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Haushaltsplanaufstellung 2023/2024; hier Verteilungsschlüssel für die Rahmenzuweisung aus dem Einzelplan 6.1 hier: Kenntnisnahme und Stellungnahme des SEA

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.12.2021
Sachverhalt

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung die Bezirksamtsleitung und die Bezirksversammlung über den vorgesehenen Verteilungsschlüssel informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Im Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine Rahmenzuweisung für die Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit  sowie Karten und drucktechnische Arbeiten veranschlagt.

 

Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:

50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt

25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt

25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.

 

Dieser Verteilungsschlüssel entspricht dem früherer Haushaltspläne. Eine Veränderung ist aus fachlicher Sicht und nach Abstimmung mit den anderen Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung nicht erforderlich.

Die Höhe der Rahmenzuweisung und eine Feinspezifizierung sind nicht Gegenstand des gegenwärtig von der BSW initiierten Abstimmungsprozesses. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

 

Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung

Es liegt aktuell kein Grund zur Änderung des Verteilungsschlüssels vor. Daher wird dem Verteilungsschlüssel zugestimmt.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, sich der Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen.

 

Anhänge

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