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Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss Aktueller Stand des Interessenbekundungsverfahrens und Beteiligung des Museumsbeirats

Antwort

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der Babg.Jacobsen und FDP-Gruppe

der Babg. Pelch, Garbers und CDU-Fraktion

Das Bergedorfer Schloss ist Hamburgs einziges erhaltenes Schloss und beherbergt das Museum für Bergedorf und die Vierlande. Die Gastronomie umfasst drei Gasträume mit Platz für etwa 70 Personen sowie eine Außenterrasse und kann nach Absprache auch den Innenhof nutzen. Zum Schloss gehört außerdem ein historischer Saal für kulturelle, gesellschaftliche und private Veranstaltungen.

Das Bezirksamt Bergedorf hat im Januar 2026 ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Schlossgastronomie eingeleitet. Vorgesehen ist eine Versorgung während der Museumsöffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag, 11 bis 17 Uhr; darüber hinaus sind längere Öffnungszeiten möglich. Das Museum behält die Veranstaltungshoheit im gesamten Gebäude.

Nach öffentlichen Informationen läuft derzeit noch ein Rückgabeprozess aus dem Insolvenzverfahren an das Bezirksamt. Erst danach soll das Verfahren zur Neuverpachtung fortgeführt werden.

Es ergeben sich folgende Fragen an das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Interessenbekundungsverfahren und Pachtbedingungen
  1. Wann wurde das Interessenbekundungsverfahren eingeleitet, welche wesentlichen Schritte wurden bisher durchgeführt und wie ist der aktuelle Sachstand?

Am 4. Dezember 2025 hat das Bezirksamt ein Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben der Museumsgastronomie mit Bewerbungsende zum 4.1.2026 veröffentlicht. Darauf sind fristgerecht drei Bewerbungen eingegangen. Die drei Bewerberinnen und Bewerber haben sich am 20.1.2026 dem Museumsbeirat vorgestellt. Nach den Gesprächen hatten sie die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Konzepte bis zum 20.3.2026 im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten und die Kompatibilität mit dem Museumsalltag. Zwei der drei Bewerber haben darauf ihre Bewerbungen aufrecht erhalten. Entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zu Nutzwertanalysen wurde ein Punktebewertung zur Erfüllung der Ausschreibungskriterien durchgeführt . Mit dem Erstplatzierten wurden ab April 2026 Vertragsgrundlagen ausgehandelt.
Der Vertragsabschluss/ -beginn hing an der Räumung der Gastronomieräume, die seit dem 10. September 2026 juristisch möglich ist.

  1. Wie viele Interessenbekundungen beziehungsweise Bewerbungen sind eingegangen, wie viele sind noch aktuell und wie viele wurden zurückgezogen oder beendet? Welche Gründe wurden hierfür mitgeteilt?

Es gab drei Bewerbungen, von denen eine wegen der fehlenden Küchennutzungsmöglichkeiten zurückgezogen wurde.

  1. Sind nach Beginn des Verfahrens weitere Interessenbekundungen hinzugekommen, insbesondere nach Ablauf einer ursprünglich gesetzten Frist? Falls ja:
    • Wie viele?
    • Bis wann wurden sie berücksichtigt?
    • Nach welchen Kriterien wurden sie einbezogen?
    • nnen derzeit noch weitere Interessierte hinzukommen?

Es gab nach Ablauf der Bewerbungsfrist drei weitere mündliche Anfragen, die aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Verfahrenskonformität nicht berücksichtigt werden konnten.

  1. Welche Qualifikationen und gastronomischen Erfahrungen bringen die aktuell im Verfahren befindlichen Bewerberinnen und Bewerber mit, und welche wesentlichen Konzepte wurden vorgelegt? Eine namentliche Benennung ist nicht erforderlich.

Gemäß Ausschreibung wurde mehrjährige gastromische Erfahrung eingefordert, die in verschiedenem Ausmaß nachgewiesen werden konnte. Beide im Verfahren verbliebene Bewerber bringen Erfahrungen mit, der Erstplatzierte besitzt mehrjährige Restaurant-, Catering- und Veranstaltungserfahrung.

  1. Welche Pacht- und sonstigen wirtschaftlichen Bedingungen sind vorgesehen? Bitte insbesondere angeben:
    • Grund- beziehungsweise Umsatzpacht;
    • gliche pachtfreie Anlaufphase;
    • Vertragsdauer und Verlängerungsoptionen;
    • Übernahme von Nebenkosten, Reinigung, Wartung und Instandhaltung;
    • Zuständigkeit für Investitionen in Küche, Ausstattung und technische Anlagen.

