Stabsstelle Klimaschutz und Hitzeschutz in Bergedorf - welche messbaren Ergebnisse wurden 2026 erzielt
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und der AfD Fraktion Bergedorf
Nach einer Antwort des Bezirksamtes vom 15. Mai 2026 gehören zu den Aufgaben der Stabsstelle Klimaschutz unter anderem die Erstellung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, die Koordinierung entsprechender Maßnahmen, die Mitwirkung an Projekten der Fachämter sowie das Fördermittelmanagement. Außerdem nimmt die Stabsstelle an Sitzungen und Arbeitskreisen teil und vertritt das Bezirksamt in politischen Gremien.
Diese Tätigkeitsbeschreibung besteht überwiegend aus abstrakten Begriffen wie „Koordinierung“, „Abstimmung“, „Mitwirkung“ und „Fortschreibung“. Offen bleibt, welche konkreten und messbaren Verbesserungen hierdurch für die Bergedorfer Bevölkerung tatsächlich erreicht wurden.
Gerade während der heißen Tage des Jahres 2026 muss sich zeigen, ob die Stabsstelle über verwaltungsinterne Abstimmungen hinaus einen erkennbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leistet. Entscheidend ist nicht die Anzahl von Sitzungen, Konzeptpapieren oder Arbeitskreisen, sondern ob Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und andere besonders betroffene Einrichtungen tatsächlich unterstützt und konkrete Verbesserungen erreicht wurden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Vorwort
Die Aufgaben der Stabstelle Klimaschutz ergeben sich aus dem Hamburger Klimaplan und der Hamburger Klimaanpassungsstrategie. Diese sind überwiegend strategisch und erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Fachämtern des Bezirksamtes. So umfassen sie die Analyse der aktuellen Situation, die Entwicklung und die Umsetzung von konkreten Maßnahmen und Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten zählen insbesondere:
Stichtag |
Stellen |
VZÄ |
Personalkosten |
Sachkosten |
31.12.2024 |
6,0 |
6,0000 |
372.529,59 € |
55.098,00 € |
31.12.2025 |
6,0 |
5,6750 |
557.670,94 € |
52.788,85 € |
31.07.2026 |
5,0 |
4,6974 |
272.495,33 € |
43.695,21 € |
2. Unterschieden sich Tätigkeit, Personaleinsatz, Erreichbarkeit oder Arbeitsorganisation der Stabsstelle während der heißen Tage des Jahres 2026 von ihrer Tätigkeit in den Wintermonaten?
a. Wenn ja, welche zusätzlichen oder veränderten Maßnahmen wurden jeweils wann ergriffen?
b. Wenn nein, warum bestand trotz der hohen Temperaturen kein Anlass zu einer angepassten Arbeitsweise?
Siehe Vorwort. Im August 2026 wurde entsprechend ein Hitzeaktionsstand in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Gesundheitsförderungsmanagement (KGFM) durchgeführt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Hitzeaktionsplans auf Bezirksebene liegt beim Gesundheitsamt.
3. Gibt es im Bezirksamt Bergedorf einen Hitzeschutzbeauftragten oder eine Person, die diese Aufgabe tatsächlich wahrnimmt?
a. Wenn ja, seit wann, mit welchem Stellenanteil und welchen konkreten Zuständigkeiten?
b. Welche Maßnahmen hat diese Person im Jahr 2026 ergriffen, die den Alltag oder den Gesundheitsschutz der Bergedorfer Bevölkerung unmittelbar verbessert haben?
c. Wenn es keinen Hitzeschutzbeauftragten gibt, wer nimmt die entsprechenden Aufgaben wahr?
In der Sozialbehörde gibt es eine zentrale Koordinierungsstelle Gesundheitlicher Hitzeschutz. Dezentrale Hitzeschutzbeauftragte gibt es darüber hinaus nicht.
4. Welche konkreten Klimaschutz-, Klimaanpassungs- oder Hitzeschutzprojekte hat die Stabsstelle im Jahr 2026 selbst durchgeführt, angestoßen oder maßgeblich begleitet? Bitte für jedes Projekt Ziel, Zeitraum, Kosten, Umsetzungsstand und bisheriges Ergebnis angeben.
Siehe Tabelle Anlage 1.
5. Welche messbaren Ergebnisse hat die Stabsstelle im Jahr 2026 bisher erzielt? Bitte insbesondere quantitative Angaben zu eingesparten Treibhausgasemissionen, zusätzlich geschaffenen Verschattungs- oder Grünflächen, entsiegelten Flächen, gepflanzten Bäumen, geschützten beziehungsweise erreichten Personen und eingeworbenen Fördermitteln machen.
