Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Vertagt aus der Sitzung vom 15.09.2025.
Die Petenten haben dem Ausschuss vorab Fotos (Anlage) zugeleitet.
Herr Schmidt stellt fest, der Baumstumpf sei unansehnlich. Die Aufenthaltsqualität am Waitzplatz müsse verbessert werden.
Herr Batenhorst merkt an, er unterstütze das Anliegen der Eingabe. Es müssten entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Mitte des Waitzplatzes solle ein neuer Baum gepflanzt und Bänke aufgestellt werden.
Herr Schmuckall wirft ein, die Entfernung des Baumstumpfes und der Fahrräder allein trage nicht viel zur Steigerung der Aufenthaltsqualität bei. Es bedürfe eines Konzepts.
Herr Harders führt aus, es sei keine aufwändige Planung erforderlich. Neben der Entfernung des Baumstumpfes könnten Rundbänke aufgestellt werden.
Herr Hahn betont, die Bezirksversammlung habe im Jahr 2023 einen Beschluss zum Waitzplatz gefasst (siehe Drs. 21-4063.1). Diesen habe das Amt in den Themenspeicher aufgenommen.
Frau Nührig ergänzt auf Nachfrage von Frau Pauly, die Abteilung Stadtgrün plane bis Anfang 2026 die Entfernung des Baumstumpfes. Dieser würde bis zu einer geringen Tiefe abgefräst und die oberflächlichen Wurzeln entfernt sowie das Beet anschließend mit Substrat aufgefüllt. Da der Baum einen Pilzbefall gehabt habe, würde von einer Nachpflanzung abgesehen und eine Bepflanzung mit Stauden geprüft.
Herr Schmidt gibt zu bedenken, ob eine Nachpflanzung vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksversammlung sinnvoll sei. Es müsse vermieden werden, dass die Nachpflanzung mit Umsetzung des Beschlusses wieder entfernt werden müsse.
Herr Hahn wirft ein, die Umsetzung des Beschlusses werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Nachpflanzung von Begrünung bzw. niedrigen Stauden sei unbedenklich.
Frau Faust-Weik-Roßnagel spricht sich dafür aus, lediglich Bänke aufzustellen, ohne Veränderungen am Beet vorzunehmen.
Eine Vertretung des Bürgerverein Flottbek-Othmarschen e.V. regt die Entfernung des gesamten Wurzelwerks des Baumes an. Dies sei sehr groß. Es habe sich um eine 180 Jahre alte Buche gehandelt.
Herr Hahn ergänzt, Einzelbänke seien Sonderlösungen vorzuziehen. Er erläutert zudem, dass der Bereich nicht ebenerdig abgetragen werden könne, da dies Auswirkungen auf die Statik des Bahndamms haben könnte.
Herr Strate fasst die Debatte zusammen und stellt fest, es sollten kurzfristig eine Nachpflanzung vorgenommen und eine Bank aufgestellt werden.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Vertagt aus der Sitzung vom 15.09.2025.
Frau Cohrt erläutert, aus Sicht der Polizei bestehe kein Sachverhalt, der die Aufstellung des in der Eingabe geforderten Schildes rechtfertige. Die vorliegende Eingabe sei die erste Meldung dieser Art. Es lägen keine weiteren Meldungen aus der Öffentlichkeit vor und auch Streifenbeamte und Zivilpolizist:innen hätten bisher keine vergleichbaren Beobachtungen gemacht.
Herr Strate fasst zusammen, der:die Petentin solle die Wildwechsel vor einer weiteren Beratung dokumentieren.
Herr Batenhorst wirft ein, die Aufstellung des geforderten Schildes sei sinnvoll.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratung vom zuletzt 06.10.2025. Der TOP mit der Drucksache 22.1271.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Beratung und Beschluss siehe TOP 2.3.1.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1271.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Müller-Goldenstedt merkt an, die Darstellung in der Anlage zur Drucksache sei nicht genordet. Nach Fertigstellung des neuen Bahnhofs Altona werde die eingleisige Brücke entfernt. Anstelle einer zusätzlichen Schallschutzwand sei eine Langsamfahrstelle vorzuziehen. Besonders die Züge der Nordbahn seien schnell unterwegs und verursachten Lärm.
