21-0561.03

Restmittel 2020 aus dem Förder- und Gestaltungsfonds

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 26.11.2020 Hauptausschuss Ö 10.6

Sachverhalt

 

Nach Umsetzung der Drs. 21-05611.02 stehen noch ungebundene investive Mittel aus dem Förder- und Gestaltungsfonds in Höhe von 3.292,47 € zur Verfügung.

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Boberg von 1996 e.V. vor. Zur Förderung der Jugendarbeit und Nachwuchsgewinnung beabsichtigt der Förderverein die Anschaffung eines Küchen- und Grillzeltes. Es ist geplant, dieses Zelt für Ausfahrten der Jugendfeuerwehr und Veranstaltungen wie beispielsweise Übungen der Feuerwehr, Fortbildungsveranstaltungen, Laternenumzügen, einem Tag der offenen Tür, Tannenbaumverkauf und Ähnlichem einzusetzen.

 

Die Gesamtkosten betragen 4.787,32 €. Der Verein ist in der Lage, einen Eigenanteil in Höhe von 1.494,85 € zu leisten.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss beschließt die Anschaffung eines Küchen- und Grillzeltes für den Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Boberg e.V. aus investiven Förder- und Gestaltungsfondsmitteln.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---         

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.