21-1458

Förderfonds Bezirke - Prämienzahlungen 2022

Mitteilung

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29.09.2022
Sachverhalt

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke teilt mit:

 

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Ge-werbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen in Höhe von 350 Euro pro Genehmigung, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe (500 Tsd. Euro) und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten (500 Tsd. Euro).

 

Die Bezirksämter haben auch im vergangenen Jahr insgesamt wieder mehr Wohnungen genehmigt als ursprünglich geplant. Zusammen mit den Prämien aus der Gewerbeförderung ergeben sich in 2022 folgende Zuweisungen:

 

 

 

Das Bezirksamt Bergedorf weist eine Überzahlung i.H.v. rd. 39,3 Tsd. Euro aus, die mit der Abschlagszahlung für das Jahr 2023 verrechnet wird.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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