Was ist aus dem Beschluss der Bezirksversammlung zur Verschönerung von Fahrgastunterständen in den Vier- und Marschlanden geworden?
Kleine Anfrage
gem. §24 BezVG
der BAbg. Garbers, Froh, Pelch, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion
Auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-1459) hatte der Regionalausschuss am 12. Dezember 2017 einstimmig folgenden Prüfauftrag gefasst, der dann von der Bezirksversammlung am 21. Dezember 2017 ebenfalls einstimmig beschlossen wurde:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
1. zu prüfen, ob die festen Fahrgastunterstände des Bezirksamts an den Haltestellen der Schulen Elversweg, Durchdeich und Zollenspieker verschönert werden können.
2. Kontakt mit den aufgeführten Schulen aufzunehmen, ob eine Teilnahme am Wettbewerb gewünscht wird.
3. die Höhe der Kosten für die Verschönerung eines Fahrgastunterstands zu ermitteln und welche Mittel hierfür angefordert oder verwendet werden können.
Eine Mitteilung des Bezirksamts zu dem dargestellten Beschluss ist bis heute nicht erfolgt. Da zum Bedauern der CDU-Fraktion die Mehrheit im Kulturausschuss wiederholt keine Kulturmittel für die Verschönerung von Fahrgastunterständen zur Verfügung stellen wollte, sollte jetzt auf den damaligen Beschluss zurückgekommen werden.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 08.04.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Nein.
Grundsätzlich muss vor jeder Verschönerung durch Dritte eine Grundreinigung und Herrichtung durch das Bezirksamt erfolgen. Die Kosten dafür liegen bei ca. 1.500 – 2.000 €. Diese Kosten werden aus Mitteln der Straßenbauunterhaltung getragen.
Die Kosten des Sondernutzungsinhabers für die eigentliche Verschönerung sind unterschiedlich und liegen schätzungsweise zwischen 3.500 – 5.000 € (je nach Eigeninitiative und Größe des Fahrgastunterstandes).
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