Die Verträge sehen eine Grundpacht nach einer pachtfreie Anlaufphase, eine fünfjährige Dauer plus Verlängerungsoption, die üblichen Regelungen zu Nebenkosten und eigener Küchentechnik vor.

  1. Welche Pachtbedingungen galten bei den früheren Betreibern der Schlossgastronomie seit 2013?

Siehe Antwort zu 5.

  1. Wurde geprüft, ob die vorgesehenen Pachtbedingungen angesichts der Öffnungszeiten, Nutzungsmöglichkeiten, Küchensituation und möglichen Investitionspflichten wirtschaftlich tragfähig und marktüblich sind?

Ein Vertrag ist eine beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu verantworten obliegt dem Pächter, der einen Vertrag unterzeichnet. Zu den Auswahlkriterien siehe ansonsten Antwort zu 9.

  1. Welche Anforderungen wurden an die Nutzung der vorhandenen Küche gestellt? Ist sie nach Einschätzung des Bezirksamts für einen professionellen gastronomischen Betrieb ausreichend? Falls nein: Welche technischen oder baulichen Voraussetzungen wären erforderlich?

Die Räumlichkeiten sind nicht geeignet für den Betrieb einer Vollküche, sondern erlauben ausschließlich den professionellen Betrieb einer Aufwärmküche. Es fehlen unter anderem Fettabscheider, Lüftung, Kühlungsmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten, Müllsammelmöglichkeiten. Ein entsprechender Umbau scheitert am vorhandenen Platz und an Vorgaben des Denkmalschutzes.

  1. Nach welchen fachlichen, wirtschaftlichen und konzeptionellen Kriterien werden die Bewerbungen bewertet, wer ist daran beteiligt und wer trifft die abschließende Entscheidung?

Die Ausschreibung hat die folgende Bewertungskriterien vorgesehen:

Gastronomische Erfahrung

  • Angebot und Preise
  • PR-Kompetenz
  • Vorhandensein externe Küche und Logistik
  • Personalaufwand und -verfügbarkeit
  • Liquidität
  • Kooperationsbereitschaft in einer Kultureinrichtung

Da es sich bei dem Betrieb der Museumsgastronomie um einen stark den Alltag des Museums betreffenden Belang handelt, trifft grundsätzlich der Museumsvorstand, der aus Bezirksamtsleitung, Museumsleitung und einem Vertreter des Museumsbeirats besteht, die Entscheidung. Die abschließende Verantwortung für die Auswahl eines Pächters liegt ansonsten als laufendes Verwaltungsgeschäft beim Bezirksamt (Bezirksamts-, Dezernats- und Museumsleitung).

  1. Gibt es bereits eine Vorentscheidung, eine Rangfolge, einen bevorzugten Bewerber oder konkrete Vertragsverhandlungen? Wann soll das Verfahren abgeschlossen werden?

Ja, der Vertrag soll im September 2026 unterzeichnet werden.

  1. Ist vorgesehen, vor Abschluss des Verfahrens einen Pachtvertrag, eine Absichtserklärung oder eine vergleichbare Vereinbarung zu unterzeichnen? Falls ja: Wann?

Nein.

  1. ckgabeprozess
  1. In welchem Stadium befindet sich der Rückgabeprozess aus der Insolvenzverwaltung beziehungsweise Zwangsverwaltung an das Bezirksamt?

Der Schlüssel für die Pachträume wurden vom Insolvenzverwalter am 10.9.2026 dem Bezirksamt übergeben. Bis Ende September soll eine Beräumung verbliebener Gegenstände erfolgen, die vom Zwangsverwalter nicht verwertet wurden und durch das Bezirksamt entsorgt werden müssen.

  1. Welche Voraussetzungen müssen für die Fortsetzung der Neuverpachtung noch erfüllt sein, und wann wird mit dem Abschluss gerechnet?

Einigkeit bezüglich des Vertrages sowie Einverständniserklärung der Vermieterin zur Untervermietung. Das Einverständnis der Vermieterin zur Untervermietung, die im Sommer 2026 beantragt wurde, wurde mit Eingang am 14.9.2026 erteilt.

