22-1041

Ausstehende Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 22-0984.02 zu Pachtbedingungen der Schlossgastronomie

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Sonja Jacobsen, FDP Gruppe

Die am 24. September 2026 eingereichte Kleine Anfrage Drs. 22-0984.02 „Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss – Pachtbedingungen und pachtfreie Zeit“ ist bislang nicht beantwortet worden.

Nach § 24 Absatz 1 BezVG sind Kleine Anfragen von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen schriftlich zu beantworten. Unter Einbeziehung des Eingangstags endete die Beantwortungsfrist am 5. Oktober 2026. Mit Stand vom 20. Oktober 2026 ist die Antwort damit seit 15 Kalendertagen beziehungsweise elf Arbeitstagen überfällig.

In der Sitzung der Bezirksversammlung am 15. Oktober habe ich unter dem Tagesordnungspunkt „Mündliche Anfragen an die Verwaltung“ nach den Gründen für die bereits erhebliche Fristüberschreitung gefragt. Als Ursache wurde ein Büroversehen genannt und eine zügige Beantwortung zugesagt. Gleichwohl liegt weiterhin weder eine Antwort noch eine schriftliche Begründung für die Verzögerung vor.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Aus welchen konkreten Gründen ist die Kleine Anfrage Drs. 22-0984.02 vom 24. September 2026 bislang nicht beantwortet worden?
  2. Warum ist die am 15. Oktober zugesagte zügige Beantwortung bislang ausgeblieben?
  3. Bis zu welchem konkreten Datum wird die vollständige schriftliche Antwort vorliegen?
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