21-1330.01

Was ist aus dem Beschluss der Bezirksversammlung zur Verschönerung von Fahrgastunterständen in den Vier- und Marschlanden geworden?

Antwort

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19.05.2022
Sachverhalt

 

Kleine Anfrage

gem. §24 BezVG

 

der BAbg. Garbers, Froh, Pelch, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-1459) hatte der Regionalausschuss am 12. Dezember 2017 einstimmig folgenden Prüfauftrag gefasst, der dann von der Bezirksversammlung am 21. Dezember 2017 ebenfalls einstimmig beschlossen wurde:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

1. zu prüfen, ob die festen Fahrgastunterstände des Bezirksamts an den Haltestellen der Schulen Elversweg, Durchdeich und Zollenspieker verschönert werden können.

2. Kontakt mit den aufgeführten Schulen aufzunehmen, ob eine Teilnahme am Wettbewerb gewünscht wird.

3. die Höhe der Kosten für die Verschönerung eines Fahrgastunterstands zu ermitteln und welche Mittel hierfür angefordert oder verwendet werden können.

Eine Mitteilung des Bezirksamts zu dem dargestellten Beschluss ist bis heute nicht erfolgt. Da zum Bedauern der CDU-Fraktion die Mehrheit im Kulturausschuss wiederholt keine Kulturmittel für die Verschönerung von Fahrgastunterständen zur Verfügung stellen wollte, sollte jetzt auf den damaligen Beschluss zurückgekommen werden.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 08.04.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Was hat die Prüfung zum Petitum zu 1. ergeben?

 

  • Elversweg: Für eine Verschönerung des Fahrgastunterstandes muss zwingend der Umbau der Wendekehre abgewartet werden, da sich der Standort erst nach Herstellung final ergeben wird.

 

  •  Schule Durchdeich: Eine Grundinstandsetzung wurde seit 2017 planerisch abgewogen, die sich letztlich im 4. Quartal 2021 verworfen hat. Der Fahrgastunterstand wurde zwischenzeitlich von der Vierlandenstiftung für eine gestalterische Verbesserung vorgesehen und vom Bezirksamt soweit hergerichtet, dass eine Verschönerung möglich gewesen wäre. Die Substanz stellte sich nach der Grundreinigung aber als so schlecht dar, dass die Vierlandenstiftung von einer Sondernutzung absah. Das Bezirksamt ist nun in Gesprächen mit der Hochbahn mit dem Ziel den Fahrgastunterstand auszutauschen.

 

  • Zollenspieker(gegenüber Fähranleger): An diesem Standort wurde der Fahrgastunterstand in 2020 ausgetauscht. Die Substanz ist i. O. und könnte durch entsprechende Sondernutzung verschönert werden.

 

 

  1. Wurde Kontakt mit den jeweiligen Schulen aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

Nein.

 

  1. Was hat die Prüfung zum Petitum zu 3. ergeben?

 

Grundsätzlich muss vor jeder Verschönerung durch Dritte eine Grundreinigung und Herrichtung durch das Bezirksamt erfolgen. Die Kosten dafür liegen bei ca. 1.500 – 2.000 €. Diese Kosten werden aus Mitteln der Straßenbauunterhaltung getragen.

Die Kosten des Sondernutzungsinhabers für die eigentliche Verschönerung sind unterschiedlich und liegen schätzungsweise zwischen 3.500 – 5.000 € (je nach Eigeninitiative und Größe des Fahrgastunterstandes).

 

 

 

Petitum/Beschluss

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