Herr Schmidt entgegnet, die Eingabe liege seit Juli 2025 vor und sei auch in den Sitzungen vom 15.09.2025 und 06.10.2025 beraten worden. Die Fraktion DIE LINKE habe somit ausreichend Zeit gehabt, einen eigenen Antrag vorzulegen.
Herr Schmuckall verweist auf die Bürgerschaftsdrucksache 23/1640 (Anlage). Es sei eine vier Meter hohe Schallschutzwand außen und eine drei Meter hohe Schallschutzwand zwischen den Gleisen geplant.
Herr Müller-Goldenstedt betont, der Bahnhofsneubau sei gestoppt und die Finanzierung ungeklärt. Er schließe sich den Ausführungen von Herrn Schmuckall an.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1275 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratung vom 06.10.2025.
Beratung und Beschluss siehe TOP 2.4.1.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 22-1275.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders führt aus, die Formulierung des Antrags sei offen gewählt, um auch die Möglichkeit einer Einbahnstraße auf dem östlichen Abschnitt einzubeziehen. Dieser sei teilweise so schmal, dass kein Begegnungsverkehr möglich sei. Er erkundigt sich, ob die Einrichtung eines Modalfilters nur mittels einer straßenrechtlichen Widmung möglich sei.
Herr Hahn erläutert, es müsse im Detail geprüft werden, ob für das Vorhaben eine Widmung nötig sei. In der Regel sei eine Widmung notwendig, wenn die Durchfahrung einer bestimmen Stelle unterbunden werden solle.
Herr Schmuckall stellt fest, er lehne den Antrag ab, da die vorgeschlagenen Maßnahmen ungeeignet seien. Es seien erhebliche Auswirkungen für die Anwohner:innen zu befürchten. Außerdem müsse bei Einrichtung einer Einbahnstraße auf einem Teilabschnitt der Regerstraße ein Wendehammer vorgesehen werden. Es sei fraglich, wo Platz dafür sei. Er kündigt an, im Falle einer positiven Entscheidung der Behörde für Inneres und Sport eine öffentliche Anhörung nach § 20 der Geschäftsordnung zu beantragen. Das Bezirksamt müsse dem Mobilitätsausschuss vor der möglichen Umsetzung des Vorhabens entsprechend die Möglichkeit zur Beschlussfassung einräumen.
Herr Batenhorst führt aus, Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren würden, stellten ein Problem dar. Eine Einbahnstraße sei abzulehnen, da diese zu schneller fahrenden Autos führe.
Frau Pauly spricht sich gegen einen Modalfilter aus. Auch eine Einbahnstraße sei problematisch, da diese die Zufahrt zur Regerstraße erschwere.
Herr Schmidt bittet um satzweise Abstimmung des Antrags.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AFD Ziffer 1, Satz 1 sowie Ziffer 2 zuzustimmen. Ziffer 1, Satz 2 wird gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, LINKE und Volt mehrheitlich abgelehnt.
Fortsetzung der Beratung vom 06.10.2025. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.
Herr Hardersregt an, den Antrag zu vertagen, um dem Stadtteilbeirat (STANDPUNKT.SCHANZE e.V.) die Gelegenheit zu geben, eine Stellungnahme zu erarbeiten.
Herr Schmidt stimmt dem zu.
Herr Schmuckall fügt hinzu, in der letzten Sitzung am 06.10.2025 sei von einer Problematik mit Autoposern berichtet worden. Er regt an, die Behörde für Inneres und Sport um eine Stellungnahme der Soko Autoposer zu bitten.
Frau Vornhagen erkundigt sich, ob das Projekt Füreinander Schanze möglicherweise auch Ideen für die verkehrliche Umgestaltung liefern könne.