  1. Welche Auswirkungen hat der Rückgabeprozess auf die Nutzung der Räume, der Küche, der Terrasse und des Innenhofs?

hrend des Rückgabeprozesses wurden die Räumlichkeiten nicht genutzt.

  1. Veranstaltungshoheit
  1. Welche Möglichkeiten bestehen grundsätzlich, den historischen Saal für kulturelle, gesellschaftliche und private Veranstaltungen zu vermieten?

Im Eingangssaal des Museums, finden Kulturveranstaltungen des Museums statt. Vierzehntägig wird er durch das Standesamt genutzt. Für private Zwecke kann er zum Beispiel für Seminare angemietet werden.

  1. Was bedeutet die Veranstaltungshoheit des Museums konkret für die Gastronomie? Wer entscheidet über Veranstaltungen im Saal und Innenhof, Hochzeiten, geschlossene Gesellschaften, externe Vermietungen und Veranstaltungen außerhalb der Museumsöffnungszeiten?

Die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen liegt beim Museum. Die Gastronomie kann Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt durchführen und Kulturabende in Kooperation mit dem Museum anbieten.

hrend der Öffnungszeiten des Museums müssen geschlossene Veranstaltungen der Gastronomie in den Innenräumen stattfinden, danach kann der Hof mitgenutzt werden.

  1. Kann die Gastronomie eigene Formate wie Weinproben, saisonale Aktionen oder kulturelle Veranstaltungen eigenständig durchführen? Wie werden Bewirtung, Kosten und Einnahmen bei Veranstaltungen geregelt?

Siehe Antwort zu 16.

  1. Beteiligung des Museumsbeirats
  1. Wurde der Museumsbeirat im laufenden Verfahren bereits angehört? Falls ja: Wann und zu welchen Aspekten?

Alle Kandidaten haben sich am 20. Januar 2026 im Beirat vorgestellt.

  1. Wie wurde seine Stellungnahme bei der weiteren Durchführung des Verfahrens berücksichtigt?

In der Sitzung des Museumsvorstandes am 2. März 2026 wurde die Empfehlung des Museumsbeirats berücksichtigt, der Museumsvorstand hat entsprechend der Abstimmung des Beirats vom 16. Februar 2026 votiert.

  1. Ist vorgesehen, den Museumsbeirat im weiteren Verfahren und insbesondere vor der endgültigen Auswahlentscheidung erneut einzubeziehen?

Der Museumsvorstand hat satzungsgemäß nach Beratung des Beirats einen Mehrheitsbeschluss zur Auswahl des Kandidaten gefällt.

  1. Falls keine weitere Beteiligung vorgesehen ist: Wie begründet das Bezirksamt, dass der Museumsbeirat zunächst angehört, anschließend aber nicht weiter einbezogen werden soll?

Siehe Antwort zu 20.

  1. Information der Bezirksversammlung
  1. Wurde die Bezirksversammlung oder ein zuständiger Fachausschuss über das Verfahren informiert? Falls ja: Wann und in welcher Form?

Die Verwaltung informierte den Kulturausschuss in seiner Sitzung am 20.04.2026 über die Ausschreibung und das laufende Auswahlverfahren.

  1. Ist vorgesehen, die politischen Gremien vor einer endgültigen Auswahlentscheidung über den Stand und die wesentlichen Rahmenbedingungen zu informieren?

Siehe Antwort zu 9.

  1. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die politische Beratung über die Zukunft der Schlossgastronomie berücksichtigt werden kann, bevor ein neuer Pachtvertrag geschlossen wird?

Das Kontroll- und Beratungsgremium der unter der Fachaufsicht der Behörde für Kultur und Medien stehenden Bergedorfer Museumslandschaft ist der Museumsvorstand.

Die Bezirksversammlung wählt die Beiratsmitglieder und ist selbst durch die Bezirksversammlungsvorsitzende im Beirat vertreten.

Ansonsten siehe Antwort zu 9. und 22.

  1. Ist das Bezirksamt bereit, bis zur politischen Beratung von einem endgültigen Vertragsabschluss abzusehen?

Das vom Bezirksamt durchgeführte Verfahren ist konform zum Bezirksverwaltungsgesetz und der Landeshaushaltsordnung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen keine Entscheidungsvorbehalte der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse vor, die über die Beratung und Abstimmung im Beirat hinausgehen.

Petitum/Beschluss

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