21-0561.03

Restmittel 2020 aus dem Förder- und Gestaltungsfonds

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

 

Nach Umsetzung der Drs. 21-05611.02 stehen noch ungebundene investive Mittel aus dem Förder- und Gestaltungsfonds in Höhe von 3.292,47 € zur Verfügung.

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Boberg von 1996 e.V. vor. Zur Förderung der Jugendarbeit und Nachwuchsgewinnung beabsichtigt der Förderverein die Anschaffung eines Küchen- und Grillzeltes. Es ist geplant, dieses Zelt für Ausfahrten der Jugendfeuerwehr und Veranstaltungen wie beispielsweise Übungen der Feuerwehr, Fortbildungsveranstaltungen, Laternenumzügen, einem Tag der offenen Tür, Tannenbaumverkauf und Ähnlichem einzusetzen.

 

Die Gesamtkosten betragen 4.787,32 €. Der Verein ist in der Lage, einen Eigenanteil in Höhe von 1.494,85 € zu leisten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung eines Küchen- und Grillzeltes für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Boberg e.V. aus investiven Förder- und Gestaltungsfondsmitteln.

 

 

Anhänge

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