"Stabsstelle Klimaschutz" - Wie ist denn nun die Bilanz?
Große Anfrage der BAbg. Zaum, Wegner, Capeletti und der CDU-Fraktion
Im Tätigkeitsbericht 2021 des Bezirksamts Bergedorf sind unter Punkt 1 „Stabsstelle Klimaschutz (KS)“ (Seite 5 und 6) diverse Aktivitäten, überwiegend Projektbegleitungen, aufgeführt.
In diesem Bericht wird nur ein Auszug der Tätigkeiten der KS dargestellt. Die KS berichtet zwar vierteljährlich dem Umweltausschuss über ihre Arbeit. Konkrete Ergebnisse der Arbeit des KS liegen zumindest in schriftlicher Form für die Öffentlichkeit nachvollziehbar nicht vor.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 29.03.2023 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Die Stabsstelle wurde im Januar 2021 eingerichtet, die Stellen wurden sukzessive besetzt und bei der Bezirksamtsleitung angebunden. Wie viele VZÄ stehen der KS zur Verfügung? Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzungen bei der KS mit wie vielen VZÄ? Wie ist die inhaltliche Aufgabenteilung organisiert? Sofern vorhanden, bitte Organigramm der KS vorlegen.
Die Personalsituation der Stabstelle Klimaschutz sieht zum Stichtag 31.03.2023 wie folgt aus:
Stellen |
VZÄ |
Vakanz |
6,0 |
4,9 |
1,1 |
B-KS1 ist seit dem 01.08.2022 nicht besetzt.
B-KS4 ist bis zum 14.11.2023 befristet (Förderprogramm).
B-KS5 ist bis zum 30.06.2025 befristet (Förderprogramm).
Die Aufgabenverteilung kann dem Organigramm entnommen werden.
2. Berichtet die KS neben dem Tätigkeitsbericht des Bezirksamts noch in anderen Formaten schriftlich nachvollziehbar über ihre Arbeit? Ist die KS gegenüber dem Senat der FHH berichtspflichtig? Wenn ja, in welcher Form?
Das Bezirksamt und damit auch die Stabsstelle Klimaschutz berichtet dem Senat aktuelle Sachstände zu Klimaplanmaßnahmen.
3. Die KS koordiniert die Aufgaben des Klimaschutzes in den Bezirken. Welche konkreten Aufgaben/Tätigkeiten hat die KS in diesem konkreten Zusammenhang seit Januar 2021 für andere Bezirke wahrgenommen?
Koordination der Zusammenarbeit der Klimaschutzstellen auf Bezirksebene
Koordinierung und Abstimmung bei der Anmeldung bezirklicher Bedarfe im Rahmen der Verteilung der Klimaplanmittel
Strategische Abstimmung im Bereich Klimaschutz auf Bezirksebene
Vertretung der Bezirke in gesamtstädtischen oder übergreifenden Gremien inkl. Vor- und Nachbereitung (z.B. Senatskommission für Klimaschutz und Mobilitätswende, Staatsräte-Lenkungsgruppe Klima und Mobilitätswende,…)
Koordinierung und Abstimmung von Stellungnahmen zu Senatsdrucksachen
Koordinierung und Abstimmung von Beiträgen zu Kleinen und Großen Anfragen
4. Welche konkreten Ergebnisse haben die einzelnen Projektbegleitungen, die der Tätigkeitsbericht 2021 auflistet, erbracht? Bitte jeweils einzeln benennen.
Begleitetes Projekt |
Ergebnis |
Wettbewerbsverfahren Stuhlrohrquartier |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung |
Wettbewerbsverfahren Beensroaredder |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung |
RISE-Gebiet Neuallermöhe |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung |
RISE-Gebiet Bergedorf-West |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung (EQK Bergedorf-West, Vorbereitung des Mobilitätskonzeptes,…) |
RISE-Gebiet Zentrum Bergedorf |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung |
Entwicklung Oberbillwerder (Wärmeversorgung, Fassadenbegrünung) |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung |
eMoin im Rahmen des Projektes Reallab HH (ITS 2021) |
KS als Schnittstelle des erfolgreich durchgeführten Projektes |
Mobilitätskonzept Oberbillwerder |
Einbringen der Belange des Klimaschutz und der Klimaanpassung (Abstimmung des Konzeptes mit Strategien zur Mobilitätswende) |
