21-0014

Warum hält sich das Bezirksamt nicht an das Gesetz?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion

 

Das Bezirksverwaltungsgesetz ist in seiner Formulierung im § 24 eindeutig:

 

„Kleine Anfragen werden von mindestens einem Mitglied der Bezirksversammlung schriftlich gestellt. Sie sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen schriftlich zu beantworten.“

 

Leider ist diese Regelung und gesetzliche Frist dem Bergedorfer Bezirksamt und wohl auch dem Bezirksamtsleiter egal. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass eine Kleine Anfrage vom 26. April 2019 (Fuß- und Radweg am Schleusengraben – Woran scheitert die Umsetzung genau?) bis heute nicht vom Bezirksamt beantwortet wurde.

 

Viele neue Anwohner in diesem Bereich haben beim Kauf oder der Anmietung von Wohnungen auf die Planungen vertraut, dass sie und ihre Kinder sicher und größtenteils weit ab vom Straßenverkehr Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Bahnhof erreichen können. Die Umsetzung des Fuß-und Radwegs ist seit über einem Jahr überfällig und bisher noch nicht einmal begonnen worden. Insofern besteht großes Interesse an der Beantwortung der gestellten Fragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Wieso ist die oben genannte Kleine Anfrage nicht fristgemäß bis zum 9. Mai 2019 vom Bezirksamt beantwortet worden?
  2. Wann ist mit einer Beantwortung zu rechnen?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

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Anhänge

 

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