Eine bessere personelle Ausstattung für den Wohnraumschutz
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22/0593
Petitum/Beschluss:
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, der Abteilung Technischer Umweltschutz des Bezirksamtes Bergedorf zum Doppelhaushalt 2027/2028 zwei zusätzliche Vollzeitstellen für Techniker zur Verfügung zu stellen, damit das Bezirksamt seinen Aufgaben beim Wohnraumschutz vollumfänglich nachkommen kann.
Stellungnahme:
Im Rahmen der dezentralen Verantwortung liegt es in der allgemeinen Zuständigkeit der Behörden bzw. Bezirksämter die Personalbedarfe zu ermitteln und zu priorisieren.
Sachverhalt:
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, zu Drs. 22/0593
Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird nach § 27 Bezirksverwaltungsgesetz gebeten, der Abteilung Technischer Umweltschutz des Bezirksamtes Bergedorf zum Doppelhaushalt 2027/2028 zwei zusätzliche Vollzeitstellen für Techniker zur Verfügung zu stellen, damit das Bezirksamt seinen Aufgaben beim Wohnraumschutz vollumfänglich nachkommen kann.
Stellungnahme:
Im Rahmen der dezentralen Verantwortung liegt es in der allgemeinen Zuständigkeit der Behörden bzw. Bezirksämter die Personalbedarfe zu ermitteln und zu priorisieren.
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