Fahrradhäuschen u. Ladesäulen am Bezirksamt |
Beratung zur Umsetzung der Maßnahme |
Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) |
Klärung und Abstimmung der Verantwortungsbereiche Klimaschutz und BNE
|
5. Wie viel CO2 konnte durch die einzelnen Projektbegleitungen eingespart werden? Bitte einzeln aufführen.
CO2-Einsparungen für Projektbegleitungen können nicht beziffert werden.
6. Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) habe sich gemäß Tätigkeitsbericht 2021 deutschlandweit vernetzt, mit wie vielen und welchen Akteuren?
Im Rahmen diverser z.T. informeller Austauschformate und einer Fachfortbildung entstanden und entstehen auch Kontakte mit kommunalen Klimaschutzmanager:innen und in die Zivilgesellschaft hinein. KS ist im engen Austausch mit den Klimaschutzteams der anderen Bezirksämter.
7. Welche Ideen oder Maßnahmen sind aus dieser deutschlandweiten Vernetzung aufgegriffen, geprüft und umgesetzt worden? Bitte jeweils einzeln aufführen.
Im Jahr 2021 standen die Maßnahmen des IKK bereits seit vielen Jahren fest. Die Umsetzung einzelner IKK-Maßnahmen basiert auf einem Zusammenspiel verschiedenster Impulse und kann nicht auf eine bestimmte Vernetzung zurückgeführt werden.
8. Im Bereich des Klimaschutzes gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen:
a. Welche Förderprogramme (Land/Bund/EU) sind der KS bekannt?
b. Bei welchen Programmen hat das Bezirksamt/KS einen Förderantrag gestellt?
c. Bei welchen Programmen hat das Bezirksamt/KS keinen Förderantrag gestellt (bitte den jeweiligen Grund angeben)?
d. Welche Förderanträge waren erfolgreich? Welche Summen/Beträge konnten damit eingeworben werden?
e. Welche Förderanträge waren aus welchen Gründen nicht erfolgreich?
Die Förderlandschaft ist sehr vielfältig und komplex. Die Stabstelle Klimaschutz prüft daher regelmäßig vorrangig Förderprogramme, die geeignet sind, die Klimaschutzziele der FHH auf Bezirksebene unter Berücksichtigung der spezifischen Struktur umzusetzen. Aufgrund der Vielzahl erfolgt keine abschließende Auflistung.
Im Fokus standen und stehen bislang z.B. folgende Förderprogramme:
Art |
Förderprogramm |
Projektträger |
Antrag gestellt |
Eingeworbene Bundesmittel |
Klimaschutzmanagement (Erstvorhaben) |
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) - Kommunalrichtlinie |
ZUG |
ja |
140.537 € |
Klimaschutzmanagement (Anschlussvorhaben) |
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) - Kommunalrichtlinie |
ZUG |
ja |
62.282 € |
Energiemanagement |
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) - Kommunalrichtlinie |
ZUG |
Bisher nicht |
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Sanierungsmanagement |
Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier |
KfW |
ja |
210.000 € |
Klimaanpassungskonzept u. -management |
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) - Förderrichtlinie |
ZUG |
ja |
Noch in Prüfung |
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Summe |
412.819 € |
Hinzukommt die Förderung von Rad- und Fußverkehrsprojekten über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr durch die Stadt Hamburg.
Voraussetzung für die Antragstellung bei einer Vielzahl von Förderprogrammen ist die gesicherte Kofinanzierung seitens der FHH. Die Antragstellung für ein Energiemanagement (NKI Kommunalrichtlinie) kann daher erst dann erfolgen, wenn diese gesichert ist.
Der Antrag für das Klimaanpassungskonzept und -management wurde bereits gestellt und befindet sich in Prüfung beim Projektträger.
Bisher sind keine seitens der Stabstelle Klimaschutz gestellten Förderanträge abgelehnt worden.
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