeutung und Zuständigkeit im Rahmen einer möglichst zeitnah in 2022 einzubringenden Senatsdrucksache geklärt und veranlasst werden.

 

Anhänge

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