Eine Vertretung des Stadtteilbeirats führt aus, es seien nicht nur Autoposer ein Problem, sondern auch Gäste der Gastronomiebetriebe, die trotz der guten Anbindung an den ÖPNV mit dem Auto anreisten. Es solle eine Messung des Verkehrsaufkommens durchgeführt werden. Raserei erzeuge besonders auf Kopfsteinpflaster viel Lärm.
Herr Strate fasst zusammen, die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung werde den Antrag mit der Bitte um Stellungnahme an den Stadtteilbeirat weiterleiten. Die Behörde für Inneres und Sport werde um eine Stellungnahme zum Thema Autoposer gebeten.
Der Antrag wird einvernehmlich vertagt.
Die Drucksache 22-1465 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schmidt stellt den Antrag vor und betont, es seien auf dem betroffenen Abschnitt verschiedenste Einrichtungen vorhanden. Fußgänger:innen querten häufig die Straße.
Herr Schmuckall gibt zu bedenken, dass eine Bedarfsampel als Bettelampel enden könne. Dies sei an einer Hauptverkehrsstraße nicht optimal. Wenn der Anforderungsknopf zu spät gedrückt werde, müssten Fußgänger:innen eine komplette Ampelphase abwarten.
Herr Harders regt vor dem Hintergrund der Drucksache 22-1423 (TOP 8.2) an, den Beschluss auch an die Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu adressieren.
Frau Cohrt merkt an, die Prüfung neuer Ampeln liege in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer.
Herr Hahn betont, eine alleinstehende Querungsstelle mit einer Lichtsignalanlage sei immer eine „Anforderungsampel“.
Herr Schmidt stimmt zu, den Antrag auch an die BIS zu richten. Er stimme auch Herrn Schmuckall zu und ergänze den Antrag um eine alternative Prüfung einer Regellichtsignalanlage.
Frau Pauly wirft ein, der Antrag sei zu begrüßen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgende geänderte Fassung des Antrags zu beschließen:
„Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG gebeten zu prüfen, ob auf Höhe der Sülldorfer Landstraße 11 – etwa mittig zwischen den bestehenden Lichtsignalanlagen – eine Bedarfsampel (oder alternativ eine Regellichtsignalanlage) an der B 431 eingerichtet werden kann. Diese soll nur bei tatsächlichem Querungsbedarf in Betrieb genommen werden, den Verkehrsfluss daher möglichst wenig beeinträchtigen und gleichzeitig eine sichere Überquerung für Fußgänger:innen und Radfahrende gewährleisten.“
Fortsetzung der Beratung vom 06.10.2025.
Herr Harders spricht sich dafür aus, von einer Beschilderung des Projektgebiets mit Anlieger frei abzusehen und stattdessen Bewohner frei auszuwählen.
Frau Hanke-Wiedemann berichtet, das PK 21 habe die Prüfung zum Schild Bewohner frei noch nicht abgeschlossen. Es sei bisher kein Präzedenzfall für eine ähnliche Verwendung gefunden worden. Die momentan vorgesehenen Regelungen seien an einem einzelnen Schildermast nicht darstellbar.
Herr Batenhorst betont, die Stellungnahme des Bezirks-Senior:innenbeirats (BSB) müsse berücksichtigt werden. Die Ausnahmeregelungen dürften kein Antragskonvolut entstehen lassen. Seiner Beobachtung nach werde im Projektgebiet vielfach geparkt, um Erledigungen zu machen. Es bestehe nicht nur Durchgangsverkehr.
Herr Schmidt entgegnet, freiRaum Ottensen solle den Stadtteil lebenswerter für alle machen. Er bitte das Amt, vor dem Hintergrund der Drucksache einen Vorschlag zu erarbeiten.
Herr Hahn erwidert, das Amt habe bereits einen Vorschlag zu den Zufahrtsregelungen gemacht, über den der Ausschuss abgestimmt habe (siehe TOP 4 der Sitzung vom 21.07.2025).
