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Schlossgastronomie im Bergedorfer Schloss: Keine vollendeten Tatsachen vor politischer Beratung

Antrag

Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.11

Sachverhalt

Dringlichkeitsantrag

Sonja Jacobsen und FDP Gruppe
Lenka Brodbek und Grüne Fraktion

Begründung der Dringlichkeit

Das Bezirksamt Bergedorf hat in der Antwort auf eine schriftliche Kleine Anfrage mitgeteilt, dass der Vertrag über die Schlossgastronomie noch im September 2026 unterzeichnet werden soll.

Die nächste reguläre Möglichkeit, einen Antrag zur Zukunft der Schlossgastronomie im Hauptausschuss anzumelden, besteht erst am 1. Oktober 2026. Die Beratung in der Bezirksversammlung ist für den 15. Oktober 2026 vorgesehen. Ein Abwarten des regulären Beratungswegs würde daher voraussichtlich dazu führen, dass der Vertrag bereits geschlossen ist.

Nach einem Vertragsabschluss wäre eine politische Beratung über eine erneute Öffnung oder Neuausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens praktisch weitgehend wirkungslos. Es drohen unmittelbar vollendete Tatsachen.

Die konkrete Absicht des Bezirksamts, den Vertrag noch im September abzuschließen, wurde erst durch die Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage bekannt. Eine Einbringung im regulären Verfahren war deshalb nicht rechtzeitig möglich. Die Angelegenheit kann wegen des unmittelbar bevorstehenden Vertragsabschlusses nicht bis zum regulären Beratungstermin zurückgestellt werden.

Sachverhalt

Das Bezirksamt Bergedorf hat im Januar 2026 ein Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb der Gastronomie im Bergedorfer Schloss eingeleitet. Nach Angaben des Bezirksamts gingen zunächst drei Bewerbungen ein. Eine Bewerbung wurde zurückgezogen. Mit einem Bewerber werden derzeit Vertragsgrundlagen verhandelt; der Vertrag soll noch im September 2026 unterzeichnet werden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist meldeten sich nach Angaben des Bezirksamts drei weitere Interessierte. Diese wurden nicht in das laufende Verfahren einbezogen. Damit stellt sich die Frage, ob die ursprüngliche Bewerber- und Bewertungsgrundlage noch unverändert besteht und ob tatsächlich noch mehrere geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine Auswahl zur Verfügung stehen.

Die Schlossgastronomie ist nicht nur für die Versorgung der Museumsbesucherinnen und Museumsbesucher von Bedeutung, sondern auch für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Bergedorf.

Die Antragsteller beabsichtigen, im Hauptausschuss am 1. Oktober 2026 einen interfraktionellen Antrag zur erneuten Öffnung des Interessenbekundungsverfahrens einzubringen. Vor diesem Hintergrund soll verhindert werden, dass das Bezirksamt noch vor dieser politischen Befassung durch den Abschluss eines Pachtvertrags vollendete Tatsachen schafft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur politischen Beratung der Bezirksversammlung am 15. Oktober 2026 keinen Pachtvertrag und keine sonstige verbindliche Vereinbarung über die Verpachtung der Gastronomie im Bergedorfer Schloss zu unterzeichnen.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, das laufende Interessenbekundungsverfahren bis zur politischen Befassung der Bezirksversammlung nicht durch einen Vertragsabschluss abzuschließen.
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zur politischen Beratung keine Maßnahmen zu ergreifen, die einer erneuten Öffnung oder Neuausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens entgegenstehen.
  4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, der Bezirksversammlung vor einem Vertragsabschluss den aktuellen Stand des Verfahrens, die zugrunde gelegte Bewerberlage sowie die wesentlichen wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der vorgesehenen Neuverpachtung darzustellen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.09.2026
Ö 11.11
Lokalisation Beta
Bergedorfer Schloss
Stadtteile

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Themen Beta
Kultur & Erinnerung

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