Wann geht es nun los, mit der Begrünung von Wartehäuschen?
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion
Auf Initiative der CDU-Fraktion hatte sich im September 2024 die Bezirksversammlung dafür ausgesprochen, dass die Begrünung von Wartehäuschen im Bezirk vorangetrieben werden sollte.
Laut Beschluss sollte sich die Bezirksverwaltung mit der Wildtierhilfe in Verbindung setzen, um geeignete Standorte für begrünte Fahrgastunterstände in Bergedorf zu identifizieren. Mit dem Ergebnis sollte die Verwaltung dann auf die Fa. Wall zugehen und sich für eine Umsetzung einsetzen. Über das Ergebnis sollte dann der Bezirksversammlung berichtet werden.
Da dies bis November 2025 nicht geschehen war, wurde schriftlich der Sachstand abgefragt. Hierauf teilte die Verwaltung mit, dass der Antrag ab dem 1. Quartal 2026, mit der Besetzung der Stelle „Hamburg-Takt“, bearbeitet würde. Ein Ergebnis liegt jedoch weiterhin nicht vor.
Am 11.8.2026 teilte der Senat in Rahmen einer Pressemeldung mit, dass die FHH die Werberechte im öffentlichen Raum erfolgreich neu vergeben habe. Ein Vertragsbestandteil wäre u. a., dass zu den bereits vorhandenen sieben Fahrgastunterständen mit Gründach mindestens 100 neue Unterstände ebenfalls ein Gründach erhalten würden.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Dem Bezirksamt sind keine Buswartehäuschen bekannt, die begrünt sind.
Zu 2. bis 4.
Das Bezirksamt hat sich bisher noch nicht mit der Wildtierhilfe und der Firma Wall in Verbindung gesetzt, um potenzielle Standorte für dachbegrünte Fahrgastunterstände zu identifizieren, da Standort und Ausstattung der Buswartehäuschen Gegenstand der vertraglichen Vereinbarun-gen der BVM, als zuständige Dienststelle, ist und hierin von Seiten des Bezirksamtes nicht eingegriffen werden kann. Der aktuelle Vertrag läuft noch bis zum 31.12.2026.
Für das Jahr 2027 plant das Bezirksamt eine Zusammenarbeit mit der Firma Wall, der Wildtier-hilfe und der BVM, um gemeinsam Standorte/Flächen für Fahrgastunterstände zu suchen, um dort dann eine Dachbegrünung möglich machen zu können. Dabei müssen dann die fachlichen Anforderungen der beteiligten Akteure als auch die vertraglichen Vorgaben berücksichtigt werden, um tragfähige und umsetzbare Lösungen zur zukünftigen Errichtung von dachbegrünten Fahrgastunterständen zu finden. Im Übrigen siehe Drs. 22-0059.02.
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