Restmittel 2020 - Korrektur sowie Vergabe weiterer Restmittel
Letzte Beratung: 12.11.2020 Hauptausschuss Ö 2.2
Mit Drs. 21-0561 hat die Verwaltung die nachfolgende Gesamtübersicht der zur Verfügung stehenden Restmittel erstellt und den Hauptausschuss ersucht, über diese zu beschließen.
Fördermittel |
Gesamt |
davon konsumtiv |
davon investiv |
Sondermittel |
1.920,00 € |
1.920,00 € |
0,00 € |
Förder-/Gestaltungsfonds |
10.791,85 € |
3.999,38 € |
6.792,47 € |
Quartiersfonds |
41.733,51 € |
41.733,51 € |
0,00 € |
Der Hauptausschuss hat daraufhin beschlossen, für die Tierarztkosten der Igel-Station 1.500,00 € Sondermittel zur Verfügung zu stellen und die Kosten der Baufachlichen Prüfung und Begleitung für das JUZ Vierlanden mit 41.733,51 € aus Quartiersfonds- und 10.791,85 € aus Förderfondsmitteln (gesamt 52.525,36 €) zu fördern.
Hinsichtlich des Antrages von Sinnestaumel Hamburg e.V. wurde die Verwaltung gebeten, sich noch einmal mit dem Verein hinsichtlich des Finanzierungsplanes in Verbindung zu setzen. Der aktualisierte Finanzierungsplan liegt zwischenzeitig vor und weist nach wie vor einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 12.832,80 € aus.
Allerdings hat zwischenzeitig die Sozialbehörde eine Förderung in Höhe von 6.500,00 € bewilligt, sodass nach weiterer Beschlussfassung durch die Bezirke von einer ausgeglichenen Finanzierung auszugehen ist.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass für die Baufachliche Prüfung und Begleitung der Sanierungsmaßnahmen im JUZ Vierlanden entgegen erster Planungen ausschließlich konsumtive Mittel benötigt werden, sodass in der Folge der Beschluss zur Verwendung investiver Förderfondsmittel nicht umsetzbar ist.
Aus dem Quartiersfonds 2020 wurden der Elternschule Bergedorf für zusätzliche Programmangebote 44.260,00 € zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden nicht in voller Höhe benötigt, sodass weitere Quartiersfondsmittel in Höhe von 29.000,00 € zur Verfügung stehen.
Eine Zuhilfenahme investiver Förderfondsmittel in Höhe von 6.792,47 € scheidet aus den o.g. Gründen aus, sodass die Verwaltung vorschlägt, stattdessen nicht benötigte Quartiersfondsmittel aus der Elternschule für die Realisierung der Baumaßnahmen im JUZ Vierlanden zu verwenden.
Mit Drs. 20-1255 bzw. 20-141403 wurden investive Förderfonds-Mittel in Höhe von 100.000,00 € zur Sanierung des Bodenbelags beschlossen. Für die Installation einer Beleuchtung wurden dem Bezirk investive Quartiersfondsmittel in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Durchführung wurde erkennbar, dass der für die Beleuchtung vorgesehene Betrag nicht auskömmlich ist. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich auf 38.000,00 €. Im Gegenzug wurden nicht alle für den Austausch des Bodenbelages vorgesehenen Mittel benötigt, sodass dort noch 6.000,00 € Restmittel zur Verfügung stehen. Um die Maßnahme abschließend realisieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, den fehlenden Restbetrag in Höhe von 2.000,00 € aus den o.g. Mitteln des Förder- und Gestaltungsfonds zu verwenden.
Kostenübersicht Erneuerung Bodenbelag und Beleuchtung Bolzplatz | ||
Maßnahme |
geplante Kosten |
tatsächliche Kosten |
Erneuerung Bodenbelag |
100.000,00 € |
94.000,00 € |
Beleuchtung |
30.000,00 € |
38.000,00 € |
Gesamt |
130.000,00 € |
132.000,00 € |
abzgl. Förderfonds investiv |
100.000,00 € |
100.000,00 € |
abzgl. Quartiersfonds investiv |
30.000,00 € |
30.000,00 € |
Fehlbedarf |
0,00 € |
- 2.000,00 € |
Kompensation |
|
2.000,00 € Förder-/Gestaltungsfonds |
Die Räumlichkeiten des Kultur- und Geschichtskontors im Reetwerder 17 liegen ebenerdig. Der vorhandene Rollladen im Büro ist altersbedingt in seiner Funktionalität eingeschränkt und lässt sich nicht mehr vollständig verschließen. In den Räumen werden Geräte sowie Archivmaterial gelagert. Um das Einbruchrisiko zu minimieren, ist ein vollständig verschließbarer Rollladen erforderlich. In diesem Zusammenhang entstehen Kosten in Höhe von 1.500,00 €. Das Kultur- und Geschichtskontor wird über die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur finanziert. Eigenmittel stehen nicht zur Verfügung.
Unter der Voraussetzung, dass der Hauptausschuss dem u.a. Petitum folgt, wären noch die nachfolgend dargestellten Restmittel vorhanden:
Fördermittel |
Gesamt |
abzgl. beschlossene Mittel bzw. Beschlussvorschlag |
Rest |
Sondermittel konsumtiv |
1.920,00 € |
Tierarztkosten Igelstation 1.500,00 € |
420,00 € |
Förder-/Gestaltungsfonds konsumtiv |
3.999,38 € |
Baufachliche Prüfung JUZ 3.999,38 € |
0,00 € |
Förder-/Gestaltungsfonds investiv |
6.792,47 € |
Beleuchtung Clippo 2.000,00 € Rollladen 1.500,00 € |
3.292,47 € |
Quartiersfonds konsumtiv |
70.733,51 € |
Baufachliche Prüfung 48.525,98 € |
21.207,59 € |
Der Hauptausschuss beschließt
Keine.
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