22-0593.01

Eine bessere personelle Ausstattung für den Wohnraumschutz

Stellungnahme

Letzte Beratung: 25.02.2026 Fachausschuss für Bauangelegenheiten Ö 2

Sachverhalt

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22/0593

Petitum/Beschluss:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, der Abteilung Technischer Umweltschutz des Bezirksamtes Bergedorf zum Doppelhaushalt 2027/2028 zwei zusätzliche Vollzeitstellen für Techniker zur Verfügung zu stellen, damit das Bezirksamt seinen Aufgaben beim Wohnraumschutz vollumfänglich nachkommen kann.

Stellungnahme:

Im Rahmen der dezentralen Verantwortung liegt es in der allgemeinen Zuständigkeit der Behörden bzw. Bezirksämter die Personalbedarfe zu ermitteln und zu priorisieren.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22/0593

Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, der Abteilung Technischer Umweltschutz des Bezirksamtes Bergedorf zum Doppelhaushalt 2027/2028 zwei zusätzliche Vollzeitstellen für Techniker zur Verfügung zu stellen, damit das Bezirksamt seinen Aufgaben beim Wohnraumschutz vollumfänglich nachkommen kann.

Stellungnahme:

Im Rahmen der dezentralen Verantwortung liegt es in der allgemeinen Zuständigkeit der Behörden bzw. Bezirksämter die Personalbedarfe zu ermitteln und zu priorisieren.

Bera­tungs­reihen­folge
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