Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss Aktueller Stand des Interessenbekundungsverfahrens und Beteiligung des Museumsbeirats
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Kleine Anfrage
der Babg.Jacobsen und FDP-Gruppe
der Babg. Pelch, Garbers und CDU-Fraktion
Das Bergedorfer Schloss ist Hamburgs einziges erhaltenes Schloss und beherbergt das Museum für Bergedorf und die Vierlande. Die Gastronomie umfasst drei Gasträume mit Platz für etwa 70 Personen sowie eine Außenterrasse und kann nach Absprache auch den Innenhof nutzen. Zum Schloss gehört außerdem ein historischer Saal für kulturelle, gesellschaftliche und private Veranstaltungen.
Das Bezirksamt Bergedorf hat im Januar 2026 ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Schlossgastronomie eingeleitet. Vorgesehen ist eine Versorgung während der Museumsöffnungszeiten von Dienstag bis Sonntag, 11 bis 17 Uhr; darüber hinaus sind längere Öffnungszeiten möglich. Das Museum behält die Veranstaltungshoheit im gesamten Gebäude.
Nach öffentlichen Informationen läuft derzeit noch ein Rückgabeprozess aus dem Insolvenzverfahren an das Bezirksamt. Erst danach soll das Verfahren zur Neuverpachtung fortgeführt werden.
Es ergeben sich folgende Fragen an das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Am 4. Dezember 2025 hat das Bezirksamt ein Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben der Museumsgastronomie mit Bewerbungsende zum 4.1.2026 veröffentlicht. Darauf sind fristgerecht drei Bewerbungen eingegangen. Die drei Bewerberinnen und Bewerber haben sich am 20.1.2026 dem Museumsbeirat vorgestellt. Nach den Gesprächen hatten sie die Möglichkeit zur Anpassung ihrer Konzepte bis zum 20.3.2026 im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten und die Kompatibilität mit dem Museumsalltag. Zwei der drei Bewerber haben darauf ihre Bewerbungen aufrecht erhalten. Entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung zu Nutzwertanalysen wurde ein Punktebewertung zur Erfüllung der Ausschreibungskriterien durchgeführt . Mit dem Erstplatzierten wurden ab April 2026 Vertragsgrundlagen ausgehandelt.
Der Vertragsabschluss/ -beginn hing an der Räumung der Gastronomieräume, die seit dem 10. September 2026 juristisch möglich ist.
Es gab drei Bewerbungen, von denen eine wegen der fehlenden Küchennutzungsmöglichkeiten zurückgezogen wurde.
Es gab nach Ablauf der Bewerbungsfrist drei weitere mündliche Anfragen, die aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Verfahrenskonformität nicht berücksichtigt werden konnten.
Gemäß Ausschreibung wurde mehrjährige gastromische Erfahrung eingefordert, die in verschiedenem Ausmaß nachgewiesen werden konnte. Beide im Verfahren verbliebene Bewerber bringen Erfahrungen mit, der Erstplatzierte besitzt mehrjährige Restaurant-, Catering- und Veranstaltungserfahrung.
Die Verträge sehen eine Grundpacht nach einer pachtfreie Anlaufphase, eine fünfjährige Dauer plus Verlängerungsoption, die üblichen Regelungen zu Nebenkosten und eigener Küchentechnik vor.
Siehe Antwort zu 5.
Ein Vertrag ist eine beiderseitig übereinstimmende Willenserklärung. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu verantworten obliegt dem Pächter, der einen Vertrag unterzeichnet. Zu den Auswahlkriterien siehe ansonsten Antwort zu 9.
Die Räumlichkeiten sind nicht geeignet für den Betrieb einer Vollküche, sondern erlauben ausschließlich den professionellen Betrieb einer Aufwärmküche. Es fehlen unter anderem Fettabscheider, Lüftung, Kühlungsmöglichkeiten, Lagermöglichkeiten, Müllsammelmöglichkeiten. Ein entsprechender Umbau scheitert am vorhandenen Platz und an Vorgaben des Denkmalschutzes.
Die Ausschreibung hat die folgende Bewertungskriterien vorgesehen:
Gastronomische Erfahrung
Da es sich bei dem Betrieb der Museumsgastronomie um einen stark den Alltag des Museums betreffenden Belang handelt, trifft grundsätzlich der Museumsvorstand, der aus Bezirksamtsleitung, Museumsleitung und einem Vertreter des Museumsbeirats besteht, die Entscheidung. Die abschließende Verantwortung für die Auswahl eines Pächters liegt ansonsten als laufendes Verwaltungsgeschäft beim Bezirksamt (Bezirksamts-, Dezernats- und Museumsleitung).
Ja, der Vertrag soll im September 2026 unterzeichnet werden.
Nein.
Der Schlüssel für die Pachträume wurden vom Insolvenzverwalter am 10.9.2026 dem Bezirksamt übergeben. Bis Ende September soll eine Beräumung verbliebener Gegenstände erfolgen, die vom Zwangsverwalter nicht verwertet wurden und durch das Bezirksamt entsorgt werden müssen.
Einigkeit bezüglich des Vertrages sowie Einverständniserklärung der Vermieterin zur Untervermietung. Das Einverständnis der Vermieterin zur Untervermietung, die im Sommer 2026 beantragt wurde, wurde mit Eingang am 14.9.2026 erteilt.
Während des Rückgabeprozesses wurden die Räumlichkeiten nicht genutzt.
Im Eingangssaal des Museums, finden Kulturveranstaltungen des Museums statt. Vierzehntägig wird er durch das Standesamt genutzt. Für private Zwecke kann er zum Beispiel für Seminare angemietet werden.
Die Ausrichtung kultureller Veranstaltungen liegt beim Museum. Die Gastronomie kann Veranstaltungen mit kulinarischem Schwerpunkt durchführen und Kulturabende in Kooperation mit dem Museum anbieten.
Während der Öffnungszeiten des Museums müssen geschlossene Veranstaltungen der Gastronomie in den Innenräumen stattfinden, danach kann der Hof mitgenutzt werden.
Siehe Antwort zu 16.
Alle Kandidaten haben sich am 20. Januar 2026 im Beirat vorgestellt.
In der Sitzung des Museumsvorstandes am 2. März 2026 wurde die Empfehlung des Museumsbeirats berücksichtigt, der Museumsvorstand hat entsprechend der Abstimmung des Beirats vom 16. Februar 2026 votiert.
Der Museumsvorstand hat satzungsgemäß nach Beratung des Beirats einen Mehrheitsbeschluss zur Auswahl des Kandidaten gefällt.
Siehe Antwort zu 20.
Die Verwaltung informierte den Kulturausschuss in seiner Sitzung am 20.04.2026 über die Ausschreibung und das laufende Auswahlverfahren.
Siehe Antwort zu 9.
Das Kontroll- und Beratungsgremium der unter der Fachaufsicht der Behörde für Kultur und Medien stehenden Bergedorfer Museumslandschaft ist der Museumsvorstand.
Die Bezirksversammlung wählt die Beiratsmitglieder und ist selbst durch die Bezirksversammlungsvorsitzende im Beirat vertreten.
Ansonsten siehe Antwort zu 9. und 22.
Das vom Bezirksamt durchgeführte Verfahren ist konform zum Bezirksverwaltungsgesetz und der Landeshaushaltsordnung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sehen keine Entscheidungsvorbehalte der Bezirksversammlung oder ihrer Ausschüsse vor, die über die Beratung und Abstimmung im Beirat hinausgehen.
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