Aufgrund der fehlenden Ausstattung der Stabstelle mit ausreichenden investiven Mitteln bewegt sich die Stabstelle vor allem im Bereich von indirdekten CO2-Einsparungen. Die Schaffung von Verschattungs- oder Grünflächen, Entsiegelung von Flächen, Pflanzungen von Bäumen liegen nicht in der Zuständigkeit der Stabstelle Klimaschutz. Aktuell wurden ca. 450.000€ aus den ZP Klimaanpassung unter anderem für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen in Bergedorf eingeworben. Im Klimaschutzkonzept und im Klimaanpassungskonzept werden messbare Ziele definiert, um zukünftig fortlaufend ein Controlling der Maßnahmen zu ermöglichen.
6. Welche Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime, Krankenhäuser, sozialen Einrichtungen oder sonstigen besonders hitzegefährdeten Einrichtungen hat die Stabsstelle im Jahr 2026 besucht, beraten oder anderweitig unterstützt? Bitte jeweils Einrichtung, Datum, Art der Beratung sowie daraus entstandene konkrete Maßnahme nennen.
Dazu besteht bei der Stabstelle Klimaschutz keine Zuständigkeit.
7. Welche konkreten Informationen, Warnungen oder Hilfsangebote hat die Stabsstelle während der Hitzeperioden 2026 unmittelbar an die Bergedorfer Bevölkerung gerichtet, über welche Kanäle wurden diese verbreitet und wie viele Personen wurden damit nachweislich erreicht?
Die Stabstelle hat das KGFM bei der Durchführung des Hitzeaktionsstandes unterstützt. Es wurden 430 Wasserflaschen verteilt, die genauen Standkontakte wurden nicht erhoben. In diesem Rahmen und darüber hinaus wurden vom Bezirksamt eine Pressemitteilung, Social Media Beiträge und Informationsmaterial auf der Website veröffentlicht.
8. Welche Finanzmittel stehen der Stabsstelle in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur eigenen Bewirtschaftung oder zur Finanzierung von Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen zur Verfügung? Bitte nach Haushaltsjahr, Herkunft, Verwendungszweck und bereits verausgabten beziehungsweise gebundenen Beträgen aufschlüsseln.
Folgende Finanzmittel standen der Stabstelle 2025/26 zur Verfügung:
Haushalts-jahr |
Herkunft |
Verwendungszweck |
Bewilligt/ gebunden |
2025 |
Klimaplanmittel |
Beitrag des Bezirks Bergedorf zur PV-Strategie |
10.000€ |
2025 |
Klimaplanmittel |
Klimabezogenes Gebäude-/ Energiemanagement im Bezirk Bergedorf |
61.000€ |
2025 |
Klimaplanmittel |
Aktualisierung/Fortschreibung IKK Bergedorf |
80.000€ |
2025 |
Klimaplanmittel |
Umsetzung des Klimaplans - Klimamanagement (Bergedorf) |
15.000€ |
2025 |
Klimaplanmittel |
Energetische Quartiersentwicklung in Bergedorf |
6.000€ |
2025 |
Klimaplanmittel |
Energetische Sanierung/ Effizienzmaßnahmen öffentliche Gebäude des Bezirks Bergedorf |
163.000€ |
2026 |
Klimaplanmittel |
Photovoltaik-Beratungskampagne für Wohnungseigentümergemeinschaften / Genossenschaften |
20.000€ |
2026 |
Klimaplanmittel |
Umsetzung des Klimaplans - Klimamanagement (Bergedorf) |
15.000€ |
9. Welche Fördermittel hat die Stabsstelle seit dem 1. Januar 2025 beantragt beziehungsweise eingeworben? Bitte jeweils Förderprogramm, Projekt, beantragte und bewilligte Summe, Antragsdatum und Bearbeitungsstand angeben.
Es wurden seit dem 1. Januar 2025 keine Fördermittel beantragt bzw. eingeworben.
10. Anhand welcher konkreten Kennzahlen bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Stabsstelle Klimaschutz, und welche überprüfbaren Ziele muss sie bis zum Ende des Jahres 2026 erreichen? Falls bislang keine messbaren Ziele oder Kennzahlen festgelegt wurden: Wie begründet das Bezirksamt den Personal- und Mitteleinsatz, ohne die tatsächliche Wirkung der Stabsstelle objektiv bewerten zu können?
Siehe Vorwort. Im Rahmen des allgemeinen Projektconrolling werden Maßnahmen überwacht. Die Konzepte, die aktuell bei der Stabstelle erstellt werden, sehen entsprechende Erfolgsmessungen vor.
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Projekte der Stabsstelle Klimaschutz 2026
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