Herr Stünitz wirft ein, ob die Zufahrtsberechtigung an das Vorhandensein eines Parkausweises geknüpft werden könne. Der Landesbetrieb Verkehr könne zwei Anwohnerparkzonen ausweisen. Die Zufahrt sei dann auch für Besucher:innen möglich.
Frau Hanke-Wiedemannweist darauf hin, dass keine entsprechenden Parkplätze vorhanden seien.
Herr Krull verweist auf die Aussage in der Stellungnahme des BSB, der Wert der Immobilien werde sinken, und erkundigt sich, ob Daten zu dieser Aussage vorlägen.
Herr van den Heuvel erläutert, dies sei eine Vermutung.
Frau Vornhagen führt bezüglich der Stellungnahme des BSB aus, die angesprochenen Themen seien nicht neu. Der BSB sei im ehemaligen Verkehrsausschuss vertreten gewesen. Auch der Projektbeirat habe die Altersgruppe durchgehend vertreten. Bezüglich der fehlenden Präzedenzfälle für die Zufahrtsregelungen betont sie, es müssten auch neue Wege für die Freie und Hansestadt Hamburg geprüft werden.
Herr Schmidt erläutert, die geltende Rechtsprechung besage, dass für die Einfahrt in ein Gebiet mit der BeschilderungBewohner frei auch entsprechende Parkmöglichkeiten vorhanden sein müssten. Dies schließe beispielsweise Senior:innen aus, die eine bewegungseingeschränkte Partner:in an der Haustür absetzen wollten, danach jedoch den Privatparkplatz außerhalb des Gebiets ansteuerten. Es gebe wahrscheinlich nur eine Handvoll solcher Fälle im Projektgebiet. Für diese müssten Ausnahmegenehmigungen erhältlich sein.
Herr Schmuckall verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Sowohl Bewohner frei als auch Anlieger frei erlaube das Parken. Die entsprechenden Parkmöglichkeiten seien jedoch nicht vorhanden. Er bitte das Amt dies zu prüfen. Zudem bitte er das Amt, das Gespräch mit dem ansässigen Tischlereibetrieb zu suchen und den Bedarf an Zufahrtsmöglichkeiten zu klären und dem Ausschuss mitzuteilen. Der Betrieb habe schon den Verkehrsversuch Ottensen macht Platz positiv begleitet.
Frau Pauly erkundigt sich, ob eine Ausnahmeregelung für Pflegedienste vorgesehen sei.
Frau Hanke-Wiedemann erläutert, dies sei bisher nicht vorgesehen. Pflegepersonal könne außerhalb des Projektgebiets parken und zum Einsatzort gehen. Ausnahmegenehmigungen seien für jene vorgesehen, die auf den Transport mit einem Fahrzeug angewiesen seien. Das Projekt sei mit Einschränkungen verbunden. Es gehe um die Frage, was für wen zumutbar sei, um die Ziele des Projekts zu erreichen. Die Dezernenten der Dezernate Steuerung und Service sowie Wirtschaft, Bauen, Umwelt würden den Vorschlag machen, zu einem Gespräch außerhalb des Ausschusses einzuladen.
Auf Nachfrage von Herrn Schmidt ergänzt sie, eine Zufahrtsgenehmigung erhielten jene, deren Zufahrtsberechtigung sich aus der straßenrechtlichen Widmung ergebe. Dies sei ein neuer Verwaltungsvorgang, der zusammen mit dem Landesbetrieb Verkehr erarbeitet werde. Eine Ausnahmegenehmigung nach Straßenverkehrsordnung berechtige jene zur Einfahrt, die ansonsten ausgeschlossen seien.
Bezüglich der Stellungnahme des Inklusionsbeirats betont sie außerdem, die Planungen seien mit dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit abgestimmt.
Herr Strate stellt fest, der Ausschuss nehme das Gesprächsangebot des Amtes an.
