22-0959

Stabsstelle Klimaschutz und Hitzeschutz in Bergedorf – welche messbaren Ergebnisse wurden 2026 erzielt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.15

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD Fraktion Bergedorf


Nach einer Antwort des Bezirksamtes vom 15. Mai 2026 gehören zu den Aufgaben der Stabsstelle Klimaschutz unter anderem die Erstellung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepten, die Koordinierung entsprechender Maßnahmen, die Mitwirkung an Projekten der Fachämter sowie das Fördermittelmanagement. Außerdem nimmt die Stabsstelle an Sitzungen und Arbeitskreisen teil und vertritt das Bezirksamt in politischen Gremien.

Diese Tätigkeitsbeschreibung besteht überwiegend aus abstrakten Begriffen wie „Koordinierung“, „Abstimmung“, „Mitwirkung“ und „Fortschreibung“. Offen bleibt, welche konkreten und messbaren Verbesserungen hierdurch für die Bergedorfer Bevölkerung tatsächlich erreicht wurden.

Gerade während der heißen Tage des Jahres 2026 muss sich zeigen, ob die Stabsstelle über verwaltungsinterne Abstimmungen hinaus einen erkennbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leistet. Entscheidend ist nicht die Anzahl von Sitzungen, Konzeptpapieren oder Arbeitskreisen, sondern ob Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen und andere besonders betroffene Einrichtungen tatsächlich unterstützt und konkrete Verbesserungen erreicht wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Über wie viele Stellen und Vollzeitäquivalente verfügt die Stabsstelle Klimaschutz derzeit, wie viele davon sind besetzt und welche Personal- und Sachkosten entstanden jeweils in den Jahren 2024, 2025 und bisher 2026?

2. Unterschieden sich Tätigkeit, Personaleinsatz, Erreichbarkeit oder Arbeitsorganisation der Stabsstelle während der heißen Tage des Jahres 2026 von ihrer Tätigkeit in den Wintermonaten?
a. Wenn ja, welche zusätzlichen oder veränderten Maßnahmen wurden jeweils

wann ergriffen?
b. Wenn nein, warum bestand trotz der hohen Temperaturen kein Anlass zu einer

angepassten Arbeitsweise?

3. Gibt es im Bezirksamt Bergedorf einen Hitzeschutzbeauftragten oder eine Person, die diese Aufgabe tatsächlich wahrnimmt?
a. Wenn ja, seit wann, mit welchem Stellenanteil und welchen konkreten Zuständig

keiten?
b. Welche Maßnahmen hat diese Person im Jahr 2026 ergriffen, die den Alltag oder

den Gesundheitsschutz der Bergedorfer Bevölkerung unmittelbar verbessert ha

ben?
c. Wenn es keinen Hitzeschutzbeauftragten gibt, wer nimmt die entsprechenden

Aufgaben wahr?

4. Welche konkreten Klimaschutz-, Klimaanpassungs- oder Hitzeschutzprojekte hat die Stabsstelle im Jahr 2026 selbst durchgeführt, angestoßen oder maßgeblich begleitet? Bitte für jedes Projekt Ziel, Zeitraum, Kosten, Umsetzungsstand und bisheriges Ergebnis angeben.

5. Welche messbaren Ergebnisse hat die Stabsstelle im Jahr 2026 bisher erzielt? Bitte insbesondere quantitative Angaben zu eingesparten Treibhausgasemissionen, zusätzlich geschaffenen Verschattungs- oder Grünflächen, entsiegelten Flächen, gepflanzten Bäumen, geschützten beziehungsweise erreichten Personen und eingeworbenen Fördermitteln machen.

6. Welche Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime, Krankenhäuser, sozialen Einrichtungen oder sonstigen besonders hitzegefährdeten Einrichtungen hat die Stabsstelle im Jahr 2026 besucht, beraten oder anderweitig unterstützt? Bitte jeweils Einrichtung, Datum, Art der Beratung sowie daraus entstandene konkrete Maßnahme nennen.

7. Welche konkreten Informationen, Warnungen oder Hilfsangebote hat die Stabsstelle während der Hitzeperioden 2026 unmittelbar an die Bergedorfer Bevölkerung gerichtet, über welche Kanäle wurden diese verbreitet und wie viele Personen wurden damit nachweislich erreicht?

8. Welche Finanzmittel stehen der Stabsstelle in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 zur eigenen Bewirtschaftung oder zur Finanzierung von Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen zur Verfügung? Bitte nach Haushaltsjahr, Herkunft, Verwendungszweck und bereits verausgabten beziehungsweise gebundenen Beträgen aufschlüsseln.

9. Welche Fördermittel hat die Stabsstelle seit dem 1. Januar 2025 beantragt beziehungsweise eingeworben? Bitte jeweils Förderprogramm, Projekt, beantragte und bewilligte Summe, Antragsdatum und Bearbeitungsstand angeben.

10. Anhand welcher konkreten Kennzahlen bewertet das Bezirksamt die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Stabsstelle Klimaschutz, und welche überprüfbaren Ziele muss sie bis zum Ende des Jahres 2026 erreichen? Falls bislang keine messbaren Ziele oder Kennzahlen festgelegt wurden: Wie begründet das Bezirksamt den Personal- und Mitteleinsatz, ohne die tatsächliche Wirkung der Stabsstelle objektiv bewerten zu können?

Petitum/Beschluss

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