21-0561

Restmittel 2020

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.10.2020
Sachverhalt

 

1. Sondermittel der Bezirksversammlung

 

Für das Jahr 2020 standen konsumtive Sondermittel in Höhe von 32.000,00 € und investive Sondermittel in Höhe von 38.000,00 € zur Verfügung. Mit Drs. 20-1905 wurden die investiven Mittel in voller Höhe sowie die konsumtiven Mittel in Höhe von 30.880,00 € durch Beschluss gebunden. Corona bedingt konnten nicht alle Projekte stattfinden oder in das kommende Jahr verschoben werden, sodass Fördermittel in Höhe von 800,00 € frei geworden sind.

 

Somit stehen konsumtive Restmittel in Höhe von 1.920,00 € zur Verfügung.

 

 

2. Förderfonds / Gestaltungsfonds

 

Insgesamt standen zur Fortschreibung des Bergedorfer Entwicklungsprogramms sowie des Bergedorfer Investitionsprogramms für das Jahr 2020 konsumtive Mittel in Höhe von 346.904,55 € und investive Mittel in Höhe von 231.950,12 € zur Verfügung.

 

Mit Drs. 21-0206 wurden die konsumtiven Mittel in voller Höhe und die investiven Mittel in Höhe von 230.000,00 € durch Beschluss gebunden. Es stehen somit nur noch investive Restmittel in Höhe von 1.950,12 € zur Verfügung.

 

Mit Drs. 21-0492 hat das Bezirksamt über die Prämienausschüttung 2020 in Höhe von 8.070,59 € berichtet. Diese verteilen sich auf konsumtive und investive Anteile im Verhältnis 60:40 (3.228,23 € / 4.842,35 €). Aus abgerechneten Verwendungsnachweisen sind konsumtive Mittel in Höhe von 771,15 € zurückgeflossen, sodass insgesamt 3.999,38 € konsumtive und 6.792,47 € investive Mittel zur Verfügung stehen.

 

 

3. Quartiersfonds

 

Zur verlässlichen Unterstützung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit und Quartiersentwicklung standen dem Bezirk in 2020 1.000.000,00 € konsumtive Basismittel sowie 203.780,00 € optionale Mittel, um Projekte und Maßnahmen in Verbindung mit Geflüchteten zu entwickeln und fortzuführen zur Verfügung. Mit Drs. 21-0199 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 1.200.380,50 € mit Beschluss gebunden, sodass ein Rest in Höhe von 3.399,50 € verbleibt. Aus abgerechneten Verwendungsnachweisen sind konsumtive Mittel in Höhe von 38.334,01 € zurückgeflossen, sodass insgesamt Mittel in Höhe von 41.733,51 € zur Verfügung stehen.

 

 

4. Gesamtübersicht:

 

 

Fördermittel

Gesamt

davon konsumtiv

davon investiv

Sondermittel

1.920,00 €

1.920,00 €

0,00 €

Förder-/Gestaltungsfonds

10.791,85 €

3.999,38 €

6.792,47 €

Quartiersfonds

41.733,51 €

41.733,51 € 

0,00 €

 

 

5. Der Verwaltung liegen folgende Anträge vor:

 

 

Antragsteller
 

Projekt
 

Summe
 

1. Sinnestaumel Hamburg e.V.

Durchführung der 6. Hamburger Kitalympics


Es entstehen für Hallenmiete, Honorare, Sachkosten und Preise insgesamt Kosten in Höhe von 60.240,00 €. Der Verein hat Zuwendungsanträge in allen 7 Bezirken, bei der BIS sowie der BASFI gestellt und legt ein Gesamt-Fördervolumen in Höhe von 28.500,00 € zu Grunde. Der Fehlbetrag soll durch Sponsoring eingeworben werden.

1.000,00 €

Hinweis der Verwaltung


Gemäß VV zu § 46 LHO ist ein ausgeglichener Finanzierungsplan Grundvoraussetzung zur Gewährung einer Zuwendung. Auch wenn alle 7 Bezirke und die Fachbehörden die beantragten Zuwendungssummen bewilligen würden, wären rd. 50 % der Gesamtkosten trotzdem nicht gedeckt, sodass nicht von einer soliden Finanzierung auszugehen ist.

2. Looki e.V.

Tierarztkosten für die Igel-Station


Corona bedingt sind dem Verein Spendengelder in geringerer Höhe zugeflossen. Im Gegenzug sind hohe Tierarztkosten für die in Obhut genommenen Wildtiere entstanden, sodass bis Jahresende ein Fehlbedarf in Höhe von 2.500,00 € zu erwarten ist. Aus dem Bußgeldfonds hat der Verein 1.000,00 € erhalten, sodass ein Restbedarf in Höhe von 1.500,00 € verbleibt.

1.500,00 €


 

3. JUZ Vierlanden

Baufachliche Begleitung für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Jugendzentrum Vierlanden (JUZ Vierlanden)


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.03.2019 für die Sanierung des Jugendzentrums Vierlande ausgesprochen und in diesem Zusammenhang die Verwendung investiver Mittel aus der Rahmenzuweisung OKJA beschlossen, vgl. hierzu Drs. 20-1962. Das Sanierungsvorhaben hat zum Ziel, auch zukünftig ein attraktives offenes Angebot für Kinder- und Jugendliche in den Vier- und Marschlanden vorzuhalten und somit gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung besteht weiterhin ein Bedarf für ein entsprechendes Angebot.
 

Der Träger hat bereits seine ersten konzeptionellen Vorstellungen für die zukünftige Nutzung der Örtlichkeiten und Funktionalität der Räumlichkeiten beschrieben. Ziel wird es sein, diese Gedanken zu konkretisieren und durch das Sanierungsvorhaben zu realisieren.
 

Die Vergabe der investiven Mittel aus der Rahmenzuweisung OKJA macht eine baufachliche Prüfung erforderlich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Kosten der baufachlichen Prüfung aus Quartiersfonds- und Förderfondsmitteln zu decken. 

 

52.525,36 €

4. Netzwerk Bergedorfer Schulen

Durchführung des 1. Bergedorfer Talent Days


Das Format ist als regionaler schulübergreifender Wettbewerb des Aktionsprogramms zur Begabtenförderung geplant und soll im Zeitraum 08/20 – 06/21 durchgeführt werden. Es entstehen Kosten in Höhe von 70.726,81 €. Eigenmittel stehen lt. Antrag nicht zur Verfügung. Die Einnahmen werden aus Spenden, Sponsoring und Anzeigenverkauf in Höhe von insgesamt 50.750,00 € kalkuliert.

19.976,81 €

Hinweis der Verwaltung


Gemäß VV zu § 46 LHO ist ein ausgeglichener Finanzierungsplan Grundvoraussetzung zur Gewährung einer Zuwendung. U.U. zur Verfügung stehende Fördermittel aus dem Aktionsprogramm Begabtenförderung wurden bisher nicht nachgefragt. Das Projekt hat bereits begonnen, sodass die Bewilligung einer Zuwendung ausgeschlossen ist.


 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

1. die beantragte Zuwendung zur Durchführung der Kitalympics aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abzulehnen,
 

2. die Tierarztkosten für die Igel-Station in Höhe von 1.500,00 € aus Sondermitteln zu fördern,
 

3. die Kosten der Baufachlichen Prüfung und Begleitung für das JUZ Vierlanden in Höhe von 41.733,51 €  aus Quartiersfonds- und 10.791,85 € Förderfondsmitteln (gesamt 52.525,36 €) zu fördern,
 

4. die Durchführung des 1. Bergedorfer Talent Days aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abzulehnen.

 

 

Anhänge

 

Keine.