Herr Schmuckall wirft ein, das Gespräch solle nicht vor Abschluss der Prüfung durch das PK 21 stattfinden.
Die Drucksache wird einvernehmlich vertagt.
Fortsetzung der Beratung vom 06.10.2025.
Herr Hahn führt auf Nachfrage von Frau Pauly aus, die Stellungnahme des Bezirksamtes zu den vorgeschlagenen Schlüsselungen der Rahmenzuweisungen sei noch nicht verschickt, daher könne dazu noch keine Auskunft gegeben werden. Lediglich die Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes sei intern an das Fachamt Ressourcensteuerung verschickt.
Für die Haushaltsjahre 2025/ 2026 sei die Schlüsselung der Rahmenzuweisung Bezirkliches Straßenwesen bereits verändert worden und der Anteil des Bezirks Altona von 14,7 Prozent auf 14,1 Prozent gesunken. Dies habe eine Reduzierung der konsumtiven Mittel von 4.166.000 Euro auf 3.948.000 Euro und der investiven Mittel von 2.205.000 Euro auf 2.115.000 Euro bewirkt. Die Begründung sei für das Bezirksamt Altona nicht transparent. Die Rahmenzuweisung sei nicht auskömmlich.
Herr Schmuckall regt an, die Bezirksversammlung und das Bezirksamt könnten eine gemeinsame Stellungnahme abgeben. Wenn das Amt Bedenken zur Rahmenzuweisung habe, müsse auch die Bezirksversammlung dies entsprechend weitertragen.
Herr Schmidt schlägt vor, die Schlüsselvorschläge unter Hinweis auf die Nichtauskömmlichkeit zur Kenntnis zu nehmen.
Frau Vornhagen regt an, eine Aufforderung zur Erhöhung der Rahmenzuweisung mit aufzunehmen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt einstimmig folgende Stellungnahme für den Haushaltsausschuss:
„Der Mobilitätsausschuss nimmt die Schlüsselvorschläge unter Hinweis auf die Nichtauskömmlichkeit der Rahmenzuweisung zur Kenntnis und fordert den Senat auf, diese entsprechend zu erhöhen.“
Der TOP wird auf Wunsch der Fraktion GRÜNE vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders führt aus, in der Schenefelder Landstraße auf Höhe Bockhorst würden Arbeiten zur Kabelverlegung durchgeführt. Er erkundigt sich, ob eine Beschwerdelage vorliege und weitere Leitungsarbeiten zu erwarten seien.
Frau Cohrt führt aus, es lägen Meldungen der Stadtteilschule Blankenese vor. Auf Höhe der neuen Bushaltestelle Frahmstraße sei eine neue Ampel geschaffen worden. Ein Schild weise zudem auf die Baustelle hin und es sei auf Höhe der Baustelle Tempo 30 angeordnet worden. Die Polizei habe festgestellt, dass die Straße vielfach nicht vor der Baustelle gequert werde, sondern Fußgänger:innen auf der Straße an der Baustelle vorbeilaufen würden. Weitere Bautätigkeiten auf Höhe der Frahmstraße entsprächen möglicherweise nicht den geltenden Anordnungen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der Rückmeldung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss 22-1242.1B empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung einstimmig, diesen erneut zu fassen und an die Behörde für Inneres und Sport zu richten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Packmohr berichtet, es sei eine Sperrung des Bahrenfelder Steindamms vorgesehen. Es sei zu befürchten, dass die Zufahrt zu einem Betrieb nicht mehr gewährleistet sei.
Herr Hahn erläutert, es werde eine Deckschichtsanierung durchgeführt. Er betont, das Amt habe vorher zu allen Betroffenen den Kontakt gesucht.
Herr Harders führt aus, es habe einen Ortstermin am Lessingtunnel gegeben. Er danke dem PK 21 für die Aufhebung des Durchfahrverbots für den Radverkehr. Er erkundigt sich zudem zum Sachstand der Arbeiten an der Max-Brauer-Allee 202.