21-1252

Förderfonds Bezirke - Prämienausschüttung gem. Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau

Mitteilung

Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.5

Sachverhalt

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke teilt mit:

 

Gem. Ziffer 8 Abs. 5 der aktualisierten Fortschreibung des Vertrags für Hamburg – Wohnungsneu-bau steht die erste Auszahlung der Mittel des Förderfonds an. In diesem Zuge werden zu Beginn eines Jahres auf Basis der Planzahlen 350 Euro pro Wohneinheit ausgekehrt.

Aufgrund der gem. Ziffer 1 des Vertrags geplanten Genehmigungszahlen der Bezirksämter errechnen sich für 2022 folgende Auszahlungen:

 

 

 

Die Mittel werden wie bisher zu 60 % konsumtiv und zu 40 % investiv bereitgestellt.

Nach Ziffer 8 Abs. 5 der aktualisierten Fortschreibung des Vertrages für Hamburg – Wohnungsneu-bau werden eventuelle Überzahlungen mit der Gesamtabrechnung des Jahres, die auch die Ge-werbeplanung berücksichtigt, verrechnet. Sollte dies nicht ausreichen, findet eine Verrechnung zu viel gezahlter Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr statt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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