21-1190

Hochbauliche Mehrfachbeauftragung Beensroaredder, hier: Abstimmung der Auslobungsunterlagen

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.12.2021
Sachverhalt

 

Das Projektgrundstück liegt im Bereich Beensroaredder /Korachstraße in Lohbrügge (vgl. anhängender Lageplan) und ist Teil eines bestehenden Quartiers, das in den 1960er Jahren durch die HANSA-Baugenossenschaft errichtet wurde.

Die HANSA Baugenossenschaft zählt mit über 13.100 Mitgliederinnen und Mitgliedern und 9.663 Wohnungen zu den großen Genossenschaften Hamburgs. Schwerpunkt der Genossenschaft ist die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der genossenschaftseigenen Siedlungsbestände durch bauliche Ergänzungen oder Ersatz bestehender Bausubstanz.

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem derzeit überwiegend mit 3-4geschossigen Zeilen bebauten Planareal, zwei eingeschossige Zeilenbauten durch mehrgeschossige Neubauten zu ersetzen. Eine qualitätsvolle Neubebauung soll über eine konkurrierende hochbauliche Mehrfachbeauftragung erreicht werden. Inhalte und Verfahren werden in dem anhängenden Auslobungstext näher erläutert.

Ziel des Verfahrens ist eine behutsame Verdichtung des Quartiers im Sinne der bestehenden städtebaulichen Charakteristik durch den Ersatz der beiden eingeschossigen Reihenhauszeilen in Verbindung mit Umgestaltung der Freiräume im direkten Wohnumfeld der Neubauten.

Der bereits im Quartier vorhandene Nachbarschaftstreff soll in diesem Zuge in einen der Neubauten umgesiedelt werden.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Neuordnung des ruhenden Verkehrs. Durch Abbruch und Ersatz der bestehenden Parkgarage an der Korachstraße soll die Abdeckung des Gesamtstellplatzbedarfs des Quartiers sichergestellt werden.

Ergänzend soll in dem Verfahren eine städtebauliche Konfiguration für einen erweiterten Betrachtungsraum - die Flurstücke 2325 (Parkgarage) und 2329 (Teilfläche Stellplatzanlage) erarbeitet werden, um hier bereits Lösungsvorschlage für eine weitere perspektivische Nachverdichtung im Quartier vorzubereiten.

Derzeitiges Planrecht: Baustufenplan B67 von 1956 in Verbindung mit der BPVo von 1938bergeleiteter Plan). Die Zulässigkeit der Bebauung ist demnach nach dem Einfügungsgebot gemäß §34 (1) BauGB zu beurteilen.

Wohnungsschlüssel für die Neubauwohnungen:

4 Zimmer: ca. 15 %

3 Zimmer: ca. 30 %

2 Zimmer: ca. 55 %

1 Zimmer: keine, bzw. ein sehr geringer Anteil (ca. 0 % - 2 %)

 

Anteil öffentlich geförderter Wohnungen:

Ca. 60% der o.g. Wohnungen sollen geförderte Wohnungen sein

Ca. 75% der o.g. Wohnungen sollen barrierearm/barrierefrei sein

Beteiligung der Bezirkspolitik an dem Verfahren

Aufgrund des kleinen Plangebiets und des geringen Aufgabenumfangs und der damit zusammenhängenden kleinen Jury wird eine Beteiligung der Politik an der Jury im üblichen Umfang nicht für notwendig erachtet. Es wird daher vorgeschlagen, dass ein/e Vertreter/in aus der Politik in der Jury vertreten ist.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Durchführung der hochbaulichen Mehrfachbeauftragung auf Grundlage des anhängenden Auslobungstextes zu.

 

Anhänge

1) Aufgabenpapier – Aufgaben- und Verfahrensteil

2) Plangebiet