Drucksache 22-0984.03

Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss - Pachtbedingungen und pachtfreie Zeit

Antwort
Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen und der FDP-Gruppe

In der Antwort auf die vorherige Schriftliche Kleine Anfrage bleibt das Bezirksamt bei den konkreten wirtschaftlichen Bedingungen der vorgesehenen Neuverpachtung vage. Zwar wird eine pachtfreie Anlaufphase erwähnt, konkrete Angaben zur Dauer und zu den Konditionen werden jedoch nicht gemacht.

Eine zusammenhängende Darstellung der Entwicklung der Verpachtung und der Leerstände seit der Übernahme der Bergedorfer Museumslandschaft durch das Bezirksamt im Jahr 2013 erscheint für die Bewertung ebenfalls sinnvoll.

Für eine transparente politische Bewertung der vorgesehenen Neuverpachtung ergeben sich folgende Fragen an das Bezirksamt:

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

  1. Welche konkrete monatliche beziehungsweise jährliche Grundpacht ist für die Neuverpachtung vorgesehen?
  2. Ist zusätzlich eine Umsatzpacht oder eine sonstige erfolgsabhängige Zahlung vorgesehen?
  3. Für welchen Zeitraum soll die vorgesehene pachtfreie Anlaufphase gelten und an welche Bedingungen ist sie geknüpft?

Zu 1.-3.:

Der Mietvertrag beginnt am 1.1.2027. Zur Absicherung eines Betriebseinstiegs sowie zur Beräumung und Desinfektion der Räumlichkeiten auf Kosten des Pächters wird eine pachtfreie Zeit von 10 Monaten eingeräumt, in denen lediglich die Nebenkosten zu entrichten sind. Die erste Pacht wird für November 2027 geschuldet.

Anschließend gilt bis zum Ende des zweiten Pachtjahres, d.h. bis zum 31. Dezember 2028, eine feste Pacht von 500 Euro pro Monat. Ab dem dritten Pachtjahr, d.h. ab dem 1. Januar 2029, wird eine umsatzabhängige Pacht (Umsatzpacht) vereinbart. Der monatliche Pachtzins beträgt sodann grundsätzlich 1/12 von 5 % des vom Pächter im unmittelbar vorangegangenen Pachtjahr vereinnahmten Nettojahresumsatzes. Als Nettojahresumsatz gilt die Summe sämtlicher vom Pächter im Rahmen des vertragsgemäßen Gastronomie- und Veranstaltungsbetriebs vereinnahmten Entgelte, die dem Pachtobjekt wirtschaftlich zuzurechnen sind, ohne die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer und nach Abzug von Preisnachlässen, Stornierungen und Rückerstattungen. Unabhängig von der Umsatzentwicklung wird ab dem dritten Pachtjahr dauerhaft eine monatliche Mindestpacht in Höhe von 500 Euro vereinbart (Sockelpacht). Die Umsatzpacht wird begrenzt auf einen ortsüblichen Mietzins von 10 Euro/Quadratmeter.

  1. Welche Betreiberinnen und Betreiber haben die Schlossgastronomie seit 2013 geführt?

Ina Rump (Café la Note), Levent Arova, Andreas Kilonzo (In aller Munde).

  1. Welche konkrete Grund- beziehungsweise Umsatzpacht wurde mit den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern vereinbart?

Ina Rump

Pacht gemäß Pachtvertrag vom 23.05.2007:

(Zeitraum: 01.09.2010-31.12.2010 keine Miete)

1 Jahr: 150€

2 Jahr: 200€

Ab dem dritten Jahr Pacht neu aushandeln max. 1000€

Nach weiteren drei Jahren max. 1500€

Maximale Pacht von 1500€ gilt bis Dezember 2020

Gewinnbeteiligung pro Jahr 50% des Gewinnes des in den Pachträumen unterhaltenen Gewerbebetriebes

Levent Arova

Pacht gemäß Pachtvertrag 2017:

1 Jahr: pachtfrei

2 & 3 Jahr: 500€

Ab dem Folgejahr Pacht neu aushandeln

Andreas Kilonzo (In aller Munde)

Pacht gemäß Pachtvertrag vom 08.03.2021:

1 Jahr: pachtfrei

2 & 3 Jahr: 500€

Ab dem vierten Jahr und alle zwei Jahre danach Pacht neu aushandeln 8% des Netto-Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres nicht überschreiten max. 2000€

Nach weiteren drei Jahren max. 1500€.

  1. In welchen Zeiträumen und in welcher Höhe wurden seit 2013 Einnahmen durch die Verpachtung der Gastronomie erwirtschaftet?

Die Jahre 2013 und 2014 sind im System durch die Umstellung auf SNH nicht mehr auszuwerten.

Jahr

Erlöse aus Verpachtung

2015

4.500,00 €

2016

2.079,62 €

2017

0,00 €

2018

0,00 €

2019

4.000,00 €

2020

4.000,00 €

2021

0,00 €

2022

0,00 €

2023

0,00 €

2024

3.500,00 €

2025

6.000,00 €

  1. Welche Kosten und Einnahmeausfälle entstanden dem Bezirksamt während der Leerstandszeiten?

In Zeiten des Leerstands entstehen keine verbrauchsabhängigen Kosten. Betriebswirtschaftlich sind so genannte Opportunitätskosten für entgangene Mietzahlungen entstanden, die allerdings weder beziffert noch erfasst werden können.

  1. Ist beabsichtigt, den neuen Pachtvertrag vor der Beantwortung dieser Anfrage abzuschließen? Falls ja: Aus welchen Gründen?

Ja, der Vertrag ist schlussverhandelt und die Bezirksversammlung hat sich dem Votum des Kulturausschusses angeschlossen, den Vertragsschluss nicht auszusetzen.

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