Haushaltsplanaufstellung 2023/2024; hier Verteilungsschlüssel für die Rahmenzuweisung aus dem Einzelplan 6.1 hier: Kenntnisnahme und Stellungnahme des SEA
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung die Bezirksamtsleitung und die Bezirksversammlung über den vorgesehenen Verteilungsschlüssel informiert und um Stellungnahme gebeten.
Im Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird eine Rahmenzuweisung für die Vergabe von Planungsleistungen für vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Karten und drucktechnische Arbeiten veranschlagt.
Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.
Dieser Verteilungsschlüssel entspricht dem früherer Haushaltspläne. Eine Veränderung ist aus fachlicher Sicht und nach Abstimmung mit den anderen Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung nicht erforderlich.
Die Höhe der Rahmenzuweisung und eine Feinspezifizierung sind nicht Gegenstand des gegenwärtig von der BSW initiierten Abstimmungsprozesses. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung
Es liegt aktuell kein Grund zur Änderung des Verteilungsschlüssels vor. Daher wird dem Verteilungsschlüssel zugestimmt.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, sich der Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen.
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