Restmittel 2020
1. Sondermittel der Bezirksversammlung
Für das Jahr 2020 standen konsumtive Sondermittel in Höhe von 32.000,00 € und investive Sondermittel in Höhe von 38.000,00 € zur Verfügung. Mit Drs. 20-1905 wurden die investiven Mittel in voller Höhe sowie die konsumtiven Mittel in Höhe von 30.880,00 € durch Beschluss gebunden. Corona bedingt konnten nicht alle Projekte stattfinden oder in das kommende Jahr verschoben werden, sodass Fördermittel in Höhe von 800,00 € frei geworden sind.
Somit stehen konsumtive Restmittel in Höhe von 1.920,00 € zur Verfügung.
2. Förderfonds / Gestaltungsfonds
Insgesamt standen zur Fortschreibung des Bergedorfer Entwicklungsprogramms sowie des Bergedorfer Investitionsprogramms für das Jahr 2020 konsumtive Mittel in Höhe von 346.904,55 € und investive Mittel in Höhe von 231.950,12 € zur Verfügung.
Mit Drs. 21-0206 wurden die konsumtiven Mittel in voller Höhe und die investiven Mittel in Höhe von 230.000,00 € durch Beschluss gebunden. Es stehen somit nur noch investive Restmittel in Höhe von 1.950,12 € zur Verfügung.
Mit Drs. 21-0492 hat das Bezirksamt über die Prämienausschüttung 2020 in Höhe von 8.070,59 € berichtet. Diese verteilen sich auf konsumtive und investive Anteile im Verhältnis 60:40 (3.228,23 € / 4.842,35 €). Aus abgerechneten Verwendungsnachweisen sind konsumtive Mittel in Höhe von 771,15 € zurückgeflossen, sodass insgesamt 3.999,38 € konsumtive und 6.792,47 € investive Mittel zur Verfügung stehen.
3. Quartiersfonds
Zur verlässlichen Unterstützung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Stadtteilarbeit und Quartiersentwicklung standen dem Bezirk in 2020 1.000.000,00 € konsumtive Basismittel sowie 203.780,00 € optionale Mittel, um Projekte und Maßnahmen in Verbindung mit Geflüchteten zu entwickeln und fortzuführen zur Verfügung. Mit Drs. 21-0199 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 1.200.380,50 € mit Beschluss gebunden, sodass ein Rest in Höhe von 3.399,50 € verbleibt. Aus abgerechneten Verwendungsnachweisen sind konsumtive Mittel in Höhe von 38.334,01 € zurückgeflossen, sodass insgesamt Mittel in Höhe von 41.733,51 € zur Verfügung stehen.
4. Gesamtübersicht:
Fördermittel |
Gesamt |
davon konsumtiv |
davon investiv |
Sondermittel |
1.920,00 € |
1.920,00 € |
0,00 € |
Förder-/Gestaltungsfonds |
10.791,85 € |
3.999,38 € |
6.792,47 € |
Quartiersfonds |
41.733,51 € |
41.733,51 € |
0,00 € |
5. Der Verwaltung liegen folgende Anträge vor:
Antragsteller |
Projekt |
Summe |
1. Sinnestaumel Hamburg e.V. |
Durchführung der 6. Hamburger Kitalympics
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1.000,00 € |
Hinweis der Verwaltung |
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2. Looki e.V. |
Tierarztkosten für die Igel-Station
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1.500,00 € |
3. JUZ Vierlanden |
Baufachliche Begleitung für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen im Jugendzentrum Vierlanden (JUZ Vierlanden)
Der Träger hat bereits seine ersten konzeptionellen Vorstellungen für die zukünftige Nutzung der Örtlichkeiten und Funktionalität der Räumlichkeiten beschrieben. Ziel wird es sein, diese Gedanken zu konkretisieren und durch das Sanierungsvorhaben zu realisieren. Die Vergabe der investiven Mittel aus der Rahmenzuweisung OKJA macht eine baufachliche Prüfung erforderlich. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Kosten der baufachlichen Prüfung aus Quartiersfonds- und Förderfondsmitteln zu decken.
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52.525,36 € |
4. Netzwerk Bergedorfer Schulen |
Durchführung des 1. Bergedorfer Talent Days
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19.976,81 € |
Hinweis der Verwaltung |
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Der Hauptausschuss beschließt:
1. die beantragte Zuwendung zur Durchführung der Kitalympics aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abzulehnen,
2. die Tierarztkosten für die Igel-Station in Höhe von 1.500,00 € aus Sondermitteln zu fördern,
3. die Kosten der Baufachlichen Prüfung und Begleitung für das JUZ Vierlanden in Höhe von 41.733,51 € aus Quartiersfonds- und 10.791,85 € Förderfondsmitteln (gesamt 52.525,36 €) zu fördern,
4. die Durchführung des 1. Bergedorfer Talent Days aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abzulehnen.
Keine.