Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2020
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke teilt folgendes mit:
Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbe-gebieten (500 Tsd. €).
Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2020 folgende Zuweisungen:
Für den Fall, dass die geplante Anzahl von Wohnungen in einem Jahr nicht erreicht wurde und ein Ausgleich mit der Gesamtabrechnung eines Jahres nicht möglich ist, werden entsprechend Ziffer 8 Abs. 5 der Fort-schreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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