Warum hält sich das Bezirksamt nicht an das Gesetz?
Kleine Anfrage des BAbg. Froh und der CDU-Fraktion
Das Bezirksverwaltungsgesetz ist in seiner Formulierung im § 24 eindeutig:
„Kleine Anfragen werden von mindestens einem Mitglied der Bezirksversammlung schriftlich gestellt. Sie sind von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen schriftlich zu beantworten.“
Leider ist diese Regelung und gesetzliche Frist dem Bergedorfer Bezirksamt und wohl auch dem Bezirksamtsleiter egal. Denn wie ist es sonst zu erklären, dass eine Kleine Anfrage vom 26. April 2019 (Fuß- und Radweg am Schleusengraben – Woran scheitert die Umsetzung genau?) bis heute nicht vom Bezirksamt beantwortet wurde.
Viele neue Anwohner in diesem Bereich haben beim Kauf oder der Anmietung von Wohnungen auf die Planungen vertraut, dass sie und ihre Kinder sicher und größtenteils weit ab vom Straßenverkehr Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Bahnhof erreichen können. Die Umsetzung des Fuß-und Radwegs ist seit über einem Jahr überfällig und bisher noch nicht einmal begonnen worden. Insofern besteht großes Interesse an der Beantwortung der gestellten Fragen.
Das Bezirksamt beanwortet die Anfrage vom 21.06.2019 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt beantwortet grundsätzlich alle Kleine Anfragen entsprechend der Vorgaben des § 24 Bezirksverwaltungsgesetzes.
Im konkreten Fall ist aus folgendem Grund davon abgewichen worden:
Das Bezirksamt hat auf der Sitzung des SEA am 8. Mai 2019 eine inhaltliche Sachstandsdarstellung des o.g. Projekts vorgetragen und zudem auch inhaltliche Nachfragen der Fraktionen beantwortet. Damit war die Erwartung einer sachgerechten und intensiven Auseinandersetzung der Politik mit dem Projekt verbunden, so dass notwendige Hintergrundinformationen zu einer umfänglicheren Sachverhaltsdarstellung führen sollten. Diese Vorstellung sollte daher zeitlich vor der formalen Beantwortung erfolgen.
Die Beantwortung erfolgt zur der Sitzung der Bezirksversammlung am 27.06.2019.
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