22-1010

Stabsstelle Klimaschutz auflösen

Antrag

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.2

Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Die Antwort des Bezirksamtes auf die Kleine Anfrage Drs. 22-0959.01 zeigt, dass Aufwand und nachweisbarer Nutzen der Stabsstelle Klimaschutz in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Zum Stichtag 31. Juli 2026 verfügte die Stabsstelle über fünf Stellen beziehungsweise 4,6974 besetzte Vollzeitäquivalente. Allein bis zu diesem Zeitpunkt waren im Jahr 2026 Personalaufwendungen von 272.495,33 Euro sowie Sachkosten von 43.695,21 Euro angefallen.

Als Aufgaben nennt das Bezirksamt vor allem Koordinierung, Abstimmung, Fortschreibung von Konzepten, Mitwirkung an Projekten und Teilnahme an Arbeitskreisen. Konkrete und messbare Ergebnisse konnte es hingegen kaum benennen. Angaben zu tatsächlich eingesparten Treibhausgasemissionen liegen nicht vor. Für Verschattung, Begrünung, Entsiegelung und Baumpflanzungen erklärte sich die Stabsstelle für nicht zuständig. Auch Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und andere besonders hitzegefährdete Einrichtungen wurden nicht durch die Stabsstelle beraten, da hierfür ebenfalls keine Zuständigkeit bestehe.

Als unmittelbarer Beitrag während der Hitzeperioden 2026 wird im Wesentlichen die Unterstützung eines Informationsstandes genannt, an dem 430 Wasserflaschen verteilt wurden. Die Zahl der erreichten Personen wurde nicht erhoben. Einen dezentralen Hitzeschutzbeauftragten gibt es nicht.

Besonders widersprüchlich ist die Antwort beim Fördermittelmanagement: Einerseits werden rund 450.000 Euro aus zentralen Programmmitteln für Klimaanpassung genannt, andererseits erklärt das Bezirksamt ausdrücklich, dass die Stabsstelle seit dem 1. Januar 2025 keine Fördermittel beantragt oder eingeworben habe. Überprüfbare Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bestehen bislang ebenfalls nicht. Diese sollen erst in noch zu erstellenden Konzepten entwickelt werden.

Bergedorf braucht keine personalintensive Koordinierungsstruktur, deren Erfolg weder anhand klarer Ziele noch anhand konkreter Ergebnisse belegt werden kann. Die vorhandenen Stellen und Finanzmittel sollten für praktische Aufgaben mit unmittelbarem Nutzen für die Bürger eingesetzt werden.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleiterin wird ersucht, die Stabsstelle Klimaschutz zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen und die weiterhin zwingend wahrzunehmenden gesetzlichen beziehungsweise fachbehördlichen Aufgaben den bestehenden Fachämtern zuzuordnen.
  1. Die bislang in der Stabsstelle gebundenen Personalstellen sollen unter Wahrung der Rechte der Beschäftigten vorrangig in personell belastete Bereiche mit unmittelbarem Bürgerkontakt verlagert werden, insbesondere in den Sozialen Dienstleistungsbereich, das Gesundheitsamt, die Bauprüfung oder die Jugendhilfe.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksversammlung innerhalb von drei Monaten ein Umsetzungskonzept vorzulegen. Dieses soll den Zeitplan der Auflösung, die künftige Aufgabenverteilung, die Verwendung der Stellen und Sachmittel sowie die dadurch entstehenden Einsparungen beziehungsweise frei werdenden Kapazitäten darstellen.
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