Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2019
Die Finanzbehörde hat die nachfolgenden Informationen zur Prämienausschüttung gemäß Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau übermittelt:
Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 250 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. €) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbe-gebieten (500 Tsd. €).
Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2019 folgende Zuweisungen:
Für den Fall, dass die geplante Anzahl von Wohnungen in einem Jahr nicht erreicht wurde und ein Ausgleich mit der Gesamtabrechnung eines Jahres nicht möglich ist, werden entsprechend Ziffer 8 Abs. 5 der Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneubau zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.