22-0593.03

Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Drs. 22-0593.02 der Bezirksversammlung Bergedorf "Eine bessere personelle Ausstattung für den Wohnraumschutz"

Stellungnahme

Letzte Beratung: 25.06.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2

Sachverhalt

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zu der o.g. Drs. der Bezirksversammlung Bergedorf wie folgt Stellung:

Zunächst dürfte es sich nach Auffassung der BSW bei eventuell benötigtem Personal nicht um Technikerinnen bzw. Techniker, sondern um reguläre Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter handeln. Diese nehmen in den bezirklichen Dienststellen für den Wohnraumschutz die Aufgaben wahr.

Die Bemessung des Bedarfes an Personal für bezirkliche Aufgaben obliegt dem federführenden Bezirksamt.

Nach dem Rechnungshofsbericht aus dem Jahr 2022 ist ein Personalbedarfsbemessungsverfahren vorzunehmen, da bei allen Bezirksämtern Anlass für die Annahme besteht, dass die personelle Ausstattung nicht ausreichend ist. Das federführende Bezirksamt Altona hat kürzlich mit der Personalbedarfsbemessung begonnen. Das Verfahren dauert noch an.

Ohne diese Ermittlung ist es nicht möglich, eine Einschätzung über die Anzahl der eventuell benötigten zusätzlichen Vollzeitstellen abzugeben. Es liegt im Übrigen nicht in der Zuständigkeit der BSW, die Bezirksämter für die Erledigung der unter ihrer Aufsicht selbstständig durchzuführenden Aufgaben mit dem erforderlichen Personal auszustatten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.