Antwort zur Anfrage SPD betr. Bee Stops in Harburg
Letzte Beratung: 11.02.2020 Hauptausschuss Ö 7.6
In der niederländischen Stadt Utrecht wurden kürzlich die Dachflächen von 300 Fahrgastunterständen mit Gräsern und Blumen bepflanzt. Derartige Mini-Blumenwiesen bieten insbesondere im urbanen Umfeld neuen Lebensraum für Insekten. Darüber hinaus helfen sie dabei, Feinstaub einzufangen und das Stadtklima zu verbessern.
Auch im Bezirk Harburg wären diese sogenannten „Bee Stops“ an Bushaltestellen wünschenswert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
1. Wie viele Fahrgastunterstände an Bushaltestellen gibt es im Bezirk Harburg?
2. In wessen Eigentum befinden sich die Fahrgastunterstände im Bezirk Harburg? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.
3. Gab es in der Vergangenheit bereits Gespräche mit dem Eigentümer/den Eigentümern über eine Dachbegrünung von Fahrgastunterständen? Falls ja: mit welchem Ergebnis?
4. Sind die Fahrgastunterstände baulich für eine Dachbepflanzung ausgelegt? Falls nein: Wie hoch ist der Aufwand, um die baulichen Voraussetzungen für eine Dachbepflanzung zu schaffen? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.
5. In welchen Zeitabständen werden Fahrgastunterstände üblicherweise saniert bzw. erneuert?
6. Welche diesbezüglichen Vorhaben sind bereits in Planung? Bitte einzeln aufführen.
7. Wie hoch sind die Kosten für das Anlegen und Pflegen einer Blumenwiese auf einem Fahrgastunterstand?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 09.01.2020
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-0351) wie folgt Stellung
Eine Begrünung der Fahrgastunterstände kann nur auf Grundlage der derzeit geltenden Werberechtsverträge (Laufzeit bis zum 31.12.2023) und daher nur in Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit der Wall GmbH als Eigentümer der Fahrgastunterstände erfolgen. Die Verträge sehen innerhalb der Vertragslaufzeit bisher ausdrücklich keine Veränderungen der Fahrgastunterstände vor. Aus technischer Sicht müssen die Dächer der Fahrgastunterstände zudem für eine Bepflanzung geeignet sein. Dies gilt sowohl für die Tragfähigkeit der Dächer (mindestens 60 bis 80 kg pro Quadratmeter) als auch für die Dachneigung (mindestens ein bis maximal fünf Grad).
Die BWVI hat mit der BUE im Mai des Jahres 2019 vereinbart, dass bei der Vorbereitung der Neu-ausschreibung der Werberechtsverträge für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 die Begrünung von Fahrgastunterständen als mögliches Ausschreibungskriterium in die Prüfung einbezogen wird.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWVI die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Wie viele Fahrgastunterstände an Bushaltestellen gibt es im Bezirk Harburg?
Im Bezirk Harburg befinden sich derzeit insgesamt 194 Fahrgastunterstände an Bushaltestellen (Stand September 2019).
Zu 2.:
In wessen Eigentum befinden sich die Fahrgastunterstände im Bezirk Harburg? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.
Alle Fahrgastunterstände auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befinden sich im Eigentum der Wall GmbH, einem Unternehmen der JCDecaux-Gruppe. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 3.:
Gab es in der Vergangenheit bereits Gespräche mit dem Eigentümer/den Eigentümern über eine Dachbegrünung von Fahrgastunterständen? Falls ja: mit welchem Ergebnis?
Ja, es wurden bereits Gespräche zwischen der BWVI und der Wall GmbH als Vertragspartner der derzeit geltenden Werberechtsverträge bezüglich einer möglichen Begrünung der Dächer der Fahrgastunterstände geführt. Die BWVI hat die Wall GmbH bereits im Sommer 2019 gebeten, mitzuteilen, ob sich die Wall GmbH als Eigentümerin vorstellen könne, in Hamburg in Zusammenarbeit mit der Stadt ein Pilotprojekt zu starten, welches die Begrünung eines Teils der derzeit insgesamt 2.223 Fahrgastunterstände erprobt. Die Wall GmbH prüft derzeit, welche Optionen (z.B. Umbau, Austausch) sich für den Einsatz von Gründächern in Hamburg anbieten. Diese Prüfung ist nach Angaben der Wall GmbH noch nicht abgeschlossen. Erst danach kann über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Zu 4.:
Sind die Fahrgastunterstände baulich für eine Dachbepflanzung ausgelegt? Falls nein: Wie hoch ist der Aufwand, um die baulichen Voraussetzungen für eine Dachbepflanzung zu schaffen? Falls nötig, bitte einzeln bzw. untergliedert aufführen.
Die Wall GmbH hat der BWVI auf Anfrage mitgeteilt, dass die derzeitigen Designlinien der Fahr-gastunterstände infolge eines aufwendigen Gestaltungs-prozesses unter Beteiligung einer Vielzahl von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Bezirken, Hamburger Hochbahn AG und Verbänden insbesondere aufgrund ihrer Transparenz durch großflächige Glasstrukturen und Filigranität ausgewählt wurden. Die gegenwärtigen Fahrgastunterstände sind daher nach Angaben der Wall GmbH sowohl aufgrund ihrer Konstruktion als auch aufgrund ihrer statischen Dimensionierung für eine solche Bepflanzung nicht ausgelegt. Zu den zu erwartenden Kosten einer Umrüstung der Fahrgastunterstände hat die Wall GmbH keine Schätzung abgegeben.
Zu 5. und 6.:
In welchen Zeitabständen werden Fahrgastunterstände üblicherweise saniert bzw. erneuert?
Welche diesbezüglichen Vorhaben sind bereits in Planung? Bitte einzeln aufführen.
Die Fahrgastunterstände sind in der oben genannten Abstimmung aus Gründen der Wirtschaftlich-keit und Nachhaltigkeit so konzipiert worden, dass ihre Lebensdauer die Vertragslaufzeit von 15 Jahren überdauert und während dieses Zeitraums keine Sanierungen oder gar Erneuerungen not-wendig sind. Daher sind in den derzeit geltenden Verträgen auch keine regelmäßigen Sanierungen, Umbauten oder Erneuerungen vorgesehen. Lediglich in Einzelfällen - vornehmlich bei Beschädigungen, Zerstörungen oder irreparabler Beschmutzung - findet eine Reparatur oder ein Austausch des betroffenen Fahrgastunterstandes statt.
Zu 7.:
Wie hoch sind die Kosten für das Anlegen und Pflegen einer Blumenwiese auf einem Fahrgastunterstand?
Der BWVI als zuständiger Behörde liegen dazu keine Angaben vor.
Gez. Heimath
f.d.R. Martens
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