22-0984.02

Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss Pachtbedingungen und pachtfreie Zeit

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

In der Antwort auf die vorherige Schriftliche Kleine Anfrage bleibt das Bezirksamt bei den konkreten wirtschaftlichen Bedingungen der vorgesehenen Neuverpachtung vage. Zwar wird eine pachtfreie Anlaufphase erwähnt, konkrete Angaben zur Dauer und zu den Konditionen werden jedoch nicht gemacht.

Eine zusammenhängende Darstellung der Entwicklung der Verpachtung und der Leerstände seit der Übernahme der Bergedorfer Museumslandschaft durch das Bezirksamt im Jahr 2013 erscheint für die Bewertung ebenfalls sinnvoll.

Für eine transparente politische Bewertung der vorgesehenen Neuverpachtung ergeben sich folgende Fragen an das Bezirksamt:

  1. Welche konkrete monatliche beziehungsweise jährliche Grundpacht ist für die Neuverpachtung vorgesehen?
  2. Ist zusätzlich eine Umsatzpacht oder eine sonstige erfolgsabhängige Zahlung vorgesehen?
  3. Für welchen Zeitraum soll die vorgesehene pachtfreie Anlaufphase gelten und an welche Bedingungen ist sie geknüpft?
  4. Welche Betreiberinnen und Betreiber haben die Schlossgastronomie seit 2013 geführt?
  5. Welche konkrete Grund- beziehungsweise Umsatzpacht wurde mit den jeweiligen Betreiberinnen und Betreibern vereinbart?
  6. In welchen Zeiträumen und in welcher Höhe wurden seit 2013 Einnahmen durch die Verpachtung der Gastronomie erwirtschaftet?
  7. Welche Kosten und Einnahmeausfälle entstanden dem Bezirksamt während der Leerstandszeiten?
  8. Ist beabsichtigt, den neuen Pachtvertrag vor der Beantwortung dieser Anfrage abzuschließen? Falls ja: Aus welchen